Hallo,
ich habe gelesen, daß "Klauseln" in EGV bezüglich des Nachweises von Eigenbemühungen zu bestimmten Terminen (konkretes Datum) nicht gültig sein sollen, bzw. daß Sanktionen im Zusammenhang mit dieser Klausel nicht zulässig sein sollen.
Ich meine, das hier im Forum gelesen zu haben vor einigen Monaten, kann es aber nicht mehr finden. Wenn ich mich recht erinnere, gab es dazu bereits ein (höchst)richterliches Urteil.
Wie ist diesbezüglich die Rechtslage?
Vielen Dank im Vorraus!
ps: ich sehe gerade es gibt einen eigene Bereich zum Thema EGV. Evtl. ist ein Admin so lieb und verschiebt das dorthin?!
ich habe gelesen, daß "Klauseln" in EGV bezüglich des Nachweises von Eigenbemühungen zu bestimmten Terminen (konkretes Datum) nicht gültig sein sollen, bzw. daß Sanktionen im Zusammenhang mit dieser Klausel nicht zulässig sein sollen.
Ich meine, das hier im Forum gelesen zu haben vor einigen Monaten, kann es aber nicht mehr finden. Wenn ich mich recht erinnere, gab es dazu bereits ein (höchst)richterliches Urteil.
Wie ist diesbezüglich die Rechtslage?
Vielen Dank im Vorraus!
ps: ich sehe gerade es gibt einen eigene Bereich zum Thema EGV. Evtl. ist ein Admin so lieb und verschiebt das dorthin?!