Nahtlosigkeit von AfA abgelehnt / EM-Rente im Widerspruch, soll Vermittlung zur Verfügung stehen ?

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Billi 51

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Hallo,

Bin neu hier lese aber schon seit Tagen in dem Forum und
habe schon einiges Erfahren.

Nun zu meinem Problem, werde im April ausgesteuert und habe mich bei der Argentur für Arbeit gemeldet.
Der Rentenantrag läuft seit Mai 17. Ablehnung im Febr 18 Widerspruch läuft mit Anwalt für Sozialrecht.

Habe bei der AfA alle Anträge erhalten inklusive einen Haufen an Schweigepflichtsentbindungen die wichtigsten habe ich Unterschrieben und alle Gutachten mit eingereicht.

Nun hatte ich schon den ersten Termin bei der SB die mir mitteilte das ich nicht nach der Nahtlosreglung behandelt werde und mich dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stellen muss.

Auf meine Frage wieso ich nicht nach 145 behandelt werde teilte sie mir mit das mann sich der Meinung der RV anschließt. Das würde immer so sein 🤔Auf meinen Einwand das bei einer Ablehnung der Rente mit Widerspruch automatisch der Antrag wieder schwebend ist bis zum entgültigem Entscheid wurde dieses als falsch betittelt🤔

Ist es nicht ein Widerspruch einerseits kämpft man für die Rente weil es nicht mehr geht andererseits soll man sich dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stellen?

Habe auch noch nichts vom Amt mitbekommen keine Gutachten o.ä.
Reiche nun noch die fehlenden Unterlagen beim Amt ein mit einem passendem Urteil zur Nahtlosigkeitsreglung und der bitte um Zusendung des Gutachtens Teil A und B .

Oder ist das zu vorschnell?

LG
 

Doppeloma

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Hallo Billi 51, :welcome:

Bin neu hier lese aber schon seit Tagen in dem Forum und habe schon einiges Erfahren.

Offenbar wurde deine Anfrage bisher übersehen, habe das mal in einen besseren Bereich verlegt und die Überschrift etwas ergänzt, damit dein Anliegen klarer wird.

Nun zu meinem Problem, werde im April ausgesteuert und habe mich bei der Argentur für Arbeit gemeldet.
Der Rentenantrag läuft seit Mai 17. Ablehnung im Febr 18 Widerspruch läuft mit Anwalt für Sozialrecht.

Leider werden viele Anträge auf EM-Rente zunächst abgelehnt, die DRV bestätigt selber, dass es um die 50 % aller Neuanträge sind, wahrscheinlich in der Hoffnung, dass nur ein Bruchteil der Antragsteller sich mit Widerspruch wehren wird.

Habe bei der AfA alle Anträge erhalten inklusive einen Haufen an Schweigepflichtsentbindungen die wichtigsten habe ich Unterschrieben und alle Gutachten mit eingereicht.

Welche "wichtigen" Schweigepflicht-Entbindungen hast du denn unterschrieben, das ist ALLES freiwillig und welche "Gutachten" hast du bei WEM eingereicht ???

Medizinische Unterlagen gibt man generell NUR DIREKT beim Med. Dienst ab (gegen Eingangsbestätigung), sehr lange und sehr gründlich hast du dazu wohl noch nicht hier nachgelesen ...

Nun hatte ich schon den ersten Termin bei der SB die mir mitteilte das ich nicht nach der Nahtlosreglung behandelt werde und mich dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stellen muss.

Welchen konkreten Grund gab es denn für diese Einladung, noch beziehst du Krankengeld, da hat dich die AfA noch gar nicht einzuladen, deine Aussteuerung ist ja noch gar nicht erfolgt ... :icon_evil:

Auf meine Frage wieso ich nicht nach 145 behandelt werde teilte sie mir mit das mann sich der Meinung der RV anschließt. Das würde immer so sein 🤔Auf meinen Einwand das bei einer Ablehnung der Rente mit Widerspruch automatisch der Antrag wieder schwebend ist bis zum entgültigem Entscheid wurde dieses als falsch betittelt🤔

Nur weil man das "immer so machen möchte" bedeutet ja nicht, dass es auch korrekt ist, letztlich hast du Anspruch auf das ALGI nach einer Aussteuerung aus dem Krankengeld und die medizinische Beurteilung deiner "Restleistungs-Fähigkeit" (durch den ÄD der AfA ) hat erst DANACH zu erfolgen.

