Nach über 1,5 Jahren Unterlagen gefordert

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ExUser 40882

Gast
Hallo

Ich bin Aufstocker. Zur Senkung der Unterkunftskosten habe ich seit 11/2016 einer Firma ein Zimmer als Büro überlassen. Hierzu existiert ein Nutzungsvertrag und die Firma zahlt die Nutzungsentschädigung direkt an den Vermieter.

Vor 4 Wochen habe ich den Weiterbewilligungsantrag gestellt und mit heutiger Post verlangt das Jobcenter von mir eine Kopie des Nutzungsvertrages, das Ausfüllen der Anlage HG sowie meine Gewerbeabmeldung per 30.06.2018.

Ich nehme an, dass ich eine neue Sachbearbeiterin bekommen habe ….

Meine Fragen:

Hat das Jobcenter ein Anrecht auf die Kopie des Nutzungsvertrages? Ist der Vertrag nicht irrelevant, da weder Einkommen noch Kosten für mich entstehen.

Muss ich in der Anlage HG etwas eintragen (nicht verwandt oder verschwägert mit der Firma) oder streiche ich den Antrag einfach komplett durch.

Ist für die Antragsbearbeitung die vorzeitige Gewerbeabmeldung nötig? Ich habe seit Mai 2018 kein Geld vom Jobcenter bekommen und kann das Fahrgeld nicht aufbringen.

Danke,
Gruß
Biggi
 

Fairina

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Für HartzIV ist keine Gewerbeabmeldung erforderlich. Ein Spiel das schon in der Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe gerne gespielt wurde von den Behörden.

Was soll dir oder wird dir an KdU gezahlt. Ist da der Anteil der Firma abgezogen.

Derzeit noch alles ein wenig dürftig an Infos.

Bestehe auf einen Vorschuss. Dazu brauchst du deine Kontounterlagen um zu beweisen, daß du nichts hast. Wann hast du den Antrag auf ALG-II gestellt?

Mehr kann ich erst mal nicht sagen.
 
E

ExUser 40882

Gast
Hallo.

Bei meinen KdU ist der Anteil, den die Firma selbst an den Vermieter zahlt, bereits abgezogen.

Da eine Firma keine natürliche Person ist, frage ich mich wie das JC nach 1,5 Jahren auf die Idee kommt eine Haushaltsgemeinschaft zu unterstellen.

Den Weiterbewilligungsantrag habe ich am 12.05.2018 per Einschreiben geschickt. Ich bin grundsätzlich zu spät, da erst die Buchhaltung und die abschließende EKS per 30.04.2018 erstellt werden müssen - ohne wird der Antrag nicht bearbeitet.

Einen Vorschuss gibt es nicht, da nicht geklärt ist, ob ich überhaupt einen Anspruch habe.

Gruß,

Biggi
 

Fairina

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Biggi, eine Firma kann sehr wohl eine natürliche Person sein. Das siehst du falsch. Ist es eine Einzelfirma z.B. oder eine GbR um nur mal 2 der gebräuchlichsten Arten zu nennen. Es gibt noch viel mehr.
 

Fairina

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Ach Gottchen diese Form. Entschuldige, das hat nix mit dem Thema zu tun.

Nun, also das kann weder HG noch sonst was sein. Vielleicht meint der SB du wärst mit einer UG verheiratet. :icon_hihi:

Da das Geld weder dich berührt noch sonst etwas, hat das JC hier seine Mauserchen verloren.

Bestehe auf Vorschuss.
 

erwerbsuchend

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eine Firma kann sehr wohl eine natürliche Person sein.

:sorry:, aber das ist falsch. Eine Firma ist immer eine juristische Person. Die Firma ist die Bezeichnung, unter der ein Unternehmer seine Unternehmung führt. Der Unternehmer kann dafür seinen natürlichen Namen oder eine Fantasiebezeichnung wählen. Wichtig ist nur, dass die korrekte Art der Unternehmung aus dem Firmennamen erkennbar ist.
 

Fairina

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Im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet man eine Firma als Firma auch ohne die korrekte Bedeutung zu benutzen.

Auch der Rest ist Quark was du sagst. Mir ist das jetzt zu blöde, das mit meinen Worten zu erklären. Hier Wissensquellen:

Definition der Rechtsform Einzelunternehmen / Einzelfirma. Ein Unternehmer wird als Einzelunternehmer bezeichnet, wenn er Inhaber einer Einzelfirma ist. Der Einzelunternehmer gründet als einzelne natürliche Person als Landwirt, Gewerbetreibender oder Freiberufler, die voll haftet.
Rechtsform Einzelunternehmen / Einzelfirma | Zentrum für …
Quelle: https://www.zuschuesse.de/foerderwiki/rechtsform-einzelunternehmen-einzelfirma

Oder auch hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Einzelunternehmen_(Deutschland)

https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Rechtsