grakor
Elo-User*in
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Ich werde im Juni ausgesteuert und hatte vor, ALG1 mittels der Nahtlosigkeitsregelung zu erlangen. Eine Reha habe ich nach Aufforderung der Krankenkasse schon im März beantragt, eine Antwort vom Rentenversicherer ist noch nicht eingegangen bzw. es wurde noch nicht darüber entschieden, ob ich Anspruch auf eine Reha habe.
Leider habe ich dieses Forum erst jetzt entdeckt und festgestellt, dass ich hier einige, u.U. schwerwiegende Fehler gemacht habe:
(1) ALG1 viel zu früh beantragt, und zwar unmittelbar nachdem mir die Krankenkasse den Aussteuerungsbescheid zugestellt hatte (letzte Woche war das), es sind also noch gut zwei Monate bis zur eigentlichen Aussteuerung und der ALG1-Antrag ist raus, das lässt sich nicht mehr rückgängig machen.
(2) Antrag nicht mit der hier im Forum befindlichen Vorlage erstellt, dabei
- der AfA den aktuellen Krankenschein zugestellt und dazu noch bei der Frage 2d zum Krankschreibungszeitraum eingetragen: von Juni 2018 bis (prospektiv) Dezember 2019,
- bei der Frage 2g im Antrag ("wöchentliche Arbeitsstunden") das Feld nicht freigelassen, sondern "40" eingetragen,
- keinen Vermerk gemacht, dass ich ALG1 nach SGB § 145 beantragen möchte (Vermerk war nicht möglich, da ich das Ganze auch noch online erledigt habe; ich dachte, die würden das schon inferieren).
Zumindest habe ich 2a ("zumutbare Möglichkeiten") und 2e ("Beschäftigungen nicht mehr ausüben", "gesundheitliche Gründe") mit "ja" sowie 2f ("ohne zwingenden Grund nur noch zeitlich eingeschränkt arbeiten") mit "nein" beantwortet.
Weiterhin habe ich den Antragseingangsbescheid der Rentenversicherung (bzgl. des im März gestellten Reha-Antrages) mit hochgeladen beim ALG1-Antrag. Hoffentlich war das nicht auch noch falsch.
Ebenso habe ich den Aussteuerungsbescheid der KK hochgeladen, das sollte wohl notwendig und ausnahmsweise kein Problem sein.
Insgesamt war ich fälschlicherweise davon ausgegangen, dass ich die AU-Bescheinigungen nach der Aussteuerung der AfA immer zustellen muss bzw. sollte. Wie ich jetzt gelesen habe, soll man das auf keinen Fall machen. Kraft meiner Falschannahme hab ich wie gesagt auch noch bei 2d im Antrag bei "bis" (Krankschreibungszeitraum) Dezember 2019 eingetragen. Ich dachte einfache, dass man klarerweise bei der Nahtlosigkeitsregelung weiter krankgeschrieben wird, insbesondere dann, wenn eine Reha ansteht - die entscheiden ja erst über die Arbeitsfähigkeit.
Aber warum lässt man sich überhaupt weiter krankschreiben und kommt dadurch in die Bredouille, der AfA etwas verheimlichen zu müssen? Man braucht doch den Krankenschein nicht mehr wie beim Krankengeld. Also könnte man doch einfach auf eine weitere Krankschreibung nach der Aussteuerung komplett verzichten und ohne diesen Konflikt das ALG1 nach Nahlosigkeitsregelung beantragen, oder nicht?
---------------------
Wie dem auch sei. Sicherlich wird die AfA jetzt meine Fehler ausnutzen und mir Steine in den Weg legen.
Was habe ich zu erwarten?
Wie sollte ich am besten weiter vorgehen?
Sobald eine erste Antwort von der AfA eingegangen ist, was ziemlich bald er Fall sein sollte, beschreibe ich diese in diesem Thread und hoffe auf eure kompetente Hilfe.
Aber vielleicht könnt ihr mir ja schon vorab ein paar Tipps geben, damit ich ungefähr weiß, welches Ungemach auf mich zukommen könnte und wie man sich am besten dagegen wappnet.
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Eine konkrete Frage noch:
Die bereits eingereichte Krankschreibung ist ja noch nicht mal die letzte, im Mai muss ich nochmal zum Arzt, das wird dann die letzte AU bis zum Termin der Aussteuerung sein.
Ich dachte dabei Folgendes: Anfang Mai, wenn der jetzige Krankenschein ausläuft, vom Arzt genau bis zum Termin der Aussteuerung im Juni krankschreiben lassen. Dann diesen Bescheid der AfA noch zustellen. Danach weiter krankschreiben lassen, aber die AUs nicht mehr der AfA zustellen.
Was denkt ihr?
Leider habe ich dieses Forum erst jetzt entdeckt und festgestellt, dass ich hier einige, u.U. schwerwiegende Fehler gemacht habe:
(1) ALG1 viel zu früh beantragt, und zwar unmittelbar nachdem mir die Krankenkasse den Aussteuerungsbescheid zugestellt hatte (letzte Woche war das), es sind also noch gut zwei Monate bis zur eigentlichen Aussteuerung und der ALG1-Antrag ist raus, das lässt sich nicht mehr rückgängig machen.
(2) Antrag nicht mit der hier im Forum befindlichen Vorlage erstellt, dabei
- der AfA den aktuellen Krankenschein zugestellt und dazu noch bei der Frage 2d zum Krankschreibungszeitraum eingetragen: von Juni 2018 bis (prospektiv) Dezember 2019,
- bei der Frage 2g im Antrag ("wöchentliche Arbeitsstunden") das Feld nicht freigelassen, sondern "40" eingetragen,
- keinen Vermerk gemacht, dass ich ALG1 nach SGB § 145 beantragen möchte (Vermerk war nicht möglich, da ich das Ganze auch noch online erledigt habe; ich dachte, die würden das schon inferieren).
Zumindest habe ich 2a ("zumutbare Möglichkeiten") und 2e ("Beschäftigungen nicht mehr ausüben", "gesundheitliche Gründe") mit "ja" sowie 2f ("ohne zwingenden Grund nur noch zeitlich eingeschränkt arbeiten") mit "nein" beantwortet.
Weiterhin habe ich den Antragseingangsbescheid der Rentenversicherung (bzgl. des im März gestellten Reha-Antrages) mit hochgeladen beim ALG1-Antrag. Hoffentlich war das nicht auch noch falsch.
Ebenso habe ich den Aussteuerungsbescheid der KK hochgeladen, das sollte wohl notwendig und ausnahmsweise kein Problem sein.
Insgesamt war ich fälschlicherweise davon ausgegangen, dass ich die AU-Bescheinigungen nach der Aussteuerung der AfA immer zustellen muss bzw. sollte. Wie ich jetzt gelesen habe, soll man das auf keinen Fall machen. Kraft meiner Falschannahme hab ich wie gesagt auch noch bei 2d im Antrag bei "bis" (Krankschreibungszeitraum) Dezember 2019 eingetragen. Ich dachte einfache, dass man klarerweise bei der Nahtlosigkeitsregelung weiter krankgeschrieben wird, insbesondere dann, wenn eine Reha ansteht - die entscheiden ja erst über die Arbeitsfähigkeit.
Aber warum lässt man sich überhaupt weiter krankschreiben und kommt dadurch in die Bredouille, der AfA etwas verheimlichen zu müssen? Man braucht doch den Krankenschein nicht mehr wie beim Krankengeld. Also könnte man doch einfach auf eine weitere Krankschreibung nach der Aussteuerung komplett verzichten und ohne diesen Konflikt das ALG1 nach Nahlosigkeitsregelung beantragen, oder nicht?
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Wie dem auch sei. Sicherlich wird die AfA jetzt meine Fehler ausnutzen und mir Steine in den Weg legen.
Was habe ich zu erwarten?
Wie sollte ich am besten weiter vorgehen?
Sobald eine erste Antwort von der AfA eingegangen ist, was ziemlich bald er Fall sein sollte, beschreibe ich diese in diesem Thread und hoffe auf eure kompetente Hilfe.
Aber vielleicht könnt ihr mir ja schon vorab ein paar Tipps geben, damit ich ungefähr weiß, welches Ungemach auf mich zukommen könnte und wie man sich am besten dagegen wappnet.
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Eine konkrete Frage noch:
Die bereits eingereichte Krankschreibung ist ja noch nicht mal die letzte, im Mai muss ich nochmal zum Arzt, das wird dann die letzte AU bis zum Termin der Aussteuerung sein.
Ich dachte dabei Folgendes: Anfang Mai, wenn der jetzige Krankenschein ausläuft, vom Arzt genau bis zum Termin der Aussteuerung im Juni krankschreiben lassen. Dann diesen Bescheid der AfA noch zustellen. Danach weiter krankschreiben lassen, aber die AUs nicht mehr der AfA zustellen.
Was denkt ihr?