Nebenkostenabrechnung und Widerspruch vor 2 Monaten eingereicht, keine Reaktion

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Daniell

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Hallo,
Ich habe vor zwei Monaten meine Nebenkostenabrechnung und einen Widerspruch gegen eine Sanktion per Fax mit Sendebestätigung ans JC geschickt. Vor zwei Wochen dann nochmal eine Sachstandsanfrage samt Antwortsfrist. Auch darauf habe ich keinerlei Antwort bekommen.
Langsam macht mein Vermieter Druck, zudem habe ich durch die Sanktion jetzt schon den zweiten Monst weniger Geld bekommen.
Leider befinde ich mich momentan im Krankenhaus sodass ich nicht persönlich zum JC kann.
Das Sozialgericht wird mir wahrscheinlich auch nicht weiterhelfen da ja nichts "eiliges" vorliegt ?
 

Imaginaer

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Hallo,
Ich habe vor zwei Monaten meine Nebenkostenabrechnung und einen Widerspruch gegen eine Sanktion per Fax mit Sendebestätigung ans JC geschickt. Vor zwei Wochen dann nochmal eine Sachstandsanfrage samt Antwortsfrist. Auch darauf habe ich keinerlei Antwort bekommen.

Um wieviel 10,30,60,90 oder gar 100 Prozent plus Kosten der Unterkunft und Krankenversicherung?


Bitte beachten bei Widersprüchen:
(2) Das gleiche gilt, wenn über einen Widerspruch nicht entschieden worden ist, mit der Maßgabe, daß als angemessene Frist eine solche von drei Monaten gilt.
(Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__88.html)

Langsam macht mein Vermieter Druck, zudem habe ich durch die Sanktion jetzt schon den zweiten Monst weniger Geld bekommen.
Leider befinde ich mich momentan im Krankenhaus sodass ich nicht persönlich zum JC kann.
Das Sozialgericht wird mir wahrscheinlich auch nicht weiterhelfen da ja nichts "eiliges" vorliegt ?


Wenn nicht gerade eine 100 Prozent + KDU + Krankenversicherung vorliegt, dann hast Du die Pflicht die Miete dennoch an den Vermieter weiterzureichen. In den Sanktionsstufen 10,30,60,90, 100 Prozent läuft weiterhin die Übernahme der Kosten der Unterkunft. Diese sind zweckgebunden für die Verpflichtung an den Vermieter. Alles andere könnte ins Auge gehen. Mit Zweckentfremdung von staatlichen Leistungen (hier Kosten der Unterkunft) kennen die keinen Spaß.


"Wahrscheinlich" ist Glaskugelmentalität. Erst nach erfolgter Antragsstellung eines Eilverfahrens hast Du Gewissheit. Nach 2 Monaten würde ich aber Zweifel an deiner Eilbedürftigkeit haben und den Antrag ablehnen.
 

Daniell

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Um wieviel 10,30,60,90 oder gar 100 Prozent plus Kosten der Unterkunft und Krankenversicherung?

Glaube du hast da was falsch verstanden. Es geht um die Nebenkostenabrechnung die einmal im Jahr kommt. Und die wird vom JC übernommen. Die muss ich sicher nicht vorstrecken, wäre auch schwierig knappe 200€ mal eben vom Regelsatz zu zahlen nur weil das JC sich nicht regt.
 

Daniell

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Worum geht es bei der Sanktion? Was ist deine "Pflichtverletzung"?

Angeblich habe ich eine Einladung zum Meldetermin bekommen (hatte aber nichts in der Post). Habe das Anhörungsschreiben fristgerecht eingereicht, aber darauf wurde wohl nicht geachtet und dennoch Sanktioniert.
 

Imaginaer

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Ah so ist das. Das sind zwei unterschiedliche Abläufe, daher nicht die Nebenkostenabrechnung bzw. die Nachzahlung mit einer Sanktion in einem Thread behandeln. Da sieht man nicht mehr durch irgendwann.

Die Nebenkostennachzahlung ist im Leistungsbezug vom Jobcenter zu übernehmen. Ich würde eine Beschwerde an das Kundenreaktionsmanagement abschicken, da weder die Nebenkostennachzahlung auf deinem Konto ist, noch auf deine Anfragen reagiert wird.

Tipp für die Zukunft: Erhöhe mit Zustimmung des Vermieters die Nebenkosten, so das Du ein Guthaben erwirtschaftest. Dies meldest Du dann dem Jobcenter sobald es auf deinem Konto ist. Dann kommst Du nicht in Bedrängnis durch deinen Vermieter.


Die Sanktion solltest Du getrennt in einem neuen Thread behandeln. Dort das Anhörungsschreiben und den Sanktionsbescheid anonymisiert hier einstellen. Wir schauen dann drüber, was dort schiefgelaufen sein könnte. Ansonsten ist es mit der Eilbedürftigkeit dahin, das muss am besten direkt mit Widerspruch innerhalb weniger Tage gemacht werden. Und selbst dann ist es abhängig vom Richter. Diese sehen bei geringen Summen immer noch keinen Anlass dazu.
 
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