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ExitUser
Gast
Wer kann mir genau sagen, für welchen Zeitraum rückwirkend die Arge beim Hartz IV -Antrag eventuelle Sparguthaben sehen will. Habe ja nichts zu verbergen, aber auch nichts zu verschenken. Mir sagte jemand, 10Jahre rückwirkend, ein andere meinte 2Jahre , der Dritte im Bunde meinte nur 3Monate. Letztere Variante kenne ich von den Konto-Auszügen..Vielleicht weiß da jemand genaueres? Wäre super....