Vorerst:
Du musst nichts unterschreiben beim JC , was Du nicht auch mit nach Hause nehmen darfst, um darüber noch eine Nacht zu schlafen. Denn eine Rechtsberatung, z.B. bei einer Eingliederungsvereinbarung (
EGV ), steht Dir zu. Du darfst Deinen Sachbearbeiter (
SB ) also höflich darauf hinweisen, dass Du das Schriftstück zur rechtlichen Überprüfung mitnimmst und es dann ggf. unterzeichnest. Dann nimmst Du Deinen Leistungsbescheid und Dein Schriftstück und gehst damit zum Amtsgericht und holst Dir dort einen
Beratungsschein. Dann suche einen
Anwalt für Sozialrecht auf. Der prüft dann das zu unterschreibende Schriftstück und berät Dich.
Nebenher erwähnt ist eine Strafantrag, bzw. eine Strafanzeige gegen einen
SB immer so eine Sache...meist erfolglos.
Wenn Du schon einen Strafantrag stellst, so tätige das schriftlich bei der Staatsanwaltschaft und dann gegen die Geschäftsführung des Jobcenters. Der Name ist heraus zu bekommen...
Wenn Du Fragen zu einem Schriftstück hast, kannst Du es
anonymisiert abtippen und hier reinstellen. Du kannst es auch einscannen, dann schwärzen (alle Namen usw. entfernen!) und dann hier reinstellen. Andere User können dann lesen und Dir dann einen Rat geben. Ist oft sehr hilfreich.
Im übrigen habe ich diesen Spass auch mit meinen
SB durch. Er schwärzt heute noch seinen Vornamen auf Gesprächsvermerke

Dabei habe ich durch das Gericht bereits erfahren, wie er heißt.
Als nächstes frage ich ihn, warum er immer nach Schwachstellen bei Erwerbslosen sucht, und ob er Kinder und Frau hat. Die Gedanken sind frei...