Nahtlosigkeit beantragt - Jetzt kommt vom AfA die Aufforderung einen REHA Antrag zu stellen

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FMSOB

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Hallo alle zusammen,
meine Frau ist 55 Jahre. Sie wurde ausgesteuert und hat ALG1 beantragt mit der Nahtlosigkeitsregelung. Nun war sie zum Gutachter des Medizinischen Dienstes des Arbeitsamtes. Dieser bestätigte ihr, das sie keine 15 Stunden in der Woche mehr arbeiten könne und übersandte einen "Antrag auf Rehabilitationsleistungen oder Erwerbsminderungsrente". Jetzt zu meiner Frage.
Soll sie wirklich erst den REha Antrag stellen oder lieber gleich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente ? Zur Reha will sie nicht und die Ärztin vom Medizinischen Dienst des Arbeitsamtes ist auch der Meinung das bringt nichts. Sie würde aber zur Reha gehen, wenn es wirklich erforderlich wäre.
Hat irgendjemand hier eventuell Erfahrungen ?
 
E

ExUser 2606

Gast
Sie kann auch den Rentenantrag stellen. Wenn die DRV dann der Meinung ist, dass eine Reha doch noch helfen könnte, werden die sich schon melden.
 

FMSOB

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Hallo Kerstin,
erst mal vielen Dank für die schnelle Antwort. Uns geht es vor allem darum, meiner Frau Ruhe vor dem Arbeitsamt zu verschaffen. Nun befürchte ich ( nach allem was man hier so liest ) das die Reha dazu genutzt wird um ihr eine höhere Arbeitsfähigkeit zu bescheinigen.
Ich hoffe jetzt, wenn wir gleich einen Rentenantrag stellen, das sich das dann mit Bearbeitung, Wiederspruch usw. so weit in die Länge zieht, bis ALG1 erschöpft ist. Stimmt meine Annahme oder würde auf den Erwerbsminderungsrentenantrag direkt die Aufforderung zur Reha folgen und damit wäre der dann erledigt ?
 

doppelhexe

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sie stellt jetzt einen rentenantrag, alles weitere liegt dann in der hand der DRV

weiter krankschreiben lassen, die AU aber nicht bei der AfA abgeben, sondern zu hause gut aufbewahren.

falls die DRV eine reha verlangt kann evtl. der behandelnde arzt eine reha-unfähigkeit attestieren? manchmal kommt man dann drumrum.

unbedingt einen evtl. vorhandenen arbeitsplatz behalten, dem AG tut das nicht mehr weh. also falls er nicht kündigt einfach laufen lassen.

falls nach einer evtl. reha die rente abgelehnt wird unbedingt klage einreichen und das dann der AfA mitteilen. dann gibts auch weiter ALG1 -nahtlosigkeit.
 

FMSOB

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Hallo Doppelhexe,

vielen Dank für die Antwort. Eine Frage hätte ich noch zur AU Bescheinigung. Das die AfA sie nicht bekommt ist klar. Aber was ist mit der Krankenkasse ? Ich habe die AU Bescheinigungen bisher immer an die Krankenkasse weiter geleitet. Ich hoffe das war so okay.
 
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