Nachweis über Änderung der Bankverbindung erforderlich?

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Driver01

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Hallo Forum ich bin auch mal wieder hier.

Es geht mal wieder um meiner Meinung nach völlig unnötig geforderte Daten.

Ich bin gerade dabei zu einer deutlich günstigeren Bank zu wechseln und habe dem JC die neue Bankverbindung mitgeteilt sobald das Konto Startklar war. Die Mitteilung enthielt auch die Info daß, die Kündigung des bisherigen Kontos bereits beantragt wurde, diese aber noch nicht bearbeitet wurde.

Nun hätte es mich ja nicht gewundert wenn früher oder später der Nachweis über die Kündigung gefordert würde.

Statt dessen soll ich jetzt einen Nachweis über die Änderung der Bankverbindung EINREICHEN (bspw. Kopie der Girokarte, Bestätigung der Bank über die Kontoeröffnung)

Dann das übliche § 60 ff SGB I....... § 66 SGB I

Wozu muß ich nachweisen daß sich meine Bankverbindung tatsächlich geändert hat? Ich selbst (bin Einzelperson, also keine Bedarfsgemeinschaft) war Inhaber des alten Kontos und bin auch Inhaber des neuen Kontos. Die Änderungsmitteilung trug meine Unterschrift und mein Schreiben enthielt auch noch ne Rechnung über Brennholz auf meinen Namen. Es ist also eindeutig gewesen daß, das Schreiben kein Fake war.

Warum sollte ich also falsche Kontodaten mitteilen? Damit ich am nächsten ersten kein Geld mehr bekomme :doh:

Ich bin mir leider nur nicht sicher wie ich das Ganze einordnen soll:
a) Wer ALG II bezieht ist zu Dumm seine Kontodaten vor absenden des Schreibens noch mal auf ihre Richtigkeit zu Prüfen.
b) Wir müssen jede Chance nutzen um X beliebige Daten zu horten.
c) Mal ein paar Kosten verursachen und den Leistungsempfänger beschäftigen.

Soweit ich weiß hat die Kopie der Bankkarte nichts in der Akte verloren und eine Bestätigung der Bank sicher auch nicht. Unter § 60 ff. SGB I dürfte das Ganze auch nicht fallen da die Daten nicht für die Leistungsberechnung relevant sind.

Um mir weiteren Auffand zu ersparen werde ich ne Kopie der Bankkarte faxen mit dem Hinweis "nicht zur Datenspeicherung" Das ist leider der geringste Aufwand.

Alleine aus Prinzip gibt es aber einen passenden Kommentar dazu. Hat jemand ein paar Anregungen?

Gruß, Driver
 

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Curt The Cat

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Moinsen Driver01 ...

Ich hab' Deinen Beitrag mal in ein Subforum verschoben, in dem Dir auch geantwortet werden kann. Nicht umsonst steht bei dem Forum, das Du gewählt hast
BITTE HIER KEINE FRAGEPOSTINGS EINSTELLEN !
Es besteht hier keine Möglichkeit Postings zu beantworten!


:icon_wink:
 

Driver01

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Danke dir, war keine böse Absicht. Irgend wie klemmt hier alles ein wenig und ich bekomme die Startseite nicht richtig angezeigt. Ich weiß nur noch nicht ob es an mir oder am Forum liegt.
 
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ZarMod

Gast
Um mir weiteren Auffand zu ersparen werde ich ne Kopie der Bankkarte faxen
mit dem Hinweis "nicht zur Datenspeicherung" Das ist leider der geringste Aufwand.
Damit leistest Du der Verletzung Deines Rechts auf Datenschutz aber unmittelbar Vorschub.
Weißt Du, wer die Kopie wie und wohin ablegt?
Kann Dir die Behörde zusichern, daß niemals ein Unbefugter Zugriff darauf bekommt?

bfdi.bund.de meinte:
In der Regel unzulässig ist die Anfertigung von Kopien bei Bank- und Sparkassenkarten, Sparbüchern, Vaterschaftsanerkennungen,
Unterhaltstiteln und Scheidungsurteilen. Hier genügt häufig ein Vermerk über die benötigten Einzelangaben.
Ich würde persönlich in der Leistungsabteilung aufschlagen, die geforderten Nachweise vorlegen und dabei gut festhalten.
Sollte der dortige SB auf Kopie bestehen, würde ich ihm die Frage stellen, ob er denn selbst seine Bankkarte kopieren lassen würde.
Ggf. sollte man, nach der Rechtsgrundlage fragen, auf das Recht auf Datenschutz verweisen und den Vorgesetzten verlangen. :icon_wink:
 

ZynHH (R.i.P.)

