Hallo,
Mein Vater ist kürzlich verstorben . Die Bestattungskosten (cä 4000 Euro) sind höher als sein ganzes Vermögen. Seine Ehefrau und ich brauchen daher keinen Erbschein Seine Bank verlangt auch keinen . Das JC wird vom Tod erfahren ,weil ich in der letzten Zeit wegen meines Vaters (Hospiz ,u.s.,w.) vom JC mit Maßnahmen in Ruhe gelassen wurde. Nun meine Fragen .
1. Kann das JC von mir die Beantragung eines Erbscheines verlangen, und wer bezahlt die Kosten ?
2. Muß ich nachweisen das ein negatives Erbe vorhanden ist ?
3. Welche bürokratische Maßnahmen können sonst noch vom JC verlangt werden.
Gruß lupi245
Mein Vater ist kürzlich verstorben . Die Bestattungskosten (cä 4000 Euro) sind höher als sein ganzes Vermögen. Seine Ehefrau und ich brauchen daher keinen Erbschein Seine Bank verlangt auch keinen . Das JC wird vom Tod erfahren ,weil ich in der letzten Zeit wegen meines Vaters (Hospiz ,u.s.,w.) vom JC mit Maßnahmen in Ruhe gelassen wurde. Nun meine Fragen .
1. Kann das JC von mir die Beantragung eines Erbscheines verlangen, und wer bezahlt die Kosten ?
2. Muß ich nachweisen das ein negatives Erbe vorhanden ist ?
3. Welche bürokratische Maßnahmen können sonst noch vom JC verlangt werden.
Gruß lupi245