Hallo...
folgendes Problem....
Durch meine Schwangerschaft bin ich 2006 ins ALGII gerutscht,der Erziehungsurlaub endete März diesen Jahres.Und somit wieder Erwerbstätig und aus dem ALGII wieder draussen.
Habe trotzdem die Nebenkostennachzahlung von letztem Jahr (von Feb. - Dez.) dieses Jahr zur ARGE geschickt,allerdings erst im Juni,solange mussten wir auf die Abrechnung warten.
Nu habe ich heute NATÜRLICH,war es anders zu erwarten,eine Ablehnung erhalten,mit der Begründung:


*Ihrem Antrag auf Übernahme der Nachzahlung für ihre Nebenkostenabrechnung 2008 vom 16.06.2009 kann nicht entsprochen werden,da der Fälligkeitstermin der Forderung außerhalb des Bedarfszeitraums liegt.
Sie hatten bis 28.02.2009 Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II und die Nebenkostennachzahnlung ist im Juli fällig*
Was soll ich denn machen wenn das mit der Abrechnung so lange dauert?????
Hat wegen so einem schreiben schonmal jemand einen Widerspruch geschrieben???
lg
folgendes Problem....
Durch meine Schwangerschaft bin ich 2006 ins ALGII gerutscht,der Erziehungsurlaub endete März diesen Jahres.Und somit wieder Erwerbstätig und aus dem ALGII wieder draussen.
Habe trotzdem die Nebenkostennachzahlung von letztem Jahr (von Feb. - Dez.) dieses Jahr zur ARGE geschickt,allerdings erst im Juni,solange mussten wir auf die Abrechnung warten.
Nu habe ich heute NATÜRLICH,war es anders zu erwarten,eine Ablehnung erhalten,mit der Begründung:
*Ihrem Antrag auf Übernahme der Nachzahlung für ihre Nebenkostenabrechnung 2008 vom 16.06.2009 kann nicht entsprochen werden,da der Fälligkeitstermin der Forderung außerhalb des Bedarfszeitraums liegt.
Sie hatten bis 28.02.2009 Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II und die Nebenkostennachzahnlung ist im Juli fällig*
Was soll ich denn machen wenn das mit der Abrechnung so lange dauert?????
Hat wegen so einem schreiben schonmal jemand einen Widerspruch geschrieben???
lg