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Hallo zusammen 
Da uns bisher so toll geholfen wurde in diesem Forum, wollen wir es auch einmal zu diesem Thema versuchen.
Zur Zeit einer Fortbildung beziehe ich noch ALG I . Muss ich bzw. wird das Arbeitsamt mir das Geld anrechnen, wenn ich das Geld während dieser Maßnahme ausgezahlt bekomme?
Ist es richtig, dass ich diese Erklärung für 2 Jahre nachträglich machen kann? Gibt es hier Fristen an die ich mich halten muss mit Quellenangabe? Prinzipiell habe ich schon mehrmals gelesen, dass man die Erklärung auch länger rückwirkend machen kann, dass aber nicht so gerne beim Finanzamt gesehen ist.
Auch falls ihr sonst noch irgendwelche Tipps hierzu habt, schreibt gerne alle eure Gedanken nieder
Vielen Dank
Da uns bisher so toll geholfen wurde in diesem Forum, wollen wir es auch einmal zu diesem Thema versuchen.

Zur Zeit einer Fortbildung beziehe ich noch ALG I . Muss ich bzw. wird das Arbeitsamt mir das Geld anrechnen, wenn ich das Geld während dieser Maßnahme ausgezahlt bekomme?
Ist es richtig, dass ich diese Erklärung für 2 Jahre nachträglich machen kann? Gibt es hier Fristen an die ich mich halten muss mit Quellenangabe? Prinzipiell habe ich schon mehrmals gelesen, dass man die Erklärung auch länger rückwirkend machen kann, dass aber nicht so gerne beim Finanzamt gesehen ist.
Auch falls ihr sonst noch irgendwelche Tipps hierzu habt, schreibt gerne alle eure Gedanken nieder
Vielen Dank