onkelhotte
Elo-User*in
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- 19 Dezember 2012
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Hi Leute,
erstmal kurze Zusammenfassung meiner Situation:
- keine KV (über 1 Jahr)
- kein Konto (wegen Überziehung gekündigt ebenfalls mehr als ein Jahr)
- keine eigenen Wohnung (seit 2 Monaten) komme momentan bei einem Freund unter
Beim ersten Termin Anfang der Woche unterstellte (im Unterton ich will mir ja nur zusätzlich Geld erschleichen, eigentlich lebe ich ja prima) mir der Sachbearbeiter, dass ich keinen Anspruch auf ALG II habe, da ich nicht nachweisen kann welche Einkünfte ich die letzten Monate erhalten habe. Was für mich schwierig ist, da ich die letzten Monate von der Hand in den Mund gelebt habe durch einige schwarze Jobs.
Daraufhin wurde es lauter, weil ich einerseits verständlicherweise keine Quittungen bei Schwarzarbeit bekomme, mich bei Nennung der "Arbeitgeber" mich selbst quaasi zur Selbstanzeige bringe und deren Unmut auf mich ziehe weil sie mir einen Job angeboten haben.
Nun versteift sich die ARGE auf die Nachweise bevor sie überhaupt den ALG II Antrag weiter bearbeitet wird, das ich Zitat Laufzettel (Aufforderung zur Mitwirkung..)
"-konkrete Nachweise, wie der Lebensunterhalt in den letzten 6 Monaten sichergestellt wurde"
Ich brauche unbedingt einen positiven ALG Bescheid, weil ich sonst nach dem Jahreswechsel auf der Strasse sitze (das weiss die ARGE ebenfalls).
Meine Frage:
Wie bitte soll ich konkret Schwarzarbeit nachweisen, sind solche Forderungen überhaupt zulässig?
Was soll bitte die Unterstellung ich würde mir hier Leistungen erschleichen, wenn ich doch Nachweisslich ohne Wohnung/Konto/KV dastehe, nur weil ich vor 4 Jahren einmal von der ARGE einen Vorschuss (~100€) auf ALG II erhalten habe, ich danach doch nochmal die Kurve bekommen habe und keine weiteren Leistungen mehr beansprucht habe.
erstmal kurze Zusammenfassung meiner Situation:
- keine KV (über 1 Jahr)
- kein Konto (wegen Überziehung gekündigt ebenfalls mehr als ein Jahr)
- keine eigenen Wohnung (seit 2 Monaten) komme momentan bei einem Freund unter
Beim ersten Termin Anfang der Woche unterstellte (im Unterton ich will mir ja nur zusätzlich Geld erschleichen, eigentlich lebe ich ja prima) mir der Sachbearbeiter, dass ich keinen Anspruch auf ALG II habe, da ich nicht nachweisen kann welche Einkünfte ich die letzten Monate erhalten habe. Was für mich schwierig ist, da ich die letzten Monate von der Hand in den Mund gelebt habe durch einige schwarze Jobs.
Daraufhin wurde es lauter, weil ich einerseits verständlicherweise keine Quittungen bei Schwarzarbeit bekomme, mich bei Nennung der "Arbeitgeber" mich selbst quaasi zur Selbstanzeige bringe und deren Unmut auf mich ziehe weil sie mir einen Job angeboten haben.
Nun versteift sich die ARGE auf die Nachweise bevor sie überhaupt den ALG II Antrag weiter bearbeitet wird, das ich Zitat Laufzettel (Aufforderung zur Mitwirkung..)
"-konkrete Nachweise, wie der Lebensunterhalt in den letzten 6 Monaten sichergestellt wurde"
Ich brauche unbedingt einen positiven ALG Bescheid, weil ich sonst nach dem Jahreswechsel auf der Strasse sitze (das weiss die ARGE ebenfalls).
Meine Frage:
Wie bitte soll ich konkret Schwarzarbeit nachweisen, sind solche Forderungen überhaupt zulässig?
Was soll bitte die Unterstellung ich würde mir hier Leistungen erschleichen, wenn ich doch Nachweisslich ohne Wohnung/Konto/KV dastehe, nur weil ich vor 4 Jahren einmal von der ARGE einen Vorschuss (~100€) auf ALG II erhalten habe, ich danach doch nochmal die Kurve bekommen habe und keine weiteren Leistungen mehr beansprucht habe.