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ExitUser
Gast
Hallo,
ich wurde heute aufgefordert Nachweise über Kapitalerträge und Konten für 2007 einzureichen. Alg2 beziehe ich seit 06/08.
Als Begründung wird lediglich meine Mitwirkungspflicht angegeben.
Ich gege davon aus, das die Arge einen Abgleich mit dem Finanzministerium gemacht hat. Aber was haben soweit zurückligegende Kapitalerträge mit dem aktuellen Leistungsbezug zu tun?
Entweder haben sie die Daten verwechselt, oder sie wollen mir unterstellen, ich hätte Vermögen beiseite geschafft. Allerdings habe ich damals von meinem Vermögen gelebt und nicht besonders viel ausgegeben ...
Hat jemand eine Idee? Ich habe jetzt erstmal um eine Begründung gebeten und nachgefragt, für welche Zeiträume ich genau Auszüge vorlegen soll. Daneben habe ich um eine angemessene Frist gebeten, da mir gerade mal zwei Tage eingeräumt wurden, die Unterlagen einzureichen.
sds
ich wurde heute aufgefordert Nachweise über Kapitalerträge und Konten für 2007 einzureichen. Alg2 beziehe ich seit 06/08.
Als Begründung wird lediglich meine Mitwirkungspflicht angegeben.
Ich gege davon aus, das die Arge einen Abgleich mit dem Finanzministerium gemacht hat. Aber was haben soweit zurückligegende Kapitalerträge mit dem aktuellen Leistungsbezug zu tun?
Entweder haben sie die Daten verwechselt, oder sie wollen mir unterstellen, ich hätte Vermögen beiseite geschafft. Allerdings habe ich damals von meinem Vermögen gelebt und nicht besonders viel ausgegeben ...
Hat jemand eine Idee? Ich habe jetzt erstmal um eine Begründung gebeten und nachgefragt, für welche Zeiträume ich genau Auszüge vorlegen soll. Daneben habe ich um eine angemessene Frist gebeten, da mir gerade mal zwei Tage eingeräumt wurden, die Unterlagen einzureichen.
sds