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Hallo Forum ich bin auch mal wieder hier.
Es geht mal wieder um meiner Meinung nach völlig unnötig geforderte Daten.
Ich bin gerade dabei zu einer deutlich günstigeren Bank zu wechseln und habe dem JC die neue Bankverbindung mitgeteilt sobald das Konto Startklar war. Die Mitteilung enthielt auch die Info daß, die Kündigung des bisherigen Kontos bereits beantragt wurde, diese aber noch nicht bearbeitet wurde.
Nun hätte es mich ja nicht gewundert wenn früher oder später der Nachweis über die Kündigung gefordert würde.
Statt dessen soll ich jetzt einen Nachweis über die Änderung der Bankverbindung EINREICHEN (bspw. Kopie der Girokarte, Bestätigung der Bank über die Kontoeröffnung)
Dann das übliche § 60 ff SGB I....... § 66 SGB I
Wozu muß ich nachweisen daß sich meine Bankverbindung tatsächlich geändert hat? Ich selbst (bin Einzelperson, also keine Bedarfsgemeinschaft) war Inhaber des alten Kontos und bin auch Inhaber des neuen Kontos. Die Änderungsmitteilung trug meine Unterschrift und mein Schreiben enthielt auch noch ne Rechnung über Brennholz auf meinen Namen. Es ist also eindeutig gewesen daß, das Schreiben kein Fake war.
Warum sollte ich also falsche Kontodaten mitteilen? Damit ich am nächsten ersten kein Geld mehr bekomme
Ich bin mir leider nur nicht sicher wie ich das Ganze einordnen soll:
a) Wer ALG II bezieht ist zu Dumm seine Kontodaten vor absenden des Schreibens noch mal auf ihre Richtigkeit zu Prüfen.
b) Wir müssen jede Chance nutzen um X beliebige Daten zu horten.
c) Mal ein paar Kosten verursachen und den Leistungsempfänger beschäftigen.
Soweit ich weiß hat die Kopie der Bankkarte nichts in der Akte verloren und eine Bestätigung der Bank sicher auch nicht. Unter § 60 ff. SGB I dürfte das Ganze auch nicht fallen da die Daten nicht für die Leistungsberechnung relevant sind.
Um mir weiteren Auffand zu ersparen werde ich ne Kopie der Bankkarte faxen mit dem Hinweis "nicht zur Datenspeicherung" Das ist leider der geringste Aufwand.
Alleine aus Prinzip gibt es aber einen passenden Kommentar dazu. Hat jemand ein paar Anregungen?
Gruß, Driver
Es geht mal wieder um meiner Meinung nach völlig unnötig geforderte Daten.
Ich bin gerade dabei zu einer deutlich günstigeren Bank zu wechseln und habe dem JC die neue Bankverbindung mitgeteilt sobald das Konto Startklar war. Die Mitteilung enthielt auch die Info daß, die Kündigung des bisherigen Kontos bereits beantragt wurde, diese aber noch nicht bearbeitet wurde.
Nun hätte es mich ja nicht gewundert wenn früher oder später der Nachweis über die Kündigung gefordert würde.
Statt dessen soll ich jetzt einen Nachweis über die Änderung der Bankverbindung EINREICHEN (bspw. Kopie der Girokarte, Bestätigung der Bank über die Kontoeröffnung)
Dann das übliche § 60 ff SGB I....... § 66 SGB I
Wozu muß ich nachweisen daß sich meine Bankverbindung tatsächlich geändert hat? Ich selbst (bin Einzelperson, also keine Bedarfsgemeinschaft) war Inhaber des alten Kontos und bin auch Inhaber des neuen Kontos. Die Änderungsmitteilung trug meine Unterschrift und mein Schreiben enthielt auch noch ne Rechnung über Brennholz auf meinen Namen. Es ist also eindeutig gewesen daß, das Schreiben kein Fake war.
Warum sollte ich also falsche Kontodaten mitteilen? Damit ich am nächsten ersten kein Geld mehr bekomme

Ich bin mir leider nur nicht sicher wie ich das Ganze einordnen soll:
a) Wer ALG II bezieht ist zu Dumm seine Kontodaten vor absenden des Schreibens noch mal auf ihre Richtigkeit zu Prüfen.
b) Wir müssen jede Chance nutzen um X beliebige Daten zu horten.
c) Mal ein paar Kosten verursachen und den Leistungsempfänger beschäftigen.
Soweit ich weiß hat die Kopie der Bankkarte nichts in der Akte verloren und eine Bestätigung der Bank sicher auch nicht. Unter § 60 ff. SGB I dürfte das Ganze auch nicht fallen da die Daten nicht für die Leistungsberechnung relevant sind.
Um mir weiteren Auffand zu ersparen werde ich ne Kopie der Bankkarte faxen mit dem Hinweis "nicht zur Datenspeicherung" Das ist leider der geringste Aufwand.
Alleine aus Prinzip gibt es aber einen passenden Kommentar dazu. Hat jemand ein paar Anregungen?
Gruß, Driver