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Ich bin mir leider nur nicht sicher wie ich das Ganze einordnen soll:
a) Wer ALG II bezieht ist zu Dumm seine Kontodaten vor absenden des Schreibens noch mal auf ihre Richtigkeit zu Prüfen.
b) Wir müssen jede Chance nutzen um X beliebige Daten zu horten.
c) Mal ein paar Kosten verursachen und den Leistungsempfänger beschäftigen.
d) Der jc sb ist unsicher, ob er lesen und schreiben kann . Falls das Geld falsch überwiesen wird, möchte er anhand der kartenkopie seine Unschuld beweisen.....:cheer2:
 

Couchhartzer

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Statt dessen soll ich jetzt einen Nachweis über die Änderung der Bankverbindung EINREICHEN (bspw. Kopie der Girokarte, Bestätigung der Bank über die Kontoeröffnung)
Nein, davon ist nicht ansatzweise tatsächlich die Rede, denn sehr deutlich nachlesbar lautet das Rubrum des gezeigten Schriftstückes:
"Vorlage benötiger Unterlagen"
und dann weitergehend wird ausgeführt
"bspw. Kopie ..."
was deutlich auf lediglich eine Nennung von Beispielen (bspw. = beispielsweise als Bezeichnung eventueller Möglichkeiten) hinweist.

Also mach es so wie es im Rubrum steht und lege ausschliesslich etwas zur Ansicht vor, ohne es aus der Hand oder gar als Kopie zur Akte zu geben.
Sollte SB das nicht passen dann verlange den Vorgesetzen und bitte diesen darum dir einen SB zuzuteilen der sich an die gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Vorschriften hält und auch hinreichenden Lesekompetenz bezgl. der vorgelegten Nachweise mächtig ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

Driver01

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Das mit der Vorlage ist doch immer das Problem. Das JC ist knapp 25km entfernt!

Wenn ich darauf bestehe die Unterlagen lediglich vorzulegen bekomme ich die Fahrtkosten normalerweise nicht ersetzt da ich es ja auch kostengünstiger hätte zusenden können!
Da bietet sich leider lediglich das Faxen an, da ich dann ein
Sendeprotokoll habe.

Mir geht es aber im Moment darum daß meiner Ansicht nach diese Daten vollkommen überflüssig sind und die Anforderung dieser Daten reine Schikane darstellt oder dem Leistungsbezieher wird mal wieder unterstellt zu dumm zum Schei.... zu sein.

Das ist es was mich daran ärgert.
 

erwerbsuchend

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@ Driver01,

du könntest auch einen Antrag auf Beratung und Auskunft stellen und damit fragen, wieso das JC eine Kopie deiner Girokarte oder eine Bestätigung der Bank wünscht, dass du dort ein neues Girokonto eröffnet hast. Dabei führst du auch an, dass das JC für die Überweisung deiner Leistung nur die Bankverbindung benötigt. Diese hast du dem JC bereits mitgeteilt.

Dieses Schreiben könnte so aussehen:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom Datum, in dem Sie mich auffordern, Ihnen eine Kopie meiner Girokarte oder eine Bestätigung meiner Bank über die Eröffnung meines neuen Kontos zuzuschicken.

Für mich ist diese Aufforderung nicht nachvollziehbar, da Sie für die Überweisung meiner Leistungen aus dem SGB II ausschließlich meine Bankverbindung benötigen, die ich Ihnen nachweisbar am Datum mitteilte. Zudem sehe ich datenschutzrechtliche Bedenken, wenn ich Ihnen eine Kopie meiner Girokarte zusende, besonders, wenn diese auf dem Versandweg abhanden kommen sollte.

Ich fordere Sie daher unter Bezugnahme auf die §§13-15 SGB I auf, mir bis zum Datum in 14 Tagen schriftlich verbindlich mitzuteilen, wofür Sie die in Ihrem Schreiben vom Datum angeforderten Daten oder Kopien benötigen.

