Nachträgliche Lohnsteuererklärung bis 2018

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Proselution

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Hallo zusammen :)

Da uns bisher so toll geholfen wurde in diesem Forum, wollen wir es auch einmal zu diesem Thema versuchen. :peace:

Zur Zeit einer Fortbildung beziehe ich noch ALG I . Muss ich bzw. wird das Arbeitsamt mir das Geld anrechnen, wenn ich das Geld während dieser Maßnahme ausgezahlt bekomme?

Ist es richtig, dass ich diese Erklärung für 2 Jahre nachträglich machen kann? Gibt es hier Fristen an die ich mich halten muss mit Quellenangabe? Prinzipiell habe ich schon mehrmals gelesen, dass man die Erklärung auch länger rückwirkend machen kann, dass aber nicht so gerne beim Finanzamt gesehen ist.

Auch falls ihr sonst noch irgendwelche Tipps hierzu habt, schreibt gerne alle eure Gedanken nieder :)

Vielen Dank :)
 

erwerbsuchend

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Zur Zeit einer Fortbildung beziehe ich noch ALG I . Muss ich bzw. wird das Arbeitsamt mir das Geld anrechnen, wenn ich das Geld während dieser Maßnahme ausgezahlt bekomme?

Solange du nur ALG I erhälst, wird dir kein Geld aus der Steuerrückzahlung angerechnet.

Ist es richtig, dass ich diese Erklärung für 2 Jahre nachträglich machen kann?

Für die freiwillige Steuererklärung hast du 4 Jahre Zeit. Bedenke dabei aber bitte auch, dass du zu einer Steuererklärung verpflichtet bist, wenn du mehr als 420,00 EUR ALG I im Jahr erhälst.
 

Proselution

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Lieben Dank für die Rückmeldung. :)

Sprich, auch wenn man ALG I bekommt und eine größere Summe an Rückzahlung bekommt, wird das nicht angerechnet und man darf unter Weiterzahlung des ALG I alles behalten?
 

Bettelstudent

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Hallo,


richtig, denn das Arbeitslosengeld 1 ist eine Versicherunsgleistung und steht dir voll zu.
Egal ob Steuerrückerstattung oder Erbschaft, das ist bei ALG 1 egal.

Erst im Hartz IV (ALG II) -Bezug must du jeden Cent melden.
 
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