nachehelichen unterhalt

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lilu

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16 Jul 2006
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halo leute,

habe eine frage....bin seit 2004 geschieden, aber die verhandlungen für den nachehelichen unterhalt läuft immer noch vor gericht. nach über einem jahr wurde mein exmann vom gericht aus verklagt um auskunft über seine finanz. einkünfte zu geben. nun ist wieder über ein jahr vergangen und wir sind noch nicht weiter, da bei gericht ein dezernentenwechsel eintrat. nun habe ich in der zeit jemanden kennen gelernt was völlig normal ist. aber mein exmann lässt über die nachbarschaft ausspionieren wann und wie lange mein bekannter mich besucht. wir führen keine lebensgemeinschaft oder eheähnliches verhältniss, er unterstützt mich weder finanz. noch anders wertig!!!
er wohnt 200km von mir entfernt und wir sehen uns höhstens 2 mal im monat übers wochenende.
es besteht doch keine lebensgemeinschaft in diesem sinne oder doch?

ich kann doch nichts dafür, wenn die klage sich über 2,5 jahre hinzieht. und ausserdem würde ich eh nur für 2-3 jahre unterhalt beziehen , da wir nicht lange verheiratet waren. diese zeit ist ja schon abgelaufen.

wie stehe die chancen für mich?
laut LSozG berlin-brandenburg az.: l5 b 1362/05

besteht eine eheähnliche gemeinschaft erst nach einem jahr des völligen zusammenlebens.

ich beziehe ausserdem noch alg2.

lg, lilu
 
Hallo,
eine ehähnliche Lebensgemeinschaft setzt u.a. eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft voraus. Gelegentliche Besuche eines Bekannten sind weder im Sozialrecht noch im Scheidungsrecht - hier nach der Scheidung - relevant. Also lass dich nicht einschüchtern. Du solltest bezüglich des ausspionierens mit deinem Anwalt reden und gegebenenfalls die Unterlassung verlangen.

vg
vagabund
 
Wie Vagabund schon sagt, lass Dich nicht einschüchtern.

Das ist ein beliebtes Spiel zahlungsunwilliger Ehemänner, die sich vor ihren eigenen Verpflichtungen drücken wollen.

Auch unter unterhaltsrechtlichen Gesichtspunkten in Deinem Prozess kommt es nicht darauf an, ob Du eine Liebesbeziehung unterhältst ( :mrgreen: aws Dir nach all dem was da gerade passiert ja nur gut tut ), sondern darauf, ob Ihr zusammenlebt oder nicht.

Die Argumentation im Unterhaltsrecht ist eine etwas andere, da heißt es nämlich, dass darauf abzustellen ist, ob die Partner geldwerte Leistungen, etwa durch Haushaltsführung füreinander erbringen.
 
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