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ExitUser
Gast
hallo liebes Forum,
ich hab da was, wo ich hilfe brauche. Es geht um die kündigung von Riesterverträgen und die höhe der zurückgezahlten Beiträge.
also beide Riesterverträge wurden seit Feb. 2005 nicht mehr bespart.
Die verträge waren der Arge bekannt, wurden aber anscheinend ignoriert.
da die verträge niemals in den Leistungsbescheiden berücksichtigt wurden und somit nur unnützes geld waren, wurden sie am 1.Dez.2007 gekündigt,
jeweils mit einem Rückkaufswert von 486,16€ , netto von 712, 73€ und 426,42€ netto von 640,29€.
Nun will die Arge unter androhung nach §60 und §65 SGB I ev. Sanktionen bis 100% verhängen falls sie nicht die entsprechenden kontoauszuge des geldeingangs aus der Kündigung und die Kündigung der verträge selbst bekäme.
ich vemute mal da soll etwas konstruiert werden auf fehlender mitwirkung und schonvermögen. Hierzu sei anzumerken das das schonvrermögen nie die höchstgrenzen überschritten hatte auch nicht nach der vermögensumwandlung.
So habe ich auch ein schreiben aufgesetzt, das es sich hierbei lediglich um die umwandlung von schonvermögen handele und das es zu keiner überzahlung der leistungen kam weil die beiden riesterverträge ja nicht berücksichtigt wurden bei antragstellung. hierzu hieß es im aug.2005 bei erstantragstellung, das intressiert uns nicht. also was tun?
liebe grüße von barbara
ich hab da was, wo ich hilfe brauche. Es geht um die kündigung von Riesterverträgen und die höhe der zurückgezahlten Beiträge.
also beide Riesterverträge wurden seit Feb. 2005 nicht mehr bespart.
Die verträge waren der Arge bekannt, wurden aber anscheinend ignoriert.
da die verträge niemals in den Leistungsbescheiden berücksichtigt wurden und somit nur unnützes geld waren, wurden sie am 1.Dez.2007 gekündigt,
jeweils mit einem Rückkaufswert von 486,16€ , netto von 712, 73€ und 426,42€ netto von 640,29€.
Nun will die Arge unter androhung nach §60 und §65 SGB I ev. Sanktionen bis 100% verhängen falls sie nicht die entsprechenden kontoauszuge des geldeingangs aus der Kündigung und die Kündigung der verträge selbst bekäme.
ich vemute mal da soll etwas konstruiert werden auf fehlender mitwirkung und schonvermögen. Hierzu sei anzumerken das das schonvrermögen nie die höchstgrenzen überschritten hatte auch nicht nach der vermögensumwandlung.
So habe ich auch ein schreiben aufgesetzt, das es sich hierbei lediglich um die umwandlung von schonvermögen handele und das es zu keiner überzahlung der leistungen kam weil die beiden riesterverträge ja nicht berücksichtigt wurden bei antragstellung. hierzu hieß es im aug.2005 bei erstantragstellung, das intressiert uns nicht. also was tun?

liebe grüße von barbara