Nebengewerbe - falsche Brechnung ? Kein Weiterbewilligungsbescheid - HILFE !

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Paddy75

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Hallo und guten Tag.

Vielen Dank erstmal, dass es dieses Forum überhaupt gibt.
Ich hoffe mir kann hier jemand helfen.

Ich versuche es so kurz wie möglich zu halten.
Ich bin derzeit mit meinem Latein vollkommen am Ende und weiß nicht mehr weiter. Ich und meine Bedarfsgemeinschaft (bestehend aus insgesamt 8 Kindern ,im Alter von fast 18 bis 5 Jahren und zwei Erwachsenen),erhalten ergänzende Leistungen vom Jobcenter. Ich übe eine Vollzeitbeschäftigung aus, meine Frau kümmert sich um Haushalt und Kinder. Ich hatte bis zum 31.05.18 ein Nebengewerbe angemeldet. In der EKS von 2016 - 2017 wurden unsere Ausgaben nicht verrechnet,sondern auf 0 gesetzt und so unser tatsächliches Einkommen künstlich in die Höhe getrieben. Nun sollen wir der Arge viel Geld schulden,was wir aber tatsächlich überhaupt nicht verdient haben. Die EKS Unterlagen sind lückenlos und vollständig - jede Ausgabe kann belegt werden. Ist es rechtens, dass sogenannte Verluste in einem Kleingewerbe nicht vom Gewinn abgezogen , sondern auf "0" gesetzt werden ? Ich hatte gerade in den Anfangsmonaten sehr hohe Ausgaben und kann diese belegen. Dem Sachbearbeiter ist dies augenscheinlich egal (er wollte nicht mal die Unterlagen sehen ) und wir führen derzeit eine sinnlose Konversation , in der er uns in jedem weiteren Brief mitteilt, dass Verluste (Negativeinkommen aus diesem Gewerbe) einfach nicht mit dem Gewinn verrechnet werden, sondern immer auf "0" gesetzt werden. Wie kann das sein und auf welcher Rechtgrundlage basiert seine Entscheidung ?

Dann habe ich noch eine zweite Frage : Ich habe das Gewerbe jetzt zum 31.05.18 abgemeldet und diese Abmeldung bereits am 15.05.18 eingereicht. Ich kann unter diesen Umständen kein Nebengewerbe führen - das sind völlig unrealistische Rechnungen.
Der Weiterbewilligungsantrag bezüglich der ergänzenden Leistungen, wurde mit sämtlichen Unterlagen und fristgerecht eingereicht. Zum 01.06.18 sollte eigentlich ein neuer Bescheid eingehen. Wir haben aber nichts bekommen - weder 1 Cent vom Jobcenter,geschweige denn einen neuen Bescheid.
Als wir dann mit dem Jobcenter telefonierten,teilte dieses uns mit,es würde ja noch die abschließende EKS von Dez 2017 - Mai 2018 fehlen. Da aber die abschließende EKS ja erst erstellt werden muss (fristgerecht zum 31.05.18) und ich zudem das Gewerbe ebenfalls zum 31.05.18 abgemeldet habe, kann doch der Sachbearbeiter uns nicht die laufenden Leistungen verwehren, oder ? Diese haben doch gar nichts mit der abschließenden EKS von Dez 17 - Mai 18 zutun und beziehen sich doch auf den vergangen Zeitraum ? Wir haben jetzt gnädigerweise einen Termin zur weiteren Klärung am 6.06.18 bekommen. Allerdings erschließt sich mir hier nicht, warum und wozu wir diesen brauchen ?
Was kann ich jetzt machen und wie soll ich vorgehen ?

Vielen Dank fürs lesen und ich hoffe, mir kann hier jemand weiterhelfen.

Vielen Dank im Vorraus und LG
 

Helga40

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Erkläre bitte nochmal, worum es dir geht. Du hast 2 Einkommen, einmal aus einem normalen Job und einmal aus Selbständigkeit. Du hast aus der Selbständigkeit keinen Gewinn, nur Verlust und möchtest diesen Verlust von deinem Lohn aus dem normalen Job abgesetzt haben oder rechnet das Jobcenter einfach (neben dem normalen Lohn) deine vollen Umsätze aus der Selbständigkeit als Einkommen an und setzt keine Ausgaben ab?

Kannst du den Bescheid mal hochladen incl. Berechnung?
 

Paddy75

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Erstmal danke für die Antwort.

Also,es geht NUR um Ausgaben und Einnahmen aus dem Gewerbe. Nicht um meinen regelmäßiges Einkommen aus Arbeit als Angestellter. Das Nebengewerbe hatte auch Einnahmen erzielt. Jedoch gab es auch "Minusmonate". Also Monate, in denen ich nur Ausgaben zu verzeichnen hatte für das Gewerbe (z.B. - 250 Euro ) und keine Einnahmen. Diese "Minusmonate" wurden von dem Jobcenter einfach auf "0" gesetzt und nicht von einem Plusmonat (z.B. + 500 Euro ) abgezogen. Ergo - die Arge rechnet einfach 500 Euro Gewinn und nicht die 500 - 250 = 250 Euro Gewinn. Ausgaben wurden nur berücksichtigt , wenn trotzdem ein PLUS enstanden ist. Ich hatte ein Gewerbe, zur Herstellung von Kunstgegenständen und erhebliche Abweichungen bei Einkommen und Ausgaben ( was ich aber alles schwarz auf weiß und bis auf den letzten Cent belegen kann).

Ich kann den Bescheid einscannen bzw den Verlauf der Konversation,indem der Sachbearbeiter erklärt, wie er das ausgerechnet hat und der Mitteilung, dass Verluste nicht berücksichtigt werden.

Und die zweite Frage bezieht sich auf die Weiterbewilligung. Ich habe das Gewerbe zum 31.05.18 abgemeldet und alle entsprechende Unterlagen eingereicht. Nun meint der Sachbearbeiter, er müsste noch auf meine abschließende EKS von Dez 2017 - Mai 2018 warten ( die er auch Anfang der Woche bekommen wird ) um uns einen neuen Bescheid zu erstellen. Diese abschließende EKS hat doch aber rein gar nichts mit den laufenden Leistungen zutun, sondern nur für die vergangen 6 Monate, oder ?

LG
 

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So lange das Nebengewerbe nach Abzug anzuerkennender Betriebsausgaben noch Gewinn erwirtschaftet, ist das Vorgehen des JC rechtswidrig.
Anders wäre es, wenn auf Dauer Verluste gemacht werden, dann ist es nicht tragfähig.

Einige SB streichen gerne Betriebsausgaben, obwohl sie anzuerkennen sind. Wobei es tatsächlich so ist, dass dies von dem des Finanzamtes abweichen darf.
Sie schreibt ja selbst, dass die Einnahmen und Ausgaben der EKS verrechnet werden und daraus dann der Gewinn ermittelt wird. Das ist so korrekt.
Das mit den Raumkosten ist auch korrekt. Beim Finanzamt kann man häusliches Arbeitszimmer absetzen, aber im SGB II ist das anders. Leuchtet in dem Falle ja sicher ein. Das JC zahlt ja die KdU und kann dir daher nicht die Ausgaben dafür anerkennen.

Das JC muss einen vorl. Bescheid erlassen, nach Vorlage der EKS sind die gezahlten Leistungen mit den zustehenden Leistungen zu verrechen.

Du musst nun Widerspruch einlegen, gegen die eventuell nicht anerkannten Ausgaben. Denn wie du richtig erkannt hast.
Auch wenn monatlich betrachtet in einem Monat kein Gewinn entstand, ist das unschädlich, denn die EKS ist für den Zeitraum von den gesamten 6 Monaten zu betrachten.

Weiteres kann man erst mal nicht sagen, da man prüfen müsste, welche Ausgaben unberechtigt gekürzt wurden.
Zudem schneiden die sich doch ins eigene Fleisch, wenn du dein Gewerbe aufgibst, weil die dich falsch berechnen.
Ich ahne schlimmes.
Womöglich wollen sie dir jetzt noch einen Strick drehen, du verminderst mutwillig dein Einkommen und sanktionieren. Das kann "lustig" werden, wenn dem so sein sollte :(


Der Weiterbewilligungsantrag bezüglich der ergänzenden Leistungen, wurde mit sämtlichen Unterlagen und fristgerecht eingereicht. Zum 01.06.18 sollte eigentlich ein neuer Bescheid eingehen. Wir haben aber nichts bekommen - weder 1 Cent vom Jobcenter,geschweige denn einen neuen Bescheid.
Als wir dann mit dem Jobcenter telefonierten,teilte dieses uns mit,es würde ja noch die abschließende EKS von Dez 2017 - Mai 2018 fehlen. Da aber die abschließende EKS ja erst erstellt werden muss (fristgerecht zum 31.05.18) und ich zudem das Gewerbe ebenfalls zum 31.05.18 abgemeldet habe, kann doch der Sachbearbeiter uns nicht die laufenden Leistungen verwehren, oder ?

Richtig. Die EKS muss ja erst noch erstellt werden, dafür hast du 2 Monate Zeit. Ein WBA darf deshalb nicht verweigert werden. Sie hat auf die vorliegenden Einkünfte abzustellen und dementsprechend die Leistungen vorläufig festzusetzen.

Ist eine Optionskommune , nehme ich an?

An dem Termin stellst du klar, dass die Ausgaben anzuerkennen sind. Wenn die blöd machen und das nicht korrigieren, legst du gleich Widerspruch zur Niederschrift ein.
Sollten sie es korrigieren, lass dir das schriftlich bestätigen.
Auch sagst du am Termin, dass du Eilklage erheben wirst, wenn die dir nicht unverzüglich den WBA bescheiden und Leistungen überweisen.

Auch forderst du einen Vorschuss. Sobald Kinder im Haus sind, gelten strengere Regeln, wenn die keine Zahlungen veranlassen.

Lass dir alles schriftlich geben und frage nach der Rechtslage. Nimm am besten einen Beistand mit.
 

Paddy75

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Vielen Dank für die ausführliche Antwort und Erklärung. Das hat mir schon mal weiter geholfen.

Also muss das Jobcenter auch die "Minusmonate" anerkennen und im Bewilligungszeitraum vom Gewinn abziehen. Dann sähe die ganze Sache nämlich schon ganz anders aus. :icon_exclaim:
Demzufolge hätte ich lediglich in nur einem Bewilligungszeitraum anzurechnenden Gewinn erzielt. Ich habe auch alle EKS nochmals nachgerechnet und selbst wenn die Verlustmonate nicht mitgerechnet wurden,kommen bei mir ganz andere Summen raus.

Mir ist auch gerade noch etwas aufgefallen, was ich vorher nicht gesehen habe und ich weiß jetzt auch nicht,in wie weit das eine Rolle spielt und ob es das überhaupt tut. Und zwar belaufen sich die EKS ja jeweils auf 6 Monate (die habe ich auch alle so ausgefüllt ). Nun sehe ich aber, dass eine EKS im Zeitraum von 5 Monaten berechnet wurde. Also es steht ja in dem Schreiben : 01/16-05/16 ? Aber die EKS geht doch bis 06/16 ? Erst die Zeiträume danach hat der Sachbearbeiter es auf volle 6 Monate gerechnet. Da stimmt ja jetzt die ganze Berechnung nicht mehr. Was ist das für ein Durcheinander und warum ?

Bezüglich der Sache mit den Raumkosten: Ja, da stimme ich zu. Das war ein Fehler meinerseits und das habe ich zunächst nicht bedacht. Aber selbst wenn die Raumkosten nicht berücksichtig werden, ist der tatsächliche Gewinn weitaus geringer als dieses Jobcenter sich da zusammengerechnet hat. :icon_motz:

Ich kann das Gewerbe unter keinen Umständen so weiter führen. Ich habe eine Familie zu ernähren und reiße mir wirklich den .... auf, um von diesem Jobcenter endlich wegzukommen. Ich arbeite Vollzeit im Schichtdienst und habe eine feste Anstellung, trotzdem habe ich damals das Nebengewerbe noch angemeldet und auch investiert wie ein Blöder,um es alleine zu schaffen. Die ersten 6 Monate waren absolut kein Zuckerschlecken und ich hatte erhebliche Ausgaben, die sich allerdings in der weiteren Zeit als lohnende Investition herrausgestellt haben und für das Jobcenter einfach eine "0" sein sollen ? Alle Unterlagen dazu - bis zum kleinsten Kassenbon - habe ich akribisch aufgehoben und war immer korrekt. Ziel sollte es ja schließlich sein, da endlich weg zu kommen. Dann aber kommen "die" mit ihren falschen Berechnungen und hauen dir noch eins drüber und du sollst zurückzahlen, was du nie erwirtschaftet hast. Das kann doch nicht angehen. Zumal der Sachbearbeiter, trotzt mehrfacher Aufforderung in die Belege zu schauen, diese weder sehen,- noch darüber sprechen wollte.

Natürlich geht mir auch jetzt der Hintern etwas auf Grundeis (bezüglich der Abmeldung des Gewerbes ) und diese Befürchtung hatte ich auch schon. Allerdings ist das Gewerbe so nicht tragbar - geschweige denn wirtschaftlich rentabel, wenn ich Verluste die das Gewerbe betreffen, nicht berücksichtigt bekomme und überdimensionale Summen zurückzahlen soll. Jetzt heißt es abwarten und den Termin wahrnehmen.

Vielen Dank nochmal für die Hilfe und ich werde berichten, sobald es Neuigkeiten gibt.

LG
 
H

Hartz4Bomber

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So ein Sachbearbeiterlein hat von kaufmännischen Grundlagen in etwa so viel Ahnung wie ne Kuh vom Radfahren. Einmal musste ich der SB den Unterschied zwischen Vorsteuer und Umsatzsteuer erklären. Die sind einfach nicht ausgebildet dafür.

Bei meinem JC hatte man dies zum Glück erkannt, und extra eine BWLerin eingestellt die für die Prüfung der EKS zuständig ist, seit dem gabs keine Probleme mehr.

Dennoch: JC und Selbständigkeit beißen sich einfach.

Ich würde mir einen Beratungsschein holen und damit zum Fachanwalt gehen.
 
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