sonnyterry
Elo-User*in
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Liebe Elo-Gemeinde,
ich habe belegbar am 11.06. die Nebenkostenabrechnung für 2018 mit einer Nachzahlung in Höhe von 111 € mit der Bitte um Erstattung beim JC eingereicht. Die Nachzahlung ist 30 Tage nach Zugang (bei mir am 07.06. im Briefkasten) zur Zahlung fällig. Auf Verzugszinsen bei nicht rechtzeitiger Zahlung hat mein Vermieter im (mit eingereichten) Anschreiben schriftlich hingewiesen.
Da bis heute keine Erstattung vom JC auf meinem Konto eingegangen ist, bin ich persönlich zum so genannten Informationsschalter, um mal nachzufragen, was los ist. Nach längerem Geticke auf ihrer Tastatur sagte mir die Informations-Dame, dass „wir zur Zeit leider unterbesetzt sind“, aber sie das jetzt weitergeleitet habe. „Tut uns leid“ sagte sie noch. Ja, eine eventuelle Mahnung mit den anfallenden Verzugszinsen solle ich dann ggf. einreichen.
Da ich in den letzten 14 Jahren immer ein pünktlich zahlender Mieter mit guter Reputation gewesen bin und jetzt durch den Verzug des JC erstmalig eine Mahnung möglich ist, frage ich Euch, ob ich mir das so vom JC gefallen lassen muss. KdU sind doch pünktlich vom JC zu übernehmen oder irre ich? Was kann ich machen?
ich habe belegbar am 11.06. die Nebenkostenabrechnung für 2018 mit einer Nachzahlung in Höhe von 111 € mit der Bitte um Erstattung beim JC eingereicht. Die Nachzahlung ist 30 Tage nach Zugang (bei mir am 07.06. im Briefkasten) zur Zahlung fällig. Auf Verzugszinsen bei nicht rechtzeitiger Zahlung hat mein Vermieter im (mit eingereichten) Anschreiben schriftlich hingewiesen.
Da bis heute keine Erstattung vom JC auf meinem Konto eingegangen ist, bin ich persönlich zum so genannten Informationsschalter, um mal nachzufragen, was los ist. Nach längerem Geticke auf ihrer Tastatur sagte mir die Informations-Dame, dass „wir zur Zeit leider unterbesetzt sind“, aber sie das jetzt weitergeleitet habe. „Tut uns leid“ sagte sie noch. Ja, eine eventuelle Mahnung mit den anfallenden Verzugszinsen solle ich dann ggf. einreichen.
Da ich in den letzten 14 Jahren immer ein pünktlich zahlender Mieter mit guter Reputation gewesen bin und jetzt durch den Verzug des JC erstmalig eine Mahnung möglich ist, frage ich Euch, ob ich mir das so vom JC gefallen lassen muss. KdU sind doch pünktlich vom JC zu übernehmen oder irre ich? Was kann ich machen?