MfG"
 

Driver01

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Hallo,
ich hatte dem Jobcenter nun also ein Schreiben zukommen lassen in dem ich u.A. eine Begründung gefordert habe wofür die Daten benötigt werden und auch angemerkt, daß ich die Forderung unter Androhung die Leistungen zu versagen für rechtswidrig halte, da die angegebenen § sich auf Daten beziehen die zur Berechnung des Leistungsanspruchs nötig sind (Einkommensnachweise etc.)

Heute, also am 28. (Samstag) hatte ich die Antwort im Briefkasten.
Im Schreiben steht als Datum der 20. (Freitag)
Stempel auf dem Umschlag ist vom 24. (Dienstag)

SB besteht weiterhin auf einen Nachweis, daß ich Kontoinhaber bin. "Wichtig ist, daß die Bankverbindung eindeutig Ihrer Person zugeordnet werden kann.
Insofern liegt es Ihrem Interesse, die Unterlagen so schnellwie möglich nachzureichen, da ansonsten keine Auszahlung auf das neue Konto erfolgen kann


Den Nachweis sollte ich übrigens bis längstens den 27. einreichen.

Da frag ich mich wo geschrieben steht, daß ich einen solchen Nachweis erbringen muß. Vor allem

Was ist mit Leuten die, die Miete direkt an den Vermieter überweisen lassen? Muß ein Vermieter dann auch erst mal nachweisen, daß er wirklich Kontoinhaber ist?

Jetzt hat das JC aber genau das was es wollte. Ich war nicht gefügig, jetzt habe ich am 1. kein Geld auf dem Konto. Ich gehe stark davon aus, daß genau dies beabsichtigt wurde.

Ehrlich gesagt stinkt es mir daß ich jetzt eigentlich nachgeben muß. Gezwungener maßen.

Trotzdem will ich das nicht auf mir sitzen lassen! Dienstaufsichtsbeschwerde könnte ich zwar machen, bringt aber im Normalfall nicht viel. Da wird es dann doch nur heißen ich habe die verspätete Zahlung selbst verschuldet.

Gibt es noch weitere Möglichkeiten Beschwerde einzureichen?

Irgend wo stand doch geschrieben, daß das JC keine unnötigen Daten bzw Nachweise über irgend etwas fordern darf.
Hier werde ich ja schon dazu genötigt.

Gruß, Driver
 

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erwerbsuchend

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Da frag ich mich wo geschrieben steht, daß ich einen solchen Nachweis erbringen muß.

@ Driver01,

hat das JC bei deinem Erstantrag auch eine solche Bankbestätigung von dir verlangt, oder hat dir das JC damals geglaubt, dass du der Inhaber jenes Girokontos bist?

Wenn dies damals nicht verlangt wurde, dann könntest du heute nachfragen, warum das für deine neue Bankverbindung so wichtig ist.

Jetzt hat das JC aber genau das was es wollte. Ich war nicht gefügig, jetzt habe ich am 1. kein Geld auf dem Konto. Ich gehe stark davon aus, daß genau dies beabsichtigt wurde.

Ist dein altes Konto bereits gekündigt und aufgelöst?
 

Driver01

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Ja leider, wollte nicht noch einen Monat die Gebühren zahlen. Leider war ich auch so doof das in meiner Änderungsmitteilung zu erwähnen. Wenn ich das für mich behalten hätte, würden die jetzt nicht so Pokern. Ich wollte mir aber durch diese Aussage die Fragen, was denn jetzt mit dem alten Konto ist, ersparen.

Bei meinem Erstantrag damals habe ich schön brav alles gemacht was verlangt wurde. Da wurde dann Perso und Bankkarte kopiert. KFZ Schein, KFZ Versicherung und frag nicht was noch alles. Komm waren die Unterlagen beisammen und eingereicht kam anstatt einem bescheid die Anforderung weitere fehlende Unterlagen.

Ich habe auch immer meine Abrechnungen (ich war derzeit Aufstocker) und auch Kontoauszüge brav zum Kopieren gegeben.

