Hallo liebe Forianer,
ich bin gerade nicht sicher, ob ich lachen oder heulen soll.
Wir hatten eine Nebenkostennachzahlung von 404 Euro zu leisten und haben sie beim Jobcenter eingereicht.
Heute kam das Antwortschreiben.
Sehr geehrter Herr S. (mein Lebensgefährte),
Ihr Antrag vom 20.05. auf Gewährung einer einmaligen Beihilfe in Form von Betriebskosten und Heizkosten für den Zeitraum vom 01.01. - 31.12.2012 wird teilweise in Höhe von 269,88 bewilligt.
Begründung:
Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. (§ 22 Abs. 1 SGB II.)
Zu den Kosten der Unterkunft gehören auch Aufwendungen für die nach § 27 Abs. 1 zweite Berechnungs-VO vom Vermieter umlagefähgie Betriebskosten soweit mietvertraglich vereinbart, für die Mieter in der Regel eine monatliche Vorauszahlung leistet.
Ihre Leistungen für Unterkunft und Heizung werden für 2 Personen berücksichtigt. Frau B. (also ich) ist von den Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen, da Sie eine EU-Rente bezieht.
Somit kann Ihrem Antrag nur in Höhe von 269,88 Euro (unter Berücksichtigung der o.g. Gründe) entsprochen werden.
Rechtsbehelfsbelehrungsblabla...
Stimmt das? Wir sind 3 personen in der Bedarfsgemeinschaft... meine Rente wird voll angerechnet, genauso wie Juniors Berufsausbildungsbeihilfe. Können die mich jetzt in den Betriebskosten einfach rausrechnen?
ich bin gerade nicht sicher, ob ich lachen oder heulen soll.
Wir hatten eine Nebenkostennachzahlung von 404 Euro zu leisten und haben sie beim Jobcenter eingereicht.
Heute kam das Antwortschreiben.
Sehr geehrter Herr S. (mein Lebensgefährte),
Ihr Antrag vom 20.05. auf Gewährung einer einmaligen Beihilfe in Form von Betriebskosten und Heizkosten für den Zeitraum vom 01.01. - 31.12.2012 wird teilweise in Höhe von 269,88 bewilligt.
Begründung:
Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. (§ 22 Abs. 1 SGB II.)
Zu den Kosten der Unterkunft gehören auch Aufwendungen für die nach § 27 Abs. 1 zweite Berechnungs-VO vom Vermieter umlagefähgie Betriebskosten soweit mietvertraglich vereinbart, für die Mieter in der Regel eine monatliche Vorauszahlung leistet.
Ihre Leistungen für Unterkunft und Heizung werden für 2 Personen berücksichtigt. Frau B. (also ich) ist von den Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen, da Sie eine EU-Rente bezieht.
Somit kann Ihrem Antrag nur in Höhe von 269,88 Euro (unter Berücksichtigung der o.g. Gründe) entsprochen werden.
Rechtsbehelfsbelehrungsblabla...
Stimmt das? Wir sind 3 personen in der Bedarfsgemeinschaft... meine Rente wird voll angerechnet, genauso wie Juniors Berufsausbildungsbeihilfe. Können die mich jetzt in den Betriebskosten einfach rausrechnen?