Klausi234567
Elo-User*in
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Hallo,
ich hoffe, ich bin im richtigen Subforum gelandet. Ich lebe seit einigen Jahren von Hartz4 und bin dabei aber noch nebenberuflich selbstständig und verdiene so im Schnitt 600-800 Euro im Monat.
Der Rest sind die H4 Zahlungen vom Amt, in der letzten 6 Monatsperiode knapp 150 Euro beim vorläufigen Bescheid. Die abschließende EKS steht noch aus. Dürfte aber vermutlich auf +- 0 rauslaufen schätze ich.
Jetzt habe ich wie immer meinen WBA ausgefüllt inkl. EKS, Kontoauszüge von 1 Monat dran gehangen und bin damit zu Amt. Dort sagte man mir am Tresen schon, dass man jetzt auch die EK und VM ausfüllen und 3 Monate Kontoauszüge bringen muss. Der WBA wurde trotzdem entgegengenommen.
Ich habe mir dann nichts weiter dabei gedacht weil das ja in all den Jahren noch nie verlangt wurde aber ja es kam wie es kommen musste, diese Woche kam der Brief mit der Aufforderung zur Mitwirkungspflicht.
Ich soll Anlage EK / VM und aktuelle Nachweise über meine Riester und Lebensversicherung bringen (Rückkaufswert etc) und zusätzlich die restlichen Monate Kontoauszüge.
Irgendwie dachte ich mir, im bin im falschen Film, die bekommen alle 6 Monate eine komplette EKS inklusive 6 Monate Kontoauszüge inkl. aller Transaktionen und nun soll ich denen mit den beiden Anlagen nochmal alles aufdröseln? Zumal im Juni die nächste EKS fällig wäre, für die letzten 6 Monate.
Ok kurz recheriert und tja dickes Problem entdeckt, Schönvermögen. Laut den ganzen Internetseiten darf man 150 Euro für jedes Lebensjahr haben. Ich bin aktuell 38 also grob 6000 Euro + 750 Euro Pauschale.
Mein Problem ist, ich bin ein "wenig" sehr weit darüber um das mal so zu formulieren aufgrund meiner tollen Sparsamkeit und eben der nebenberuflichen Beschäftigung (und den Versicherung?)
Der Grund, wieso ich soviel angespart habe, ist das ich umziehen möchte und das weiß das Jobcenter auch und hat auch zugestimmt. (Kein Schriftstück). Ich habe damals der Sachbearbeiterin die Lage erklärt, wieso ich umziehen möchte bzw eine neue Wohnung suche und die meinte das wäre ok und gab mir ein Infozettel mit wie groß und teuer die neue Wohnung sein darf.
Das ist jetzt aber schon gut 3/4 Jahr her aber ich suche immer noch täglich nach einer Wohnung, was ja wie wir alle wissen, nicht ganz so leicht ist. Im Januar hätte es fast schonmal geklappt. Ich hab aktuell kein Schlafzimmer, nur ein Wohn / Schlafzimmer und ich spare halt, um mir direkt alles leisten zu können, was mit dem Umzug in Verbindung steht (Kaution / Umzugsunternehmen / neue Möbel / Küche etc pp)
Die Wohnung wo ich hier aktuell wohne, ist immer noch meine Erstwohnung von vor ähm ka 15-20 Jahren oder so und dementsprechend, ist eben auch der Zustand der ganzen Sachen inkl. Küche + Geräte, die damals schon gebraucht war.
Dazu kommt eben, dass das Konto (Giro) "leer" laufen könnte und ich in Vorkasse gehe müsste bzw auffüllen müsste vom Paypal Konto (Hierrüber kommen die Einnahmen der Tätigkeit), aufgrund dessen, dass das Amt ja nur 100-150 Euro / Monat zahlt. Ich muss halt ein wenig "flexibel" sein, was das Konto und die Summe angeht und da sind alles zusammen, die Grenze für das Schonvermögen schon arg wenig. (Zumal ich ja auch Reserven brauche wenn in den 6 Monaten was kaputt geht)
Jetzt meine Fragen an euch:
Hättet ihr eine Idee wie man da mit Argumenten auftreten kann, um den drohenden Rausschmiss, aufgrund des zu hohen Schonvermögen, noch verhindern kann? Und falls man rausgeschmissen wird, was bedeutet das genau und ab wann kann man wieder zurück?
Gibt es eine "Regelung" / Vorschrift, dass man "mehr" Geld haben darf, als das Limit vom Schonvermögen vorgibt, aufgrund der Umstände, dass man eben z.B. umziehen möchte?
mfg
PS: Ich will jetzt auch kein Streit / Anwalt etc pp anfangen, weil bisher immer alles lief ohne größere Probleme...
ich hoffe, ich bin im richtigen Subforum gelandet. Ich lebe seit einigen Jahren von Hartz4 und bin dabei aber noch nebenberuflich selbstständig und verdiene so im Schnitt 600-800 Euro im Monat.
