Hallo,
bin neu, habe hier aber schon vieles über die Nahtlosigkeitsregelung gelesen.
Allerdings habe ich folgendes Problem: Meine SB von der AfA meinte, mir stünde ALG I Nahtlosigkeit nur zu, wenn ich einen EM Antrag stellen würde und nicht bei einem LTA Antrag.
Bin seit Mitte Februar vom Krankengeld ausgesteuert, seit 1,5 Jahren wegen chronischer Schmerzen durchgehend AU. Hatte im Januar bereits einen Antrag auf LTA bei der DRV gestellt. Wurde abgelehnt, weil mein Gesundheitszustand das noch nicht zuließe und eine tagesklinische Behandlung vorrangig sei (diese war im Herbst letzten Jahres von der med. Reha empfohlen worden. Schmerzen werden ja schnell mal auf die "Psycho Schiene" geschoben...). In der Tagesklinik war ich aber bereits (psych. voll "normal", aber eben schmerzgeplagt), als ich den LTA Antrag stellte (sprich Januar). Habe entsprechend Widerspruch eingelegt, in der Hoffnung, dass mir nun doch eine LTA bewilligt wird. So weit, so gut.
Aber die SB der AfA meint, dass in meinem Fall keine Nahtlosigkeitsregelung greife. Ich sei laut ÄD arbeitsfähig. Habe mit RV telefonisch gesprochen und die haben mir bestätigt, dass das Quatsch sei. Sonst hätte ich ja die LTA bekommen. Wenn die AfA das unbedingt will, solle ich eben zusätzlich zum LTA Widerspruch einen EM Antrag stellen, auch wenn der dann abgelehnt wird. Eben pro forma, um ALG zu bekommen. Jetzt habe ich aber gesehen, wie umfangreich dieser Antrag ist und sehe gar nicht ein, mir das anzutun, wo ich das doch eh nur "pro forma" mache. Zumal im Internet steht, dass die Nahtlosigkeit auch bei einem Antrag auf LTA greife.
Wie bringe ich das meiner SB von der AfA bei?
Sie hat mit mir gemeinsam den Gesetzestext gelesen, interpretiert ihn aber anders! Sie meint, dass das mit der berufl. Reha nur greift, wenn der EM Antrag abgelehnt und in einen LTA Antrag UMGEWANDELT wurde.
Was stimmt denn nun?
Wie überzeuge ich sie vom Gegenteil, falls sie bisher Quatsch erzählt hat?
Und falls die LTA bewilligt würde, gäbe es das Übergangsgeld doch nur während der Maßnahme, oder? Was ist mit dem Zeitraum bis zum Antritt der Maßnahme? Wer zahlt da? Oder zahlt da überhaupt wer?
Übrigens ist mein befristeter Arbeitsvertrag während meiner AU ausgelaufen, sodass ich aktuell keinen AG habe.
Die machen mich echt wahnsinnig mit diesem ganzen Kram!
Wäre wirklich dankbar, wenn ihr mir helfen könntet!
Lg Andrasta
bin neu, habe hier aber schon vieles über die Nahtlosigkeitsregelung gelesen.
Allerdings habe ich folgendes Problem: Meine SB von der AfA meinte, mir stünde ALG I Nahtlosigkeit nur zu, wenn ich einen EM Antrag stellen würde und nicht bei einem LTA Antrag.
Bin seit Mitte Februar vom Krankengeld ausgesteuert, seit 1,5 Jahren wegen chronischer Schmerzen durchgehend AU. Hatte im Januar bereits einen Antrag auf LTA bei der DRV gestellt. Wurde abgelehnt, weil mein Gesundheitszustand das noch nicht zuließe und eine tagesklinische Behandlung vorrangig sei (diese war im Herbst letzten Jahres von der med. Reha empfohlen worden. Schmerzen werden ja schnell mal auf die "Psycho Schiene" geschoben...). In der Tagesklinik war ich aber bereits (psych. voll "normal", aber eben schmerzgeplagt), als ich den LTA Antrag stellte (sprich Januar). Habe entsprechend Widerspruch eingelegt, in der Hoffnung, dass mir nun doch eine LTA bewilligt wird. So weit, so gut.
Aber die SB der AfA meint, dass in meinem Fall keine Nahtlosigkeitsregelung greife. Ich sei laut ÄD arbeitsfähig. Habe mit RV telefonisch gesprochen und die haben mir bestätigt, dass das Quatsch sei. Sonst hätte ich ja die LTA bekommen. Wenn die AfA das unbedingt will, solle ich eben zusätzlich zum LTA Widerspruch einen EM Antrag stellen, auch wenn der dann abgelehnt wird. Eben pro forma, um ALG zu bekommen. Jetzt habe ich aber gesehen, wie umfangreich dieser Antrag ist und sehe gar nicht ein, mir das anzutun, wo ich das doch eh nur "pro forma" mache. Zumal im Internet steht, dass die Nahtlosigkeit auch bei einem Antrag auf LTA greife.
Wie bringe ich das meiner SB von der AfA bei?
Sie hat mit mir gemeinsam den Gesetzestext gelesen, interpretiert ihn aber anders! Sie meint, dass das mit der berufl. Reha nur greift, wenn der EM Antrag abgelehnt und in einen LTA Antrag UMGEWANDELT wurde.
Was stimmt denn nun?

Wie überzeuge ich sie vom Gegenteil, falls sie bisher Quatsch erzählt hat?
Und falls die LTA bewilligt würde, gäbe es das Übergangsgeld doch nur während der Maßnahme, oder? Was ist mit dem Zeitraum bis zum Antritt der Maßnahme? Wer zahlt da? Oder zahlt da überhaupt wer?
Übrigens ist mein befristeter Arbeitsvertrag während meiner AU ausgelaufen, sodass ich aktuell keinen AG habe.
Die machen mich echt wahnsinnig mit diesem ganzen Kram!

Wäre wirklich dankbar, wenn ihr mir helfen könntet!
Lg Andrasta