Hallo Tabasamu,
Eine Bitte vorweg ...
Füge bitte in deine Beiträge zukünftig einige Absätze und Leerzeilen ein, das dient der Übersicht und man kann das besser lesen, es erspart auch manche Nachfrage weil man schnell was übersehen konnte in so einem kompakten "Text-Block" ...
Nutze die Vorschau um selbst zu prüfen, welchen Eindruck der Leser dann haben wird.
Vielen Dank für deine Aufmerksamkeit !
ch bin neu hier und hoffe ihr könnt meine Fragen beantworten und meine Unsicherheit etwas abbauen.
Ich bin nach 18 Monaten Krankheit von der Krankenkasse ausgesteuert worden und habe dann bei der
Afa Alg1 beantragt.
Soweit ja erst mal folgerichtiger Ablauf ... also vor ca. 4 Monaten wurdest du ausgesteuert ???
Mein Arbeitsverhältnis ist ungekündigt, mein Arbeitgeber muss für mich einen
leidensgerechten Arbeitsplatz einrichten, dies ist leider nach 21 Monaten Krankheit immer noch nicht
passiert. Ich habe einen Behindertenstatus von 30% bin aber von der Afa gleichgestellt.
Wer hat bestimmt, dass dein AG das "muss", gibt es denn (aus deiner persönlichen Sicht) diese Möglichkeit überhaupt ?
Wenn das nachweislich gar nicht geht (weil es keine leidensgerechte Tätigkeit gibt für dich bei diesem AG), dann "muss" dein AG auch nicht und kann dich mit Zustimmung des Integrations-Amtes trotzdem entlassen.
21 Monate sind ja schon eine ziemlich lange Zeit um dazu Regelungen zu finden, wenn sie denn möglich wären ...
Das Arbeitslosengeld 1 wurde mir ohne Probleme für 18 Monate genehmigt. Bisher hatte ich einen Termin
bei meinem Sachbearbeiter, der sehr verständnisvoll auf meine Situation reagiert hat.
Der Anspruchsdauer folgend bist du bereits Ü 55 und es wäre interessant zu lesen, wie du denn selbst die Möglichkeiten einschätzen würdest, bei deinem AG wieder arbeiten zu können, gibt es denn überhaupt schon irgendwelche Ideen / Planungen dazu ???
Nach nun 4 Monaten bekomme ich von der Afa schriftliche Aufforderungen mich zu bewerben. Ich möchte weiterhin bei meinem
Arbeitgeber arbeiten, oder zumindest eine Lösung für die Auflösung meines Arbeitsverhältnisse erreichen.
Bei deinem AG wieder zu arbeiten scheint ja eher eine Wunschvorstellung zu bleiben, dein Arbeitsverhältnis selber "aufzulösen" solltest du besser ganz schnell vergessen, hat dir dein AG solche "Angebote" schon gemacht ???
Das würde ja eher nicht für besondere Bemühungen deines AG, um einen passenden Arbeitsplatz sprechen ...
Für die freiwillige Aufgabe deines Arbeitsplatzes (Eigenkündigung / Aufhebungsvertrag) erwartet dich bei der AfA dann eine Leistungssperre (§ 159 SGB III) von 12 Wochen, wenn man das (bei der AfA) verlangen würde, möchtest du das bitte schriftlich vom SB haben (wirst du wohl nicht bekommen).
Dein Wunsch dort vielleicht wieder zu arbeiten ist aber für die AfA aktuell auch nicht relevant, als Hindernis dich vermitteln zu wollen ... du musst dich auch Vermittlungsbereit zeigen, sonst kann man das ALGI einstellen.
Wenn es schon möglich wäre würdest du ja dort wieder arbeiten gehen und kein ALGI mehr benötigen, die AfA zahlt kein "Ersatz-Krankengeld".
