Hallo alle zusammen,
meine Frau ist 55 Jahre. Sie wurde ausgesteuert und hat ALG1 beantragt mit der Nahtlosigkeitsregelung. Nun war sie zum Gutachter des Medizinischen Dienstes des Arbeitsamtes. Dieser bestätigte ihr, das sie keine 15 Stunden in der Woche mehr arbeiten könne und übersandte einen "Antrag auf Rehabilitationsleistungen oder Erwerbsminderungsrente". Jetzt zu meiner Frage.
Soll sie wirklich erst den REha Antrag stellen oder lieber gleich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente ? Zur Reha will sie nicht und die Ärztin vom Medizinischen Dienst des Arbeitsamtes ist auch der Meinung das bringt nichts. Sie würde aber zur Reha gehen, wenn es wirklich erforderlich wäre.
Hat irgendjemand hier eventuell Erfahrungen ?
meine Frau ist 55 Jahre. Sie wurde ausgesteuert und hat ALG1 beantragt mit der Nahtlosigkeitsregelung. Nun war sie zum Gutachter des Medizinischen Dienstes des Arbeitsamtes. Dieser bestätigte ihr, das sie keine 15 Stunden in der Woche mehr arbeiten könne und übersandte einen "Antrag auf Rehabilitationsleistungen oder Erwerbsminderungsrente". Jetzt zu meiner Frage.
Soll sie wirklich erst den REha Antrag stellen oder lieber gleich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente ? Zur Reha will sie nicht und die Ärztin vom Medizinischen Dienst des Arbeitsamtes ist auch der Meinung das bringt nichts. Sie würde aber zur Reha gehen, wenn es wirklich erforderlich wäre.
Hat irgendjemand hier eventuell Erfahrungen ?