Der Rest sind die H4 Zahlungen vom Amt, in der letzten 6 Monatsperiode knapp 150 Euro beim vorläufigen Bescheid. Die abschließende EKS steht noch aus. Dürfte aber vermutlich auf +- 0 rauslaufen schätze ich.
Jetzt habe ich wie immer meinen WBA ausgefüllt inkl. EKS, Kontoauszüge von 1 Monat dran gehangen und bin damit zu Amt. Dort sagte man mir am Tresen schon, dass man jetzt auch die EK und VM ausfüllen und 3 Monate Kontoauszüge bringen muss. Der WBA wurde trotzdem entgegengenommen.
Ich habe mir dann nichts weiter dabei gedacht weil das ja in all den Jahren noch nie verlangt wurde aber ja es kam wie es kommen musste, diese Woche kam der Brief mit der Aufforderung zur Mitwirkungspflicht.
Ich soll Anlage EK / VM und aktuelle Nachweise über meine Riester und Lebensversicherung bringen (Rückkaufswert etc) und zusätzlich die restlichen Monate Kontoauszüge.
Irgendwie dachte ich mir, im bin im falschen Film, die bekommen alle 6 Monate eine komplette EKS inklusive 6 Monate Kontoauszüge inkl. aller Transaktionen und nun soll ich denen mit den beiden Anlagen nochmal alles aufdröseln? Zumal im Juni die nächste EKS fällig wäre, für die letzten 6 Monate.
Ok kurz recheriert und tja dickes Problem entdeckt, Schönvermögen. Laut den ganzen Internetseiten darf man 150 Euro für jedes Lebensjahr haben. Ich bin aktuell 38 also grob 6000 Euro + 750 Euro Pauschale.
Mein Problem ist, ich bin ein "wenig" sehr weit darüber um das mal so zu formulieren aufgrund meiner tollen Sparsamkeit und eben der nebenberuflichen Beschäftigung (und den Versicherung?)
Der Grund, wieso ich soviel angespart habe, ist das ich umziehen möchte und das weiß das Jobcenter auch und hat auch zugestimmt. (Kein Schriftstück). Ich habe damals der Sachbearbeiterin die Lage erklärt, wieso ich umziehen möchte bzw eine neue Wohnung suche und die meinte das wäre ok und gab mir ein Infozettel mit wie groß und teuer die neue Wohnung sein darf.
Das ist jetzt aber schon gut 3/4 Jahr her aber ich suche immer noch täglich nach einer Wohnung, was ja wie wir alle wissen, nicht ganz so leicht ist. Im Januar hätte es fast schonmal geklappt. Ich hab aktuell kein Schlafzimmer, nur ein Wohn / Schlafzimmer und ich spare halt, um mir direkt alles leisten zu können, was mit dem Umzug in Verbindung steht (Kaution / Umzugsunternehmen / neue Möbel / Küche etc pp)
Die Wohnung wo ich hier aktuell wohne, ist immer noch meine Erstwohnung von vor ähm ka 15-20 Jahren oder so und dementsprechend, ist eben auch der Zustand der ganzen Sachen inkl. Küche + Geräte, die damals schon gebraucht war.
Dazu kommt eben, dass das Konto (Giro) "leer" laufen könnte und ich in Vorkasse gehe müsste bzw auffüllen müsste vom Paypal Konto (Hierrüber kommen die Einnahmen der Tätigkeit), aufgrund dessen, dass das Amt ja nur 100-150 Euro / Monat zahlt. Ich muss halt ein wenig "flexibel" sein, was das Konto und die Summe angeht und da sind alles zusammen, die Grenze für das Schonvermögen schon arg wenig. (Zumal ich ja auch Reserven brauche wenn in den 6 Monaten was kaputt geht)
Jetzt meine Fragen an euch:
Hättet ihr eine Idee wie man da mit Argumenten auftreten kann, um den drohenden Rausschmiss, aufgrund des zu hohen Schonvermögen, noch verhindern kann? Und falls man rausgeschmissen wird, was bedeutet das genau und ab wann kann man wieder zurück?
Gibt es eine "Regelung" / Vorschrift, dass man "mehr" Geld haben darf, als das Limit vom Schonvermögen vorgibt, aufgrund der Umstände, dass man eben z.B. umziehen möchte?
mfg
PS: Ich will jetzt auch kein Streit / Anwalt etc pp anfangen, weil bisher immer alles lief ohne größere Probleme...