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ExitUser
Gast
Hallo,
da ich zum 31.03.2015 ausgesteuert werde, war ich heute im Jobcenter, um mich arbeitslos/beschäftigungslos (bin noch ungekündigt derzeit!) zu melden.
Die SB fragte mich nun, ob ich die "Nahtlosigkeitsregelung" in Anspruch nehmen will, oder ob ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann.
Das hat mich jetzt massiv verwirrt und ich musste ohne Entscheidung wieder nach Hause gehen, da ich nicht wusste, welche Folgen das eine oder das andere hätte. Nach diesem Termin hatte ich ein Telefonat mit meinem SB bei der RV und er hat mir geraten, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, da in dem anderen Fall alles wieder "aufgerollt" und neu bewertet wird. Die RV hat mir derzeit einen Bescheid zur LTA bewilligt, welcher nach erfolgter Genesung einen Existenzgründungszuschuss nach sich ziehen wird.
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass er Recht hat und die Nahtlosigkeitsregelung für mich nicht so gut wäre.
Welche Tipps hättet ihr daher für mich, wenn ich mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stelle. Eigentlich bin ich ja noch krank geschrieben. In wieweit kann ich dann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen!?
Der MA der RV hat mir geraten, dass ich dem JC mitteilen soll, dass ich derzeit eine privat finanzierte Weiterbildung mache, mit der ich mich dann später - wenn die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind - selbständig machen kann. Allerdings glaube ich mich zu erinnern, dass ich hier mal irgendwo gelesen habe, dass das meist nicht so gut ist und ich dann vom JC kein Geld mehr bekomme, wenn sie es wissen. Allgemeine Verwirrung %), wer kann mir helfen!
da ich zum 31.03.2015 ausgesteuert werde, war ich heute im Jobcenter, um mich arbeitslos/beschäftigungslos (bin noch ungekündigt derzeit!) zu melden.
Die SB fragte mich nun, ob ich die "Nahtlosigkeitsregelung" in Anspruch nehmen will, oder ob ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann.
Das hat mich jetzt massiv verwirrt und ich musste ohne Entscheidung wieder nach Hause gehen, da ich nicht wusste, welche Folgen das eine oder das andere hätte. Nach diesem Termin hatte ich ein Telefonat mit meinem SB bei der RV und er hat mir geraten, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, da in dem anderen Fall alles wieder "aufgerollt" und neu bewertet wird. Die RV hat mir derzeit einen Bescheid zur LTA bewilligt, welcher nach erfolgter Genesung einen Existenzgründungszuschuss nach sich ziehen wird.
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass er Recht hat und die Nahtlosigkeitsregelung für mich nicht so gut wäre.
Welche Tipps hättet ihr daher für mich, wenn ich mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stelle. Eigentlich bin ich ja noch krank geschrieben. In wieweit kann ich dann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen!?
Der MA der RV hat mir geraten, dass ich dem JC mitteilen soll, dass ich derzeit eine privat finanzierte Weiterbildung mache, mit der ich mich dann später - wenn die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind - selbständig machen kann. Allerdings glaube ich mich zu erinnern, dass ich hier mal irgendwo gelesen habe, dass das meist nicht so gut ist und ich dann vom JC kein Geld mehr bekomme, wenn sie es wissen. Allgemeine Verwirrung %), wer kann mir helfen!