Bist du vom Med. Dienst der AfA untersucht worden, wurde ein ÄD-Gutachten erstellt (wenigstens nach "Aktenlage") zu deiner "Restleistungsfähigkeit", das ist eigentlich vorgeschrieben nach einer Aussteuerung aus dem Krankengeld ???
Oder hat man bisher nur abgewartet, weil du von der (seit 21 Monaten) geplanten Umsetzung bei deinem AG erzählt hast und nun sind 4 Monate vorbei und du bist immer noch da und möchtest weiter ALGI beziehen ...
Für zumutbare Bewerbungen (gemäß § 140 SGB III) wäre aber zunächst mal dieses "Restleistungsvermögen" beim ÄD zu überprüfen und festzustellen, denn diese Forderungen müssen ja dann auch "leidensgerecht" sein, das hat ein Arbeitsvermittler aber medizinisch
NICHT selbst zu beurteilen.

Mit dem brauchst du gar nicht über deine Gesundheits-Probleme zu sprechen (dass es wohl welche geben wird besagt ja schon dein GdB samt Gleichstellung und die Tatsache der Aussteuerung aus dem Krankengeld), das geht
NUR einen Arzt was an und der sitzt für die AfA beim ÄD ... den Auftrag dich zu begutachten für die Arbeitsvermittlung, hat der SB dem ÄD zu erteilen ... wenn ihm solche Probleme auch nur bekannt werden.
Ich arbeite schon 20 Jahre bei meinem jetzigen Arbeitgeber, bin auf der Arbeitsstelle unheilbar krank geworden,
ich leide an einer Multiplen Chemikalien Unverträglichkeit und muss jetzt sehen, wie ich als Alleinversorger in
Zukunft durchkomme.
Und warum bitte bist du dann so "wild" darauf dort wieder arbeiten zu können ???
Hast du nach der langen Krankheit und in deinem Alter noch nie über einen Antrag auf EM-Rente nachgedacht, bist du während der AU mal in einer med. Reha gewesen, meist wird das ja von den KK schon gefordert wenn man länger Krankengeld beziehen muss ???
Nun meine erste Frage, wie soll ich in meinen Bewerbungen mit dem Thema Krankheit, Gleichstellung und
besondere Arbeitsbedinungen umgehen? Ich habe erst in 5 Wochen einen Termin bei meinem Sachbearbeiter
und soll mich jetzt auf diverse Stellen bewerben.
In Bewerbungen hat das
ALLES gar nichts zu suchen, was sind denn das so für Vorschläge, haben die eine Rechtsfolgen-Belehrung, sind die überhaupt zumutbar nach § 140 SGB III ???
(1) Einer arbeitslosen Person sind alle ihrer Arbeitsfähigkeit entsprechenden Beschäftigungen zumutbar, soweit allgemeine oder personenbezogene Gründe der Zumutbarkeit einer Beschäftigung nicht entgegenstehen. (2) Aus allgemeinen
www.buzer.de
Entsprechen die deinem Ausbildungsstand, hast du die erforderlichen Kenntnisse / Erfahrungen die der AG dann erwartet, wirst du das entsprechende Einkommen (nach § 140) dort auch erzielen können, wie sind die Wegezeiten ???
In der Regel fehlt da sehr viel was passen müsste und bei dir fehlt schon mal die ärztliche Feststellung deines "Restleistungsvermögens" vom ÄD der AfA ...
Also dürfte das bisher (wahrscheinlich)
ALLES als "unzumutbar nach § 140 SGB III" abzulehnen sein ... dafür genügt der handschriftliche Hinweis auf dem Zettel der dafür vorgesehen ist.
Einige genauere Angaben zu den VV (Vermittlungs-Vorschlägen), die du aktuell bearbeiten sollst wären also nicht schlecht, was
OHNE RFB (Rechtsfolgenbelehrung) ist, kannst du gleich beiseite legen (eine Bewerbung wäre völlig freiwillig).
