juergen1958
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Hallo,
ich habe sehr unregelmäßige Nebeneinkünfte, mal 0,--/Monat, mal 150,-- Euro im Monat, im Schnitt vielleicht 70,-- / Monat. Diese Beträge habe ich regelmäßig monatlich dem Jobcentger gemeldet. Heute habe ich einen Bescheid für den neuen Bewilligungszeitraum 1.2-31.8.2013 erhalten, wobei jeden Monat 198,-- Nebeneinkünfte angesetzt wurden und mein Regelsatz nicht 382,- beträgt, sondern nur 282,--, also 100,-- weniger ist. Im Moment liegt mein Nebeneinkommen eher bei 50,--/Monat, so daß es ganz schön kanpp wird.
Macht es Sinn, eine einstweilige Anordung beim Sozialgericht zu beantragen oder eher einen Widerspruch zu schreiben? Oder Beides?
Vielen Dank für eure Begründungen!
Viele Grüsse
Jürgen
ich habe sehr unregelmäßige Nebeneinkünfte, mal 0,--/Monat, mal 150,-- Euro im Monat, im Schnitt vielleicht 70,-- / Monat. Diese Beträge habe ich regelmäßig monatlich dem Jobcentger gemeldet. Heute habe ich einen Bescheid für den neuen Bewilligungszeitraum 1.2-31.8.2013 erhalten, wobei jeden Monat 198,-- Nebeneinkünfte angesetzt wurden und mein Regelsatz nicht 382,- beträgt, sondern nur 282,--, also 100,-- weniger ist. Im Moment liegt mein Nebeneinkommen eher bei 50,--/Monat, so daß es ganz schön kanpp wird.
Macht es Sinn, eine einstweilige Anordung beim Sozialgericht zu beantragen oder eher einen Widerspruch zu schreiben? Oder Beides?
Vielen Dank für eure Begründungen!
Viele Grüsse
Jürgen