Deine Ansicht, dass zur EM-Rente noch NICHTS entschieden wurde ist völlig richtig, auch die "Meinungen" bei der AfA setzen keine Rechtsvorgänge außer Kraft ... es bringt aber nicht viel, das wirklich klären zu wollen. :icon_evil:

Ist es nicht ein Widerspruch einerseits kämpft man für die Rente weil es nicht mehr geht andererseits soll man sich dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stellen?

Leider hat sie in dem Punkte Recht, dass du der Vermittlung zur Verfügung stehen musst, allerdings NUR mit dem (vom AfA -ÄD ) ermittelten "Restleistungsvermögen", die DRV stellt ja bisher nur fest, dass du (aus ihrer Sicht) nicht Erwerbsgemindert sein sollst.

Das ändert aber an den gesundheitlichen Leistungs-Einschränkungen für die AfA NICHTS, die bei deiner "fiktiven" Vermittlungsbereitschaft zu beachten sind.
Du bist also für die AfA keineswegs komplett "gesund", weil die DRV (aktuell noch) meint du wärst nicht "komplett zu krank" zum Arbeiten ... :icon_evil:

Habe auch noch nichts vom Amt mitbekommen keine Gutachten o.ä.

Woher hatte sie denn nun ihre Erkenntnisse dazu, es muss doch wenigstens der Teil B (Leistungseinschätzung des ÄD ) schon bei der SB vorgelegen haben und davon hätte sie dir auch direkt eine Kopie geben können.

Reiche nun noch die fehlenden Unterlagen beim Amt ein mit einem passendem Urteil zur Nahtlosigkeitsreglung und der bitte um Zusendung des Gutachtens Teil A und B .

Nicht ganz in der Reihenfolge, die fehlenden Unterlagen sind jetzt WAS GENAU ... hast du denn schon was vom regulären Formular-Antrag auf ALGI eingereicht, warum hast du das nicht gleich mit zu diesem Termin genommen oder fehlt da noch was ???

Das muss zunächst mal (nachweislich bitte) zur AfA , sonst kann dein ALGI gar nicht berechnet werden, es macht für den Anspruch nämlich keinen Unterschied, ob man dir § 145 SGB III nun "anerkennen" möchte oder nicht, du hast dein ALGI zu bekommen ...

Dafür brauchst du kein "Urteil" (welches denn bitte ???) zur Nahtlosigkeit, passend kann das nicht wirklich sein, denn es wurde ja nicht für dich gesprochen ... :icon_evil:
Noch hat man doch deinen Anspruch auf ALGI nicht mal berechnet oder gar abgelehnt, da muss man nicht unbedingt schon mit "Urteilen wedeln" ... :icon_evil:

Dein ÄD -Gutachten kannst du komplett NUR DIREKT beim ÄD der AfA bekommen, zumindest Teil A unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und darf den SB gar nicht ausgehändigt werden. :icon_evil:

Also persönlich dort abholen (mit Ausweis) ODER schriftlich anfordern per Übergabe-Einschreiben DIREKT beim ÄD der AfA (Ausweiskopie beifügen) ...

Bei der Gelegenheit solltest du (beim ÄD ) die erteilten Schweigepflicht-Entbindungen auch gleich (schriftlich mit Bestätigung auf einer Kopie) mit sofortiger Wirkung widerrufen, die bleiben sonst volle 3 Jahre gültig ... und das ist überflüssig.

Oder ist das zu vorschnell?

ALLE sonstigen Aktionen sind "vorschnell" wenn dein Formular-Antrag auf ALGI samt der erforderlichen Bescheinigungen (von AG und KK ) noch gar nicht zur Bearbeitung bei der AfA vorliegt.

Dein erstes ALGI wird es sowieso zum Ende des April erst geben, denn ALGI wird immer rückwirkend überwiesen.

MfG Doppeloma
 
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