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Es ist kein Problem diese Anlage auszufüllen und dort abzugeben. Es kommt sowieso nur überall ein "NEIN" hinein. Es geht mir nur um die Rechtmäßigkeit dieser Forderung.
Aus: Antragserfordernis nach § 37 SGB IIArbeitsagentur.de meinte:Ablauf des Bewilligungsabschnitts (37.11a)
(5) Vier Wochen vor Ablauf des Bewilligungsabschnitts werden den Leistungsbeziehern zentral mit einem Beendigungsschreiben (vgl. Anlage) folgende Unterlagen übersandt:
- Antrag auf Weiterbewilligung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II
- Anlage EK (Einkommenserklärung)
- Einkommensbescheinigung