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Hallo Leidensgenossen,Habe bereits am 18.02.10 einen Nachfolgeantrag gestellt. Nun erhielt ich ein Schreiben der ARGE . Hierin befindet sich der folgende Absatz:
Desweiteren benötigen wir eine aktuelle Anlage VM. Füllen Sie bitte beiliegende Anlage VM aus und senden diese mit sämtlichen Nachweisen (aktueller Kontoauszug, Finanzstatus, bei Lebensversicherung Rückkaufswerte, Versicherungssumme und bisher eingezahlte Beträge, usw.) an uns zurück. Geben Sie falls ein KFZ vorhanden ist bitte den geschätzten Wert des Autos an.
Im Antrag habe ich auf Seite 3 unter 5. beriets die Frage nach Änderungen in den Vermögensverhältnissen verneint. Des weiterne steht da:
Haben sich Änderungen in Ihren Vermögensverhälnissen oder in denen der weiteren Mitglieder der Bedarfsgemeinschaftergeben?“ Dies wurde von mir eindeutig mit „nein“ beantwortet. Desweiteren steht dann darunter: „Wenn Ja, Vorname/n __________ und füllen Sie bitte Anlage VM aus.“
Es stellt sich mir die Frage, muss ich dem Begehren der ARGE folgen und die Anlage FM abgeben. Ich persönlich bin der Meinung dass die ARGE dies Anlage willkürlich will und dies nicht rechtlich unterstützt ist. Sie berufen sich zwar auf §§ 60 und 66 SGB I, aber aufgrund der Verneinung im Antragsformular der Weiterbewilligung ist die Forderung meines Dafürhaltens rechtswidrig.
Kontoauszug ist klar und nur zur Aktennotiz.
Wie verhält es sich mit dem Finanzstatus. Kann der gefordert werden im Hinblick auf das Urteil des BSG vom 19.09.2008 (B 14 AS 45/07 R).
Was meint Ihr muss ich konkret dort vorlegen? Es ist kein Problem diese Anlage auszufüllen und dort abzugeben. Es kommt sowieso nur überall ein "NEIN" hinein. Es geht mir nur um die Rechtmäßigkeit dieser Forderung.