Das heißt, ich konnte ohne großen Aufwand in der Mittagspause persönlich zum JC gehen. SB ist dann immer mit meinen ungeschwärzten Auszügen schnell aus seinem Zimmer verschwunden mit den Worten "ich kopier die mir mal eben". Als es dann alles überhand nahm was ich einreichen sollte fing ich an mich zu informieren. Vor allem da jedes mal wenn ich ne Begründung verlangte nur gesagt wurde "wir dürfen das"

Das ich auch Rechte habe wurde natürlich nie erwähnt. Nur was passiert wenn ich nicht brav mache was verlangt wird.

Wenn da nicht schon so viel gelaufen wäre bezüglich Unterlagen die ich einreichen soll, falsche bescheide, nicht bearbeitete Anträge etc., einem wird dreckig ins Gesicht gelogen und und und..., dann würde ich das Ganze ehrlich gesagt nicht einmal ganz so eng sehen.
Mit der Zeit reicht es mir aber einfach! Vor allem da ich aus gesundheitlichen Gründen vermutlich in diesem Leben nicht mehr aus dem Leistungsbezug raus komme. Ich habe einfach keinen Bock mehr bei jedem Antrag, jeder Änderung wieder mit irgend welchen Schikanen oder sonst was rechnen zu müssen und zu bangen ob ich auch pünktlich Geld bekomme.

Es heißt ja immer, wer sucht der findet:

"8.9.1 Kostenfreie Überweisung auf ein Konto
Die Leistungen zur Grundsicherung erhalten Sie
kostenfrei, wenn Sie die Geldleistungen auf ein europäisches
Konto überweisen lassen. Sie müssen dazu nicht
selbst Kontoinhaberin / Kontoinhaber sein. Geben Sie
jedoch ein Konto an, über das Sie für Ihren individuellen
Anspruch nicht verfügen können, gilt der Anspruch
trotzdem als erfüllt. Es ist daher zu empfehlen, dass Sie
zumindest Mitinhaberin / Mitinhaber des Kontos sind."

Quelle: https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdm5/~edisp/l6019022dstbai378643.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378646

Der Text ist auf Seite 46 zu finden

Herausgeberin
Bundesagentur für Arbeit
Geldleistungen und Recht SGB II
Januar 2017
Startseite - Bundesagentur fur Arbeit
Herstellung
GGP Media GmbH, Pößneck
 

erwerbsuchend

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AW: Nachweis über Änderung der Bankverbindung erforderlich?

Es heißt ja immer, wer sucht der findet:

Darauf sollte SB doch mal eine passende Antwort geben. Damit sollte sich der Wunsch nach einer Bankbestätigung eigentlich in Luft auflösen.

Sofern dein JC nicht allzu weit entfernt von dir ist, würde ich da am Montag mit einem Beistand auftauchen und um eine sofortige mündliche Klärung dieser Angelegenheit bitten.
 

Caramell

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Driver01, na da dürfte dem Sachbearbeiter aber schwer eine Ausrede einfallen.

Komisch ist ja auch, es steht in den Hinweisen zum Ausfüllen auch nirgendwo, das man nachweisen muss, das man Besitzer vom Konto ist.

Ich drücke die Daumen, das Du Deine Geld noch gleich bekommst.
 
Z

ZarMod

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Da frag ich mich wo geschrieben steht, daß ich einen solchen Nachweis erbringen muß.
Die Rechtsgrundlage wurde Dir in der Aufforderung genannt.
§ 60 SGB I Angabe von Tatsachen meinte:
1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat
1. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen
des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,
2. Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die
im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen,
3. Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers
Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.
Unter § 60 ff. SGB I dürfte das Ganze auch nicht fallen da die Daten nicht für die Leistungsberechnung relevant sind.
Es geht in der Aufforderung nicht um Leistungsberechnung, sondern um das Erbringen von Nachweisen.
Was ist mit Leuten die, die Miete direkt an den Vermieter überweisen lassen?
Muß ein Vermieter dann auch erst mal nachweisen, daß er wirklich Kontoinhaber ist?
Nein, denn der Vermieter beansprucht keine Sozialleistungen.
Jetzt hat das JC aber genau das was es wollte. Ich war nicht gefügig, jetzt habe ich am 1. kein Geld auf dem Konto.
Ich gehe stark davon aus, daß genau dies beabsichtigt wurde.
Ich gehe davon aus, daß Du die Folgen selbst verschuldet hast.
Es heißt ja immer, wer sucht der findet:
8.9.1 Kostenfreie Überweisung auf ein Konto
Ich weiß nicht, was Du hier gefunden haben willst. In diesem Abschnitt geht es um Kostenfreiheit der Überweisung.
Es betriftt z.B. betreute Leistungsempfänger, denen zur Mitinhaberschaft geraten wird,
um unnötige Kosten zu vermeiden. Diese Kosten werden im nachfolgenden Abschnitt aufgelistet.
Damit sollte sich der Wunsch nach einer Bankbestätigung eigentlich in Luft auflösen.
... Wunschdenken, denn gesetzliche Bestimmungen lösen sich nicht einfach auf.
Sofern dein JC nicht allzu weit entfernt von dir ist, ...
Das JC ist knapp 25km entfernt!
... würde ich da am Montag mit einem Beistand auftauchen
und um eine sofortige mündliche Klärung dieser Angelegenheit bitten.
Dann kann er auch gleich den Kontovertrag und die Karte vorlegen.
Ganz ehrlich. Mir würde im Traum nicht einfallen, den geforderten Nachweis nicht zu erbringen.
Schon um eine drohende Leistungseinstellung zu vermeiden,
würde ich mir das Busticket aus dem Kreuz leiern. :icon_cool:
 

