Nachzahlung von Sozialleistungen während ALG II-Bezug?

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susanne3

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wie ist daß, wenn man erst ALG II bekommen hat, dann Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen sollte, nun aber in den Monaten der Bearbeitung wieder in den ALG II -Bedarf fällt! Was ist mit den Monaten für die man keinen ALG II -Anspruch hatte?
Meine wenn man dann für die Monate Kinderzuschlag und Wohngeld nachgezahlt bekommt? Darf man dies behalten oder wird dies angerechnet?

Wäre toll wenn das jemand wüsste!
Vielen Dank im Voraus!

LG

Susanne
 
kurz und knapp: wird angerechnet, da hier der Zufluss gilt. Allerdings nur die Beträge die ALG II überschreiten. Es handelt sich in beiden Fällen um Sozialleistungen, die sonst nicht verrechenbar sind. Ich würde aber sofort Widerspruch einlegen, falls ein eventuell höhere anderwertiger Anspruch angerechent würde. Und wenn es sich nur um einen Betrag von 2 Euro handelt.

wie ist daß, wenn man erst ALG II bekommen hat, dann Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen sollte, nun aber in den Monaten der Bearbeitung wieder in den ALG II -Bedarf fällt! Was ist mit den Monaten für die man keinen ALG II -Anspruch hatte?
Meine wenn man dann für die Monate Kinderzuschlag und Wohngeld nachgezahlt bekommt? Darf man dies behalten oder wird dies angerechnet?

Wäre toll wenn das jemand wüsste!
Vielen Dank im Voraus!

LG

Susanne
 
Wie habe ich dies genau zu verstehen?
Der Betrag, der in dem Monat für den er bestimmt war den Betrag vom ALG II überschreitet?

Bitte mal ein Beispiel, dass ich es verstehe, wenns geht!

Wie ist es, wenn ich Wohngeld schon bekommen habe und KiZu noch nicht?

Also muss ich die ganzen Monate während der Unterbrechung auch nachweisen?

LG

Susanne
 
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