Hast du eine Eingliederungs-Vereinbarung (EGV) unterschrieben und dich damit zu einer Zahl X an Bewerbungen verpflichtet, in welche Berufsrichtungen sollst du dich denn bewerben wenn noch nicht mal geklärt ist, was dir gesundheitlich noch zumutbar wäre ... ???
Im ersten Gespräch teilte mir mein Sachbearbeiter mit, ich
darf in den Bewerbungsgesprächen nicht über meine Krankheit sprechen. Wie soll das funktionieren?
Ganz einfach indem du dazu
NICHTS erzählst (weil es einen AG auch
NICHTS angehen würde), ich glaube sowieso nicht daran, dass dich je ein AG überhaupt zum Gespräch einladen wird ...
Du hast so ziemlich Alles, was ein AG inzwischen
NICHT mehr einstellen möchte, das beginnt schon mit deinem Geburtsdatum und wenn du ihm mitteilst wie lang deine Kündigungsfrist im bestehenden Arbeitsverhältnis sein wird, ehe du die neue Arbeit überhaupt aufnehmen könntest ...
Da sind deine weiteren (gesundheitlichen) Gründe gar nicht mehr erforderlich und die Gleichstellung brauchst du ohnehin
NICHT anzugeben ... du sollst ja "neutral" nach deinen Kenntnissen und Erfahrungen vom AG "beurteilt" werden, ob du für die Stelle überhaupt geeignet sein könntest, hängt ja nicht (vorrangig) von deiner "Gleichstellung" ab.
Auf gesundheitlich ungeeignete Stellen bewirbt man sich gar nicht erst, das darf auch der Arbeitsvermittler
NICHT verlangen ... darum muss ja diese Begutachtung beim ÄD erfolgen, sonst kann der SB das ja auch nicht wissen, was dir schon gesundheitlich unzumutbar wäre.
Damit sind keine Angaben zu Krankheiten gemeint, sondern eher die konkreten Einschränkungen, die sich daraus für berufliche Tätigkeiten ergeben.
Z.B. nicht lange Stehen / Gehen / Sitzen/ keine Schichtarbeit/ kein Leistungsdruck/ keine Arbeit im Freien / nicht der Witterung ausgesetzt / in zu warmen oder zu kalten Räumen oder eben auch Vermeidung von chemischen Belastungen besonders in deinem Falle.
Das sind
NUR Beispiele und darüber bekommt der Vermittler dann einen Extra-Teil B vom ÄD der AfA, wo das drin zu stehen hat ... was du alles
NICHT mehr machen darfst, bis dahin ist
ALLES noch als "unzumutbar" zu betrachten und das brauchst du nicht mit den AG zu klären oder gar in Bewerbungen zu schreiben.
Meine zweite Frage ist, kann die AfA mich zwingen, meinen Job zu kündigen?
Nein, das kann die AfA
NICHT, wenn es tatsächlich mal eine vollkommen zumutbare Stelle geben sollte, dann wirst du dich allerdings bewerben müssen, das bedeutet ja noch lange nicht, dass der AG dich dann auch wirklich einstellen möchte ... meist wird man nicht mal zum Vorstellungsgespräch eingeladen in deinem Alter und mit der (vermutlich langen) Kündigungsfrist ...
Der Hinweis auf ein bestehendes Arbeitsverhältnis und die erforderliche Kündigungsfrist gehört "zum guten Ton" in einer Bewerbung, das darf dir auch der SB
NICHT verbieten zu schreiben ... zudem geht es die SB gar nichts an was du in eine Bewerbung an den AG schreibst und was in einem (eventuellen) Vorstellungsgespräch dann besprochen wird.
Es ist also sehr unwahrscheinlich, dass du deswegen deinen Job wirklich mal kündigen musst, weil dich ein anderer AG auch sicher einstellen wird ... das entscheiden auch immer noch die AG
SELBER und
NICHT die AfA.
MfG Doppeloma