Hallo,
Bin neu hier lese aber schon seit Tagen in dem Forum und
habe schon einiges Erfahren.
Nun zu meinem Problem, werde im April ausgesteuert und habe mich bei der Argentur für Arbeit gemeldet.
Der Rentenantrag läuft seit Mai 17. Ablehnung im Febr 18 Widerspruch läuft mit Anwalt für Sozialrecht.
Habe bei der AfA alle Anträge erhalten inklusive einen Haufen an Schweigepflichtsentbindungen die wichtigsten habe ich Unterschrieben und alle Gutachten mit eingereicht.
Nun hatte ich schon den ersten Termin bei der SB die mir mitteilte das ich nicht nach der Nahtlosreglung behandelt werde und mich dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stellen muss.
Auf meine Frage wieso ich nicht nach 145 behandelt werde teilte sie mir mit das mann sich der Meinung der RV anschließt. Das würde immer so sein 🤔Auf meinen Einwand das bei einer Ablehnung der Rente mit Widerspruch automatisch der Antrag wieder schwebend ist bis zum entgültigem Entscheid wurde dieses als falsch betittelt🤔
Ist es nicht ein Widerspruch einerseits kämpft man für die Rente weil es nicht mehr geht andererseits soll man sich dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stellen?
Habe auch noch nichts vom Amt mitbekommen keine Gutachten o.ä.
Reiche nun noch die fehlenden Unterlagen beim Amt ein mit einem passendem Urteil zur Nahtlosigkeitsreglung und der bitte um Zusendung des Gutachtens Teil A und B .
Oder ist das zu vorschnell?
LG
Bin neu hier lese aber schon seit Tagen in dem Forum und
habe schon einiges Erfahren.
Nun zu meinem Problem, werde im April ausgesteuert und habe mich bei der Argentur für Arbeit gemeldet.
Der Rentenantrag läuft seit Mai 17. Ablehnung im Febr 18 Widerspruch läuft mit Anwalt für Sozialrecht.
Habe bei der AfA alle Anträge erhalten inklusive einen Haufen an Schweigepflichtsentbindungen die wichtigsten habe ich Unterschrieben und alle Gutachten mit eingereicht.
Nun hatte ich schon den ersten Termin bei der SB die mir mitteilte das ich nicht nach der Nahtlosreglung behandelt werde und mich dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stellen muss.
Auf meine Frage wieso ich nicht nach 145 behandelt werde teilte sie mir mit das mann sich der Meinung der RV anschließt. Das würde immer so sein 🤔Auf meinen Einwand das bei einer Ablehnung der Rente mit Widerspruch automatisch der Antrag wieder schwebend ist bis zum entgültigem Entscheid wurde dieses als falsch betittelt🤔
Ist es nicht ein Widerspruch einerseits kämpft man für die Rente weil es nicht mehr geht andererseits soll man sich dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stellen?
Habe auch noch nichts vom Amt mitbekommen keine Gutachten o.ä.
Reiche nun noch die fehlenden Unterlagen beim Amt ein mit einem passendem Urteil zur Nahtlosigkeitsreglung und der bitte um Zusendung des Gutachtens Teil A und B .
Oder ist das zu vorschnell?
LG