Meiner Ansicht nach sowieso quatsch, die Belege vorzeigen zu müssen.
Was weist ein Beleg faktisch nach?
Doch nur, dass er erstellt wurde. Dass der Beleg bezahlt wurde, weist er jedoch nicht nach, das kann einzig und alleine der Kontoauszug klären.
Daher reicht (meiner persönlichen Meinung nach) es vollkommen aus, wenn man die geschwärzten Kontoauszüge über die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben zur Einsichtnahme (nicht zum Verbleib!) vorlegt.
Der Beleg selbst beweist im Grunde gar nichts.
Aber mach das mal einem Sesselpuper verständlich, der beharrlich die Belege verlangt.
Letzten Endes bleibt nur, die Belege zu schwärzen (oder besser: einzuscannen, die entsprechenden irrelevanten Felder weiß zu übermalen und auszudrucken, spart Toner) und dann doch entweder per Post einzusenden oder bei einem persönlichen Termin zur Einsichtnahme vorzulegen.
Das ist von Jobcenter zu Jobcenter verschieden, selbst ich habe unterschiedlichste Erfahrungen, schalte jedoch generell erst einmal auf stur und biete die stichprobenhafte Einsichtnahme (ohne Verbleib) in meinem persönlichen Beisein an. Klappt aber nicht immer.
Das ist eben der Kontrollwahnsinn, dem man unterliegt, völlig ohne Sinn und Verstand, auf Misstrauen basierend und grundsätzlich die schwebende Unterstellung einer Betrugsabsicht.
Und die Arbeit, die es oftmals macht, ist enorm... so als hätte man nichts anderes zu tun, als ständig dem Jobcenter zuzuarbeiten.