Hallo,
zum 07.09. 2019 stellt die Krankenkasse die Krankengeldzahlung ein.
Am 01.08.2019 habe ich einen Antrag auf volle EMR gestellt.
Ich habe nun eine Frage zum Onlineantrag für das ALG 1.
Um ALG 1 nach Nahtlosigkeitsregelung zu erhalten wird unterstellt, dass man dem Arbeitsmarkt mindestens 15 Stunden / Woche zur Verfügung steht.
Dies widerspricht den Bedingungen für eine volle EMR, da man hier weniger als 15 Stunde / Woche arbeitsfähig sein darf.
Kann/Muss ich nun im Onlineantrag für das ALG 1 falsche Angaben machen?
Wenn ich weniger als 15 Stunden eingebe, kommt eine Fehlermeldung.
Vielen Dank
Pumuckel
zum 07.09. 2019 stellt die Krankenkasse die Krankengeldzahlung ein.
Am 01.08.2019 habe ich einen Antrag auf volle EMR gestellt.
Ich habe nun eine Frage zum Onlineantrag für das ALG 1.
Um ALG 1 nach Nahtlosigkeitsregelung zu erhalten wird unterstellt, dass man dem Arbeitsmarkt mindestens 15 Stunden / Woche zur Verfügung steht.
Dies widerspricht den Bedingungen für eine volle EMR, da man hier weniger als 15 Stunde / Woche arbeitsfähig sein darf.
Kann/Muss ich nun im Onlineantrag für das ALG 1 falsche Angaben machen?
Wenn ich weniger als 15 Stunden eingebe, kommt eine Fehlermeldung.
Vielen Dank
Pumuckel