Name eines SB erfahren/Recht oder nicht?

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kkc1945

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Hallo liebe Leute,

ich wollte gerne wissen, ob ich eine Person vom Amt anzeigen kann, wenn er mir seinen Namen und Arbeitsnummer nicht mitteilt auch wenn ich darauf bestehe. Nennt man das nicht Informationvereitelung? Bitte hilft mir und macht mich stark zum nächsten Werdegang beim Jobcenter :)
(Ich weiß nicht, ob ich hier im Thread richtig bin, sry)
 
Ein Straftatbestand ist das nicht, demnach geht auch keine Anzeige.

Meistens reichts schon, den Teamleiter sprechen zu wollen, oder man stellt solange die "Mitarbeit" ein. :icon_pause:

Grüße !
 
Hallo liebe Leute,

ich wollte gerne wissen, ob ich eine Person vom Amt anzeigen kann, wenn er mir seinen Namen und Arbeitsnummer nicht mitteilt auch wenn ich darauf bestehe.
Und wen willst du dann anzeigen? :biggrin:

Nennt man das nicht Informationvereitelung?
Wo hast du das denn her? Strafbar ist die Verweigerung jedenfalls nicht.

Du könntest einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellen. Dann können die Informationen verweigert werden, wenn das Geheimhaltungsinteresse überwiegt.
Dazu bestimmt das IFG jedoch:

§ 5 IFG
(3) Das Informationsinteresse des Antragstellers überwiegt das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs in der Regel dann, wenn sich die Angabe auf Name, Titel, akademischen Grad, Berufs- und Funktionsbezeichnung, Büroanschrift und -telekommunikationsnummer beschränkt und der Dritte als Gutachter, Sachverständiger oder in vergleichbarer Weise eine Stellungnahme in einem Verfahren abgegeben hat.
(4) Name, Titel, akademischer Grad, Berufs- und Funktionsbezeichnung, Büroanschrift und -telekommunikationsnummer von Bearbeitern sind vom Informationszugang nicht ausgeschlossen, soweit sie Ausdruck und Folge der amtlichen Tätigkeit sind und kein Ausnahmetatbestand erfüllt ist.
Gruß,
L.
 
Beistand ist nicht möglich keiner hat Zeit... lol
Also es geht darum, dass ich letztens beim Jobcenter genötigt, gedroht wurde etwas zu unterschreiben, was ich nicht ordnungsgemäß durchlesen durfte sowie keine sachgerechte Berachtung erhalten habe. Sodann hab ich nun eine Dienstaufsichtsbeschwerde verfasst, indessen die Namen der Beteiligten stehen müssen.
Morgen hab ich ein Termin und wollte gerne die Namen der Personen erfahren. Welche Mittel habe ich dazu? Vielleicht Polizei anrufen? Strafanzeige stellen, wenn die keinen Namen nennen?
 
Vorerst: Du musst nichts unterschreiben beim JC , was Du nicht auch mit nach Hause nehmen darfst, um darüber noch eine Nacht zu schlafen. Denn eine Rechtsberatung, z.B. bei einer Eingliederungsvereinbarung (EGV ), steht Dir zu. Du darfst Deinen Sachbearbeiter (SB ) also höflich darauf hinweisen, dass Du das Schriftstück zur rechtlichen Überprüfung mitnimmst und es dann ggf. unterzeichnest. Dann nimmst Du Deinen Leistungsbescheid und Dein Schriftstück und gehst damit zum Amtsgericht und holst Dir dort einen Beratungsschein. Dann suche einen Anwalt für Sozialrecht auf. Der prüft dann das zu unterschreibende Schriftstück und berät Dich.
Nebenher erwähnt ist eine Strafantrag, bzw. eine Strafanzeige gegen einen SB immer so eine Sache...meist erfolglos.
Wenn Du schon einen Strafantrag stellst, so tätige das schriftlich bei der Staatsanwaltschaft und dann gegen die Geschäftsführung des Jobcenters. Der Name ist heraus zu bekommen...
Wenn Du Fragen zu einem Schriftstück hast, kannst Du es anonymisiert abtippen und hier reinstellen. Du kannst es auch einscannen, dann schwärzen (alle Namen usw. entfernen!) und dann hier reinstellen. Andere User können dann lesen und Dir dann einen Rat geben. Ist oft sehr hilfreich.
Im übrigen habe ich diesen Spass auch mit meinen SB durch. Er schwärzt heute noch seinen Vornamen auf Gesprächsvermerke :biggrin:
Dabei habe ich durch das Gericht bereits erfahren, wie er heißt.
Als nächstes frage ich ihn, warum er immer nach Schwachstellen bei Erwerbslosen sucht, und ob er Kinder und Frau hat. Die Gedanken sind frei...
 
Beistand ist nicht möglich keiner hat Zeit... lol

Vor dem nächsten Termin eine diesbezügliche Anfrage hier im Forum stellen. Gibt einige Mitglieder, die ihren Beistand für solche Termine anbieten!


KKC1945 meinte:
Morgen hab ich ein Termin und wollte gerne die Namen der Personen erfahren. Welche Mittel habe ich dazu? Vielleicht Polizei anrufen? Strafanzeige stellen, wenn die keinen Namen nennen?

Deshalb immer mit Beistand, der alles (auch die Namen der SB ) protokolliert, zum Termin erscheinen.
 
Hallo liebe Leute,

ich wollte gerne wissen, ob ich eine Person vom Amt anzeigen kann, wenn er mir seinen Namen und Arbeitsnummer nicht mitteilt auch wenn ich darauf bestehe. Nennt man das nicht Informationvereitelung? Bitte hilft mir und macht mich stark zum nächsten Werdegang beim Jobcenter :)
(Ich weiß nicht, ob ich hier im Thread richtig bin, sry)


Welche Person von welchem Amt verschweigt denn den Namen?

