Hallo,
ich habe vor Kurzem eine EGV per Verwaltungsakt bekommen - gehe allerdings davon aus, dass diese durch Widerspruch meines Anwalts aufgehoben wird. Daher interessiert mich vor allem die Rechtslage ohne vorhandene EGV bzw. ob die Sachen angreifbar sind, falls sie bei einem erneuten EGV-Vorschlag wieder auftauchen:
1) Muss ich den Bewerbertagebuch-Vordruck meines Jobcenters benutzen oder kann ich eine eigene Tabelle verwenden? Ist es bei selbst rausgesuchten Bewerbungen Pflicht, darauf den Ansprechpartner inklusive Telefonnummer (oder andere Kontaktdaten) anzugeben? Hab' gelesen, dass z.B. Hinterhertelefonieren durch den Sachbearbeiter eh verboten sei.
2) Das Jobcenter verlangt von mir zu jeder Bewerbung (Vermittlungsvorschläge und eigene) Kopien von folgenden Unterlagen: Alle Bewerbungsanschreiben (falls per E-Mail mit Sendenachweis), Zusagen, Absagen, Eingangsbestätigungen, Einladungen zu Vorstellungsgesprächen. Müsste das ausgefüllte Bewerbertagebuch und bei VVs zusätzlich der Antwortbogen nicht ausreichen?
3) Ist es sanktionierbar, wenn ich meine E-Mail-Adresse auf Bewerbungen nicht angebe? Das Jobcenter schickt mir auf ausdrücklichen Wunsch alles per Post, ich der Einfachheit halber aber das Meiste per Mail. Also ist bekannt, dass ich eine habe. Würde jedenfalls bei Bewerbungen an Zeitarbeitsfirmen keine reinschreiben wollen. Meine Telefonnummern gebe ich generell nie an.
Danke im Voraus.
ich habe vor Kurzem eine EGV per Verwaltungsakt bekommen - gehe allerdings davon aus, dass diese durch Widerspruch meines Anwalts aufgehoben wird. Daher interessiert mich vor allem die Rechtslage ohne vorhandene EGV bzw. ob die Sachen angreifbar sind, falls sie bei einem erneuten EGV-Vorschlag wieder auftauchen:
1) Muss ich den Bewerbertagebuch-Vordruck meines Jobcenters benutzen oder kann ich eine eigene Tabelle verwenden? Ist es bei selbst rausgesuchten Bewerbungen Pflicht, darauf den Ansprechpartner inklusive Telefonnummer (oder andere Kontaktdaten) anzugeben? Hab' gelesen, dass z.B. Hinterhertelefonieren durch den Sachbearbeiter eh verboten sei.
2) Das Jobcenter verlangt von mir zu jeder Bewerbung (Vermittlungsvorschläge und eigene) Kopien von folgenden Unterlagen: Alle Bewerbungsanschreiben (falls per E-Mail mit Sendenachweis), Zusagen, Absagen, Eingangsbestätigungen, Einladungen zu Vorstellungsgesprächen. Müsste das ausgefüllte Bewerbertagebuch und bei VVs zusätzlich der Antwortbogen nicht ausreichen?
3) Ist es sanktionierbar, wenn ich meine E-Mail-Adresse auf Bewerbungen nicht angebe? Das Jobcenter schickt mir auf ausdrücklichen Wunsch alles per Post, ich der Einfachheit halber aber das Meiste per Mail. Also ist bekannt, dass ich eine habe. Würde jedenfalls bei Bewerbungen an Zeitarbeitsfirmen keine reinschreiben wollen. Meine Telefonnummern gebe ich generell nie an.
Danke im Voraus.
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