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ExUser 40882
Gast
Hallo
Ich bin Aufstocker. Zur Senkung der Unterkunftskosten habe ich seit 11/2016 einer Firma ein Zimmer als Büro überlassen. Hierzu existiert ein Nutzungsvertrag und die Firma zahlt die Nutzungsentschädigung direkt an den Vermieter.
Vor 4 Wochen habe ich den Weiterbewilligungsantrag gestellt und mit heutiger Post verlangt das Jobcenter von mir eine Kopie des Nutzungsvertrages, das Ausfüllen der Anlage HG sowie meine Gewerbeabmeldung per 30.06.2018.
Ich nehme an, dass ich eine neue Sachbearbeiterin bekommen habe ….
Meine Fragen:
Hat das Jobcenter ein Anrecht auf die Kopie des Nutzungsvertrages? Ist der Vertrag nicht irrelevant, da weder Einkommen noch Kosten für mich entstehen.
Muss ich in der Anlage HG etwas eintragen (nicht verwandt oder verschwägert mit der Firma) oder streiche ich den Antrag einfach komplett durch.
Ist für die Antragsbearbeitung die vorzeitige Gewerbeabmeldung nötig? Ich habe seit Mai 2018 kein Geld vom Jobcenter bekommen und kann das Fahrgeld nicht aufbringen.
Danke,
Gruß
Biggi
Ich bin Aufstocker. Zur Senkung der Unterkunftskosten habe ich seit 11/2016 einer Firma ein Zimmer als Büro überlassen. Hierzu existiert ein Nutzungsvertrag und die Firma zahlt die Nutzungsentschädigung direkt an den Vermieter.
Vor 4 Wochen habe ich den Weiterbewilligungsantrag gestellt und mit heutiger Post verlangt das Jobcenter von mir eine Kopie des Nutzungsvertrages, das Ausfüllen der Anlage HG sowie meine Gewerbeabmeldung per 30.06.2018.
Ich nehme an, dass ich eine neue Sachbearbeiterin bekommen habe ….
Meine Fragen:
Hat das Jobcenter ein Anrecht auf die Kopie des Nutzungsvertrages? Ist der Vertrag nicht irrelevant, da weder Einkommen noch Kosten für mich entstehen.
Muss ich in der Anlage HG etwas eintragen (nicht verwandt oder verschwägert mit der Firma) oder streiche ich den Antrag einfach komplett durch.
Ist für die Antragsbearbeitung die vorzeitige Gewerbeabmeldung nötig? Ich habe seit Mai 2018 kein Geld vom Jobcenter bekommen und kann das Fahrgeld nicht aufbringen.
Danke,
Gruß
Biggi