einfachAngst
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Wie in einem anderen Thread geschrieben, hatte ich für Mitte Januar eine Einladung zu einem telefonischen Beratungsgespräch von meiner SBin erhalten.
Kurze Zeit danach eine weitere nahezu identische Einladung.
Ich habe auf beide Einladungen geantwortet, dass ich postalisch erreichbar bin.
Jetzt kommt heute von der gleichen Dame eine 'Zuweisung in eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. § 45 Abs 1 S. 1 SGB III'.
Das ganze soll drei Monate dauern in Vollzeit.
Das Programm nennt sich V.I.T. = Vermittlung fachlicher Kenntnisse, Integration in Beschäftigung, Training persönlicher Kompetenzen bei der Firma BIQ (Bildung Innovation Qualifizierung GmbH).
Ich habe nicht den Eindruck, dass mir diese Maßnahme weiterhelfen wird. Wie gehe ich am besten dagegen vor?
Wie finde ich Näheres zu der Maßnahme heraus, ohne den MT zu kontaktieren. Hatte gehofft, dass ich mit der Maßnahmenummer (123/300/21) in kursnet etwas finde, aber vermutlich habe ich irgendwie falsch gesucht.
Auf der Seite des MT findet sich noch nicht einmal etwas zu den Corona-Vorsichtsmaßnahmen oder ob alles online stattfindet.
Das Ganze soll Mitte März starten. Wenn ich dann einige Tage AU bin, ist die Maßnahme damit aber vermutlich nicht komplett vom Tisch, oder?
Ebenso wenn ich mich zwischendurch für vier Wochen aus 'sonstigen Gründen' abmelde, muss ich danach vermutlich trotzdem an der Maßnahme teilnehmen, oder?
Ich bin seit Mitte Juni 2020 erwerbslos gemeldet, beziehe seit Anfang Juli 2020 (mit Unterbrechung von 9 Wochen aufgrund eigener Abmeldung) ALG 1, habe (ü55) daher noch für fast ein Jahr einen Anspruch auf ALG 1. Einen Bildungsgutschein habe ich bereits beantragt, wurde aber abgelehnt.
Es fand noch kein Telefonat oder persönliches Gespräch statt, keine EGV , keine Potentialanalyse.
Von der AfA habe ich bisher exakt 0 (i. W.: null) VV erhalten!
Ich habe übrigens in den letzten 18 Jahren meiner Berufstätigkeit in Teilzeit gearbeitet, zwar zuletzt mit einem relativ hohen Tz-Faktor (4 Tage á 8 Stunden), aber eben nicht Vollzeit.
Ich würde mich freuen, wenn Ihr Ideen habt, wie ich diese 08/15-Maßnahme abwenden kann!
Kurze Zeit danach eine weitere nahezu identische Einladung.
Ich habe auf beide Einladungen geantwortet, dass ich postalisch erreichbar bin.
Jetzt kommt heute von der gleichen Dame eine 'Zuweisung in eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. § 45 Abs 1 S. 1 SGB III'.
Das ganze soll drei Monate dauern in Vollzeit.
Das Programm nennt sich V.I.T. = Vermittlung fachlicher Kenntnisse, Integration in Beschäftigung, Training persönlicher Kompetenzen bei der Firma BIQ (Bildung Innovation Qualifizierung GmbH).
Ich habe nicht den Eindruck, dass mir diese Maßnahme weiterhelfen wird. Wie gehe ich am besten dagegen vor?
Wie finde ich Näheres zu der Maßnahme heraus, ohne den MT zu kontaktieren. Hatte gehofft, dass ich mit der Maßnahmenummer (123/300/21) in kursnet etwas finde, aber vermutlich habe ich irgendwie falsch gesucht.
Auf der Seite des MT findet sich noch nicht einmal etwas zu den Corona-Vorsichtsmaßnahmen oder ob alles online stattfindet.
Das Ganze soll Mitte März starten. Wenn ich dann einige Tage AU bin, ist die Maßnahme damit aber vermutlich nicht komplett vom Tisch, oder?
Ebenso wenn ich mich zwischendurch für vier Wochen aus 'sonstigen Gründen' abmelde, muss ich danach vermutlich trotzdem an der Maßnahme teilnehmen, oder?
Ich bin seit Mitte Juni 2020 erwerbslos gemeldet, beziehe seit Anfang Juli 2020 (mit Unterbrechung von 9 Wochen aufgrund eigener Abmeldung) ALG 1, habe (ü55) daher noch für fast ein Jahr einen Anspruch auf ALG 1. Einen Bildungsgutschein habe ich bereits beantragt, wurde aber abgelehnt.
Es fand noch kein Telefonat oder persönliches Gespräch statt, keine EGV , keine Potentialanalyse.
Von der AfA habe ich bisher exakt 0 (i. W.: null) VV erhalten!
Ich habe übrigens in den letzten 18 Jahren meiner Berufstätigkeit in Teilzeit gearbeitet, zwar zuletzt mit einem relativ hohen Tz-Faktor (4 Tage á 8 Stunden), aber eben nicht Vollzeit.
Ich würde mich freuen, wenn Ihr Ideen habt, wie ich diese 08/15-Maßnahme abwenden kann!
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