franzi
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Da wir das Thema heute schon mal in ähnlicher Form hatten, stellt sich für mich die Frage:
Wenn man eine Nebentätigkeit ausübt (egal ob freiberuflich, gewerblich oder angestellt), ist man verpflichtet, dies im Anschreiben zu erwähnen?
Im Lebenslauf scheint es ohnehin auf.
Soll/muss man die Stundenzahl, die man dafür verwendet, angeben?
Oder ist das schon eine Vereitelung der Arbeitsaufname / Anbahnung des Vorstellungsgesprächs?
O-Ton meines SB: "Was Sie in Ihrer Freizeit machen, interessiert den Arbeitgeber nicht!"
(Wobei ich eine Nebentätigkeit im Umfang bis 15 Wochenstunden nicht "Freizeit" nennen kann!)
Gerade bei Erwerbslosen, die eine Nebentätigkeit ausüben, ist es doch besser als gar kein Job, oder nicht? Schließlich steht man damit im Arbeitsleben und zeigt, dass man a) einsetzbar b) an einen Arbeitsrhythmus gewöhnt ist und Verantwortung übernimmt.
Kann man gezwungen werden, den Nebenjob bei Arbeitsaufnahme des Haupt-Jobs aufzugeben?
Wenn man eine Nebentätigkeit ausübt (egal ob freiberuflich, gewerblich oder angestellt), ist man verpflichtet, dies im Anschreiben zu erwähnen?
Im Lebenslauf scheint es ohnehin auf.
Soll/muss man die Stundenzahl, die man dafür verwendet, angeben?
Oder ist das schon eine Vereitelung der Arbeitsaufname / Anbahnung des Vorstellungsgesprächs?
O-Ton meines SB: "Was Sie in Ihrer Freizeit machen, interessiert den Arbeitgeber nicht!"
(Wobei ich eine Nebentätigkeit im Umfang bis 15 Wochenstunden nicht "Freizeit" nennen kann!)
Gerade bei Erwerbslosen, die eine Nebentätigkeit ausüben, ist es doch besser als gar kein Job, oder nicht? Schließlich steht man damit im Arbeitsleben und zeigt, dass man a) einsetzbar b) an einen Arbeitsrhythmus gewöhnt ist und Verantwortung übernimmt.
Kann man gezwungen werden, den Nebenjob bei Arbeitsaufnahme des Haupt-Jobs aufzugeben?