Hallo
nein, ist nicht das selbe. Mit der Aufforderung hätte ich bis zu 6 Monate zeit gehabt etwas dagegen zu tun. So wurde mir nur mitgeteilt, dass die Miete zu hoch ist. Damals hatte ich noch nicht so lange
ALG II und dachte noch an das gute im Menschen und das das Amt schon alles richtig macht.
Das das aber nicht so ist, habe ich auch erst erfahren, als ich mir einen Laptop gekauft und auf
ALG II Foren gestoßen bin.
Auch wußte ich nicht, dass ich einen Umzug genehmigen lassen muss. Und wie sollte das auch gehen? Wir haben lange gesucht und mit damals 3,5 Kindern war das nicht so einfach. Als wir eine Wohnungszusage bekommen hatte, konnte ich nicht erst das Amt fragen ob die zustimmen, denn dann wäre die Wohnung weggewesen. Ist alles etwas verwirrend.
In einem anderem Forum habe ich es ausführlicher geschrieben ich stell das hier mal rein, vielleicht wird dann einiges klarer.
Bei der WoBa habe ich mich erkundigt, wie in unserer Stadt der Mietspiegel ist, da wir hier keinen haben. Ich dachte das könnte ich nehmen um das Sozialamt darauf aufmerksam zu machen, dass evtl. falsch berechnet wurde. Das war nur für mich so als Anhaltspunkt und musste durch kein Amt abgesegnet werden.
Ich zitier mal:
Schreiben vom 15.08.06
"Sehr geehrte Frau XXX ,
wir haben nochmals Ihre neuen Kosten der Unterkunft überprüft und können Ihnen bescheinigen, dass wir mtl.max. die Kosten in Höhe von 776,26 Euro in Ihrere Bedarfsberechnung mit berücksichtigen können.
Ausgehend von 6 Personen sind folgende Beträge angemessen:
Kaltkosten 545,00 €
Nebenkosten 116,06€
Heizkosten 115,20 € insg. 776,26€
Die von Ihnen angemietete Wohnung ist 38,74 Euro zu teuer wenn der Anzug für Warmwasser in Höhe von 19,58€ nicht berücksichtigt wurde. Kosten für eine Garage können nicht berücksichtigt werden.
Die neuen Bescheide ab ab 01.09.2006 erhalten Sie schnellstmöglich."
Ich bin ja zum 01.09.06 in eine größere und somit auch teurere Wohnung gezogen. Damals zog ich vorab alleine mit meinen 3 Kindern ein. Mein Lebensgefährte zog erst Anfang Januar mit ein und auch da brachte ich mein 4. Kind auf die Welt.
Danach kam ein Bescheid vom 12.09.06
"Sehr geehrte Frau XXX,
unter Berücksichtigung Ihrer gänderten wirtschaftlichen und persönlcihen Verhältnisse werden die für die nachfolgend aufgeführten Personen bewilligten kommunalen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem
SGB II für die Zeit vom 01.07 bis 31.12.06 neu festgesetzt:
Antragsstellerin:
Kind 1:
Kind 2:
Kind 3:
Die Leistungen werden wie folgt abgeändert:
(Danach folgen neuen Beträge)
Grund der Änderung
- Berücksichtigung des Schwangerschts-Mehrbedarfs ab 06.07.06
- Umzug zum 01.09.06 in die XXX-Strasse. Allerdings kann weiterhin nur die angemessene Miete für 4 Personen berrücksichtigt werden, da Sie den Umzug nicht uns abgesprochen haben.
- Wegfall des Alleinerziehungs-Mehrbedarfs ab 01.10.06. Bitte teilen Sie uns bzw. der Agentur für Arbeit umgehend mit, sobald Ihr Lebnesgefährte bei Ihnen eingezogen ist.
-Erhöhung der Regelleistungen Ihres Sohnes XXX" (1.Kind)
Nun zog mein Partner wie schon erwähnt erst im Januar zu mir und da er Arbeit hatte und er ständig auf Montage war, haben wir auch keinen Weiterbewilligungsantrag gestellt, da uns sein Lohn reichte. Da er aber irgendwann nicht mehr auf Montage gehen konnte, die Auftragslage war stark zurückgegangen, haben wir wieder Leistungen beantragt.
Nun kommt die Bewilligung mit Schreiben vom 12.04.07
"Für die Zeit vom 01.01-31.01.07 werden die Leistungen in Höhe von 146,22€ bewilligt.
Für die Zeit vom 01.02-28.02.07 werden die Leistungen in Höhe von 228,87€ bewilligt.
B i t t e b e a c h t e n:
Nach § 22 Abs.1
SGB II werden Leistungen für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe nur erbracht, soweit sie angemessen sind. Unter Berücksichtigung Ihrer persönlcihen Verhältisse sind angemessen Gesamtkosten von 790,66 € bei einer Wohnfläche von maximal 120 qm. Aufgeschlüsselt ergibt sich nachfolgende Teilbeträge:
Grundmiete: 545,00€
Nebenkosten: 116,06 €
Heizkosten: 129,60 €
Ihre tatsächlichen Kosten snd höher. Bitte beachten Sie, dass wir deshalb lediglich die angemessenen Unterkunftskosten berücksichtigen können."
Keine Aufforderung zur Senkung, eben nur eine Mitteilung.