Hier haben die alle ein Namensschildchen auf dem Schreibtisch beim Bürgeramt. Im Rathaus stehen die Namen an der Bürotür. Vom Jobcenter die Post hat den Namen des Ansprechpartners im Briefkopf und auch an der Tür.

Und was ist eine Arbeitsnummer? Ist das die Personalnummer? Die geht doch einen Außenstehenden gar nichts an.
 
Lass dir die EGV mitgeben, bzw. anstatt sie zu unterschreiben, steckst du sie ungelesen einfach und wortlos ein.

Wenn du dann zuhause bist, scannst/fotografierst du sie, schwärzt die namen und die EGV -spezies hier im forum gucken mal drüber.

Als der Brandbrief erstellt wurde, war es noch Pflicht die EGV zu unterschreiben, das ist nicht mehr so.

Der SB kann sie höchstens, wenn du dich weigerst sie zu unterschreiben, als VA er lassen. Und das sollte man abwarten.

Also nicht sagen , dass du sie nicht unterschreibst, sondern du willst sie lediglich zuhause in Ruhe prüfen.


Bitte berichtigt mich falls ich falsch liege.
 
Welche Person von welchem Amt verschweigt denn den Namen?

Hier haben die alle ein Namensschildchen auf dem Schreibtisch beim Bürgeramt. Im Rathaus stehen die Namen an der Bürotür. Vom Jobcenter die Post hat den Namen des Ansprechpartners im Briefkopf und auch an der Tür.

Und was ist eine Arbeitsnummer? Ist das die Personalnummer? Die geht doch einen Außenstehenden gar nichts an.

Nein, ich ging gerade nur vom "worse case" Szenario aus, falls sie ihren Namen nicht preisgeben sollten, deshalb :D Damit ich auch richtig argumentieren kann ;)
 
Unendlich Dank für Eure Hilfe :)

Ich muss sicherlich heute eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben, kann ich folgendes Dokument schriftlich abgeben statt der Eingliederungsvereinbarung(natürlich etwas abgeändert):

https://www.buergerinitiative-grund...ef/statt-einer-eingliederungsvereinbarung.htm



Aber ich hab kein Geld für einen Anwalt ...:(
Mit einem Beratungsschein, kann der Anwalt 10 Euro kassieren (muss es aber nicht, wenn er/sie kulant ist). Mehr Kosten sollten zumindest für eine Beratung nicht entstehen.
 
Ne banale Frage, woran erkennt man einen "guten" Anwalt für Sozialrecht?
Womit (Kritirien) fang ich an einen Antwalt zu suchen.
 
Welche Person von welchem Amt verschweigt denn den Namen?
Och, das ist mir auch einmal schon passiert.

Aber den Betreffenden SB hab ich deshalb ganz schön geärgert: Jedesmal, wenn ich ihn gesehen hab, hab ich zu den anderen, die ich als beistand begleitet hab, immer laut gesagt: Guck mal, da ist wieder herr namenlos... man konnte sehen, daß der gekocht hat. :biggrin:

Den Namen hab ich mir selbst besorgt: Bin ihm nachgegangen, und hab geschaut, in welchem Zimmer er sitzt...und hab dann einen Kollegen von ihm gefragt.
 
Ne banale Frage, woran erkennt man einen "guten" Anwalt für Sozialrecht?
Womit (Kritirien) fang ich an einen Antwalt zu suchen.
Tja, gute Frage :)

Wenn ich anrufe und eine Frage stelle, bekomm ich eine Antwort. Und die muß ich beurteilen.
Man muß die Fragen geschickt stellen, um zu sehen, ob er was davon versteht oder nicht.
 
Unendlich Dank für Eure Hilfe :)

Ich muss sicherlich heute eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben, kann ich folgendes Dokument schriftlich abgeben statt der Eingliederungsvereinbarung(natürlich etwas abgeändert):

https://www.buergerinitiative-grund...ef/statt-einer-eingliederungsvereinbarung.htm



Aber ich hab kein Geld für einen Anwalt ...:(
Wenn du dich unbedingt vor den Boes'schen Karren spannen lassen willst, dann mach das. Es sei aber angemerkt, dass dieser Typ sich ein Fatasiegebilde zusammen spinnt, was so noch nicht funktioniert hat. Darüber hinaus sei angemerkt, dass durch andere bereits berichtet wurde, dass der Typ selber zugibt, nicht besonders fit in der Rechtslage zu sein. Bevor du dich auf Abenteuer einlässt, solltest du vielleicht wirklich die 10 Euro investieren oder zumindest hier eine 2. oder 3. Meinung einholen, bevor du Schiffbruch erleidest.

Edit:

Man schaue sich nur sein Video an. Da wird doch tatsächlich behauptet, dass eine Klage wegen einer Sanktion keine aufschiebende Wirkung hat! Klar, wenn man erst bis zur Klage wartet und nicht schon bei Widerspruch die aufschiebende Wirkung beim SG beantragt...
 
Ok, Danke. Ich versuche heute passiv zu bleiben, an das Schriftstück zu gelangen, direkt zum Amtsgericht gehen und ein Beratungsschein verlangen, einen Anwalt aufsuchen(gib mein bestes) und zur gleichen Zeit das Schriftstück hier hochladen(Namen geschwärzt).

Danke nochmals für Eure kostbar Zeit und Mühe :icon_daumen:
 
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