Driver01

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Also, ehrlich gesagt hatte ich ja schon damit gerechnet, daß ich das Geld auf keinen Fall pünktlich bekommen kann sobald ich (mal wieder) auf meine Rechte poche.

SB wollte hier garantiert testen wie weit ich gehe. Da letzten Monat mal wieder Folgeantrag / Kontoauszüge fällig waren, wußte SB auch ganz genau meinen Kontostand, daß ich also wenn ich pünktlich Miete zahlen will auf die Leistungen zwingend angewiesen bin.

Jetzt wo ich diese Munition habe werde ich auch feuern. Damit werde ich dann wohl doch eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.

Die sollen mir dann mal erklären ob SB einfach nicht weiß was er tut oder ob hier Absicht vorliegt. Ich hatte da was im Netz gefunden daß es sich in dem Falle tatsächlich um Nötigung handelt und wenn die Leistungen wirklich nicht pünktlich kommen um Körperverletzung. Ob was dran ist kann ich jetzt leider nicht sagen.

Ich weiß nicht, was Du hier gefunden haben willst. In diesem Abschnitt geht es um Kostenfreiheit der Überweisung.
Es betriftt z.B. betreute Leistungsempfänger, denen zur Mitinhaberschaft geraten wird,
um unnötige Kosten zu vermeiden. Diese Kosten werden im nachfolgenden Abschnitt aufgelistet.

Es geht in diesem abschnitt generell darum wie ich die Leistungen erhalten kann. Kostenfrei auf ein Europäisches Bankkonto und wenn ich kein Konto besitze sind weitere Möglichkeiten aufgelistet und die dafür anfallenden gebühren.
 
Z

ZarMod

Gast
Jetzt wo ich diese Munition habe werde ich auch feuern.
Damit werde ich dann wohl doch eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.
Welche Munition? Daß Du der begründeten Aufforderung zum Nachweis
nicht nachkommen willst und damit die Leistungseinstellung selbst provoziert hast?
Ich hatte da was im Netz gefunden daß es sich in dem Falle tatsächlich um Nötigung handelt
und wenn die Leistungen wirklich nicht pünktlich kommen um Körperverletzung.
Ich wäre da sehr vorsichtig. Zum einen bewegst Du Dich damit im Rechtsbereich des BGB (viel Spaß bei den Kosten)
und zum anderen läufst Du Gefahr, Dich selbst einem Ermittlungsverfahren wegen Falschbehauptung auszusetzen.
Vielleicht solltest Du Dir diesen Hinweis mal durchlesen ► Strafanzeigen
Und damit bin ich aus diesem Thema raus. :icon_pfeiff:
 

Driver01

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Stand der Dinge:

Am 30.10.2017 schickte ich per Einschreiben (ich ließ das Schreiben von einem Zeugen eintüten, Faxen war leider nicht möglich) eine Dienstaufsichtsbeschwerde bezüglich der falschen angaben, wofür der Nachweis erforderlich sei ein, und eine Fachaufsichtsbeschwerde weil das Schreiben das Datum des 20. trägt und erst am 24. abgestempelt wurde. Eine Frist zum 27. war so nicht einzuhalten.

Meiner Meiner nach wollte SB hier sehen wie schnell ich zum JC gerannt komme und mache was er will, ohne mir die Möglichkeit zu geben nochmals die aufgestellte Behauptung vorher zu überprüfen. Daß der genutzte Versandservice (wie schon so oft) mal wieder geschlampt hat und der Brief erst am 28. ankommt, war mit Sicherheit nicht eingeplant. Leider läßt sich sowas ja auch nicht beweisen. Das Schreiben vom 13. wurde jedenfalls am selben Tag gestempelt.

Trotz Schneckenpost und Feiertag hatte ich heute Morgen ein Schreiben vom JC im Kasten. Datum Schreiben: 03.11. Datum Stempel: 03.11.

Eine Anrede, Herr oder Frau hatte der Teamleiter nicht mehr für mich übrig. Da in dem Schreiben das Wort "vorläufig" steht werde ich mich wohl auf eine zweite Runde einstellen können.

Ich bin mal gespannt was die Beschwerde bringt. Auf jeden Fall steht in den Schreiben mit der Aufforderung auch folgendes in den rechtlichen Hinweisen:

Sollten sich hierzu Fragen ergeben oder Sie eine Fristverlängerung zur Einreichung vereinbaren wollen, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Fallmanager / die Fallmanagerin. Bitte bedenken Sie dabei, dass persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabsprache möglich ist.

Ich verstehe das so, daß ich das Recht habe anstatt blinden Gehorsam an den Tag zu legen erst mal mich vom JC informieren zu lassen, wieso und weshalb die was von mir wollen. Nichts anderes habe ich gemacht. Ich habe dem JC ja nie gesagt "ihr bekommt den Nachweis nicht von mir".

Dafür daß ich von meinem Recht Gebrauch gemacht habe wurde ich bestraft mit einem Termin der nicht mehr einzuhalten war.

Dabei besagt § 66 SGB I

(3) Sozialleistungen dürfen wegen fehlender Mitwirkung nur versagt oder entzogen werden, nachdem der Leistungsberechtigte auf diese Folge schriftlich hingewiesen worden ist und seiner Mitwirkungspflicht nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nachgekommen ist.

So gesehen ist das JC seiner Leistungspflicht nicht nachgekommen.

Gruß, Driver
 

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Driver01

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Vorläufig soll vermutlich dem JC Gelegenheit geben sich einen neuen Grund einfallen zu lassen warum im Dezember wieder nicht auf das Konto überwiesen werden kann, ohne daß ich mich auf die Überweisung vom November berufen kann.
 
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ExitUser

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Vorläufig kann auch bedeuten, dass sie warten, ob ein Rückläufer kommt.
Alle andere wäre ja rechtswidrig und wieder Futter für dich für die nächste Runde :biggrin:
 

erwerbsuchend

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@ Driver01,

kennst du vielleicht weitere Kunden deines JC , die ebenfalls ihre Bankverbindung aktuell gewechselt haben? Haben diese ebenfalls diese Problem mit dem JC , wie du sie hast?
 

Driver01

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Nein, ich kenne keine weiteren Kunden vom JC .

Wenn nur ich dieses Problem habe, wäre das auch nur dann beweiskräftig wenn es der gleiche SB ist. Ein andere SB der seinen Kunden in Ruhe läßt ist dann in dem Fall einfach besser informiert wird es dann heißen.
 

erwerbsuchend

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Wenn nur ich dieses Problem habe, wäre das auch nur dann beweiskräftig wenn es der gleiche SB ist. Ein andere SB der seinen Kunden in Ruhe läßt ist dann in dem Fall einfach besser informiert wird es dann heißen.

Eigentlich sollten alle SB eines JC den selben Kenntnisstand haben. Sollte es also nur an deinem SB liegen, dass er es nicht besser weiß, dann muss er auf den richtigen Wissensstand gebracht werden.

Von daher wäre es schon interessant gewesen, ob auch andere Kunden deines JC dieses Problem haben.
 

ArNoN

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Hat schon mal jemand beim Kundenmanagement in der Zentrale nachgefragt? Vielleicht erkennen die ja sogar, dass das ganze schlicht Unsinn ist, und pfeifen den SB ein wenig zurueck.
 
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