Hallo isildur1,
Ich bekam 2013 die EMR und durfte die Nachzahlung komplett behalten. (also das JC bekam nix).
Meine wurde 2012 bewilligt (auch rückwirkend am Gericht) und das JC hat über die Rentenkasse
JEDEN Cent zurück bekommen, nicht mal der § zur begrenzten KdU-Rückforderung wurde beachtet, aber so muss ich wenigstens Niemanden mehr dankbar sein, dass ich bis dahin "überleben" durfte.
Es gab wohl eine "Gesetzes-Lücke", dass die JC eigentlich gar keine Erstattung bei der DRV hätten einfordern dürfen, aber das wurde dann natürlich sehr bald neu geregelt, wie es schon verlinkt ist.
Bis zur Neuregelung lief das wohl dann häufiger nach "Gutsherren-Art", manche JC haben zurück gefordert und andere nicht ... man hatte wohl (2005 mit Einführung von Hartz 4) die §§ nicht angepasst, wo das (eigentlich) nur konkret für KK und AfA geregelt war mit den Erstattungen bei rückwirkender Berentung ...
Sind Neu EM Rentner hier und können mir sagen, ob das immernoch so ist?
Soweit man das hier auch nachlesen kann ist das für Neurentner ab 2016 nicht mehr so, es sei denn es wird fehlerhaft gearbeitet ... was ja häufiger mal vorkommen soll ... kann der Fehler dem LE nicht zugerechnet werden, muss er auch nicht selber zahlen.
Das JC bekommt generell nur das (in der Regel direkt von der DRV), was im jeweils gleichen Monat (rückwirkend gerechnet) auch als EM-Rente geflossen wäre, das gilt auch für AfA und KK, auf den Rest muss verzichtet werden.
Das darf
NICHT vom Neu-EM-Rentner eingefordert werden.
MfG Doppeloma