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Eigenheimzulage kein ALG-II-Einkommen mehr
10. Aug 13:49
Das Kabinett hat Nachbesserungen für die Berechnung des ALG II beschlossen. Demnach wird die Eigenheimzulage nicht mehr auf das Einkommen angerechnet.
Die Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) müssen die Eigenheimzulage in Zukunft nicht mehr auf ihr Einkommen anrechnen. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Mittwoch in Berlin mit. Nach einer neuen Verordnung, die am 1. Oktober 2005 in Kraft tritt, werden verschiedene Einnahmen bei der Berechnung von ALG II nicht mehr als Einkommen berücksichtigt. Damit setzte das Bundeskabinett Empfehlungen des Hartz-IV-Ombudsrates um.
Ein Langzeitarbeitsloser muss demnach die Eigenheimzulage nicht mehr berücksichtigen, wenn damit der Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung finanziert wird. Die Eigenheimzulage sei oftmals der einzige Weg, um ein Baudarlehen zu tilgen, so die Begründung des Ministeriums.
Weiter gehts hier:
www.netzeitung.de/arbeitundberuf/352458.html
10. Aug 13:49
Das Kabinett hat Nachbesserungen für die Berechnung des ALG II beschlossen. Demnach wird die Eigenheimzulage nicht mehr auf das Einkommen angerechnet.
Die Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) müssen die Eigenheimzulage in Zukunft nicht mehr auf ihr Einkommen anrechnen. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Mittwoch in Berlin mit. Nach einer neuen Verordnung, die am 1. Oktober 2005 in Kraft tritt, werden verschiedene Einnahmen bei der Berechnung von ALG II nicht mehr als Einkommen berücksichtigt. Damit setzte das Bundeskabinett Empfehlungen des Hartz-IV-Ombudsrates um.
Ein Langzeitarbeitsloser muss demnach die Eigenheimzulage nicht mehr berücksichtigen, wenn damit der Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung finanziert wird. Die Eigenheimzulage sei oftmals der einzige Weg, um ein Baudarlehen zu tilgen, so die Begründung des Ministeriums.
Weiter gehts hier:
www.netzeitung.de/arbeitundberuf/352458.html