Sellermann
Elo-User*in
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Hallo meine Lieben,
ich würde mich freuen, wenn Ihr mir eine Einschätzung geben könntet.
Bin in der Nahtlosigkeitsregelung noch angestellt und beziehe ALG1. Medizinischer Dienst hat mich für den allgemeinen Arbeitsmarkt vollschichtig arbeitsfähig eingestuft mit Einschränkungen.
Meinen letzten Job kann ich nicht mehr machen. Zur Zeit bin ich in einer Weiterbildung die Klasse ist und habe ein Angebot bekommen einen 450€ Job zu auszuführen. 12 Stunden im Monat.
Ich bekomme natürlich nur 165€ raus, wegen der Anrechnung aber mir geht es darum, ob ich überhaupt noch etwas tun kann und freue mich eigentlich. Möchte noch nicht die Erwerbsminderungsrente beantragen.
Meine Frage wären:
ich würde mich freuen, wenn Ihr mir eine Einschätzung geben könntet.
Bin in der Nahtlosigkeitsregelung noch angestellt und beziehe ALG1. Medizinischer Dienst hat mich für den allgemeinen Arbeitsmarkt vollschichtig arbeitsfähig eingestuft mit Einschränkungen.
Meinen letzten Job kann ich nicht mehr machen. Zur Zeit bin ich in einer Weiterbildung die Klasse ist und habe ein Angebot bekommen einen 450€ Job zu auszuführen. 12 Stunden im Monat.
Ich bekomme natürlich nur 165€ raus, wegen der Anrechnung aber mir geht es darum, ob ich überhaupt noch etwas tun kann und freue mich eigentlich. Möchte noch nicht die Erwerbsminderungsrente beantragen.
Meine Frage wären:
- Wie sieht das mit der Arbeitsagentur aus, gibt es Probleme mit der Nahtlosigkeit bei 450€ Job?
- Laut Arbeitsvertrag muss ich mein AG informieren bei einem Nebenjob. Allerdings ist bei Nahtlosigkeitsreglung das Weisungsrecht des Arbeitgeber aufgehoben oder?