Hotti
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Nun bin ich raus aus Hartz und Ärger wartet. Ich bin seit September nicht mehr bedürftig, und habe aber eine Nebenkostenaufstellung meines Vermieters erhalten, ind der ich 189 Euro nachzahlen soll, was aber noch von der Zeit herrührt als ich bedürftig war. Ich habe diese Austellung bei der Arge eingerecht, mit der Bitte, die Kosten zu übernehmen. Die Arge weigert sich mit der Begründung, dass ich ja nun genug Geld hätte, um die Nebenkosten selbst zu begleichen, auch wenn die Abrechnung eindeutig in den Zeitraum meiner Berdürftigkeit lag. Hätte ich in Zeiten der Bedürftigkeit eine höhere Unkstenpauschale gezahlt, hätte die Arge das wohl auch übernommen, schätze ich. Ich werde dagegen Widerspruch einlegen, und zur Not auch klagen. Habe ich wohl Erfolg? Ausserdem möchte die Arge 322 Euro, wegen Überzahlung von mir zurück für September. Wenn ich nicht zahle, wo liegt die Pfändungsgrenze? Ich habe nicht soviel Geld.