Hallo und guten Tag.
Vielen Dank erstmal, dass es dieses Forum überhaupt gibt.
Ich hoffe mir kann hier jemand helfen.
Ich versuche es so kurz wie möglich zu halten.
Ich bin derzeit mit meinem Latein vollkommen am Ende und weiß nicht mehr weiter. Ich und meine Bedarfsgemeinschaft (bestehend aus insgesamt 8 Kindern ,im Alter von fast 18 bis 5 Jahren und zwei Erwachsenen),erhalten ergänzende Leistungen vom Jobcenter. Ich übe eine Vollzeitbeschäftigung aus, meine Frau kümmert sich um Haushalt und Kinder. Ich hatte bis zum 31.05.18 ein Nebengewerbe angemeldet. In der EKS von 2016 - 2017 wurden unsere Ausgaben nicht verrechnet,sondern auf 0 gesetzt und so unser tatsächliches Einkommen künstlich in die Höhe getrieben. Nun sollen wir der Arge viel Geld schulden,was wir aber tatsächlich überhaupt nicht verdient haben. Die EKS Unterlagen sind lückenlos und vollständig - jede Ausgabe kann belegt werden. Ist es rechtens, dass sogenannte Verluste in einem Kleingewerbe nicht vom Gewinn abgezogen , sondern auf "0" gesetzt werden ? Ich hatte gerade in den Anfangsmonaten sehr hohe Ausgaben und kann diese belegen. Dem Sachbearbeiter ist dies augenscheinlich egal (er wollte nicht mal die Unterlagen sehen ) und wir führen derzeit eine sinnlose Konversation , in der er uns in jedem weiteren Brief mitteilt, dass Verluste (Negativeinkommen aus diesem Gewerbe) einfach nicht mit dem Gewinn verrechnet werden, sondern immer auf "0" gesetzt werden. Wie kann das sein und auf welcher Rechtgrundlage basiert seine Entscheidung ?
Dann habe ich noch eine zweite Frage : Ich habe das Gewerbe jetzt zum 31.05.18 abgemeldet und diese Abmeldung bereits am 15.05.18 eingereicht. Ich kann unter diesen Umständen kein Nebengewerbe führen - das sind völlig unrealistische Rechnungen.
Der Weiterbewilligungsantrag bezüglich der ergänzenden Leistungen, wurde mit sämtlichen Unterlagen und fristgerecht eingereicht. Zum 01.06.18 sollte eigentlich ein neuer Bescheid eingehen. Wir haben aber nichts bekommen - weder 1 Cent vom Jobcenter,geschweige denn einen neuen Bescheid.
Als wir dann mit dem Jobcenter telefonierten,teilte dieses uns mit,es würde ja noch die abschließende EKS von Dez 2017 - Mai 2018 fehlen. Da aber die abschließende EKS ja erst erstellt werden muss (fristgerecht zum 31.05.18) und ich zudem das Gewerbe ebenfalls zum 31.05.18 abgemeldet habe, kann doch der Sachbearbeiter uns nicht die laufenden Leistungen verwehren, oder ? Diese haben doch gar nichts mit der abschließenden EKS von Dez 17 - Mai 18 zutun und beziehen sich doch auf den vergangen Zeitraum ? Wir haben jetzt gnädigerweise einen Termin zur weiteren Klärung am 6.06.18 bekommen. Allerdings erschließt sich mir hier nicht, warum und wozu wir diesen brauchen ?
Was kann ich jetzt machen und wie soll ich vorgehen ?
Vielen Dank fürs lesen und ich hoffe, mir kann hier jemand weiterhelfen.
Vielen Dank im Vorraus und LG
Vielen Dank erstmal, dass es dieses Forum überhaupt gibt.
Ich hoffe mir kann hier jemand helfen.
Ich versuche es so kurz wie möglich zu halten.
Ich bin derzeit mit meinem Latein vollkommen am Ende und weiß nicht mehr weiter. Ich und meine Bedarfsgemeinschaft (bestehend aus insgesamt 8 Kindern ,im Alter von fast 18 bis 5 Jahren und zwei Erwachsenen),erhalten ergänzende Leistungen vom Jobcenter. Ich übe eine Vollzeitbeschäftigung aus, meine Frau kümmert sich um Haushalt und Kinder. Ich hatte bis zum 31.05.18 ein Nebengewerbe angemeldet. In der EKS von 2016 - 2017 wurden unsere Ausgaben nicht verrechnet,sondern auf 0 gesetzt und so unser tatsächliches Einkommen künstlich in die Höhe getrieben. Nun sollen wir der Arge viel Geld schulden,was wir aber tatsächlich überhaupt nicht verdient haben. Die EKS Unterlagen sind lückenlos und vollständig - jede Ausgabe kann belegt werden. Ist es rechtens, dass sogenannte Verluste in einem Kleingewerbe nicht vom Gewinn abgezogen , sondern auf "0" gesetzt werden ? Ich hatte gerade in den Anfangsmonaten sehr hohe Ausgaben und kann diese belegen. Dem Sachbearbeiter ist dies augenscheinlich egal (er wollte nicht mal die Unterlagen sehen ) und wir führen derzeit eine sinnlose Konversation , in der er uns in jedem weiteren Brief mitteilt, dass Verluste (Negativeinkommen aus diesem Gewerbe) einfach nicht mit dem Gewinn verrechnet werden, sondern immer auf "0" gesetzt werden. Wie kann das sein und auf welcher Rechtgrundlage basiert seine Entscheidung ?
Dann habe ich noch eine zweite Frage : Ich habe das Gewerbe jetzt zum 31.05.18 abgemeldet und diese Abmeldung bereits am 15.05.18 eingereicht. Ich kann unter diesen Umständen kein Nebengewerbe führen - das sind völlig unrealistische Rechnungen.
Der Weiterbewilligungsantrag bezüglich der ergänzenden Leistungen, wurde mit sämtlichen Unterlagen und fristgerecht eingereicht. Zum 01.06.18 sollte eigentlich ein neuer Bescheid eingehen. Wir haben aber nichts bekommen - weder 1 Cent vom Jobcenter,geschweige denn einen neuen Bescheid.
Als wir dann mit dem Jobcenter telefonierten,teilte dieses uns mit,es würde ja noch die abschließende EKS von Dez 2017 - Mai 2018 fehlen. Da aber die abschließende EKS ja erst erstellt werden muss (fristgerecht zum 31.05.18) und ich zudem das Gewerbe ebenfalls zum 31.05.18 abgemeldet habe, kann doch der Sachbearbeiter uns nicht die laufenden Leistungen verwehren, oder ? Diese haben doch gar nichts mit der abschließenden EKS von Dez 17 - Mai 18 zutun und beziehen sich doch auf den vergangen Zeitraum ? Wir haben jetzt gnädigerweise einen Termin zur weiteren Klärung am 6.06.18 bekommen. Allerdings erschließt sich mir hier nicht, warum und wozu wir diesen brauchen ?
Was kann ich jetzt machen und wie soll ich vorgehen ?
Vielen Dank fürs lesen und ich hoffe, mir kann hier jemand weiterhelfen.
Vielen Dank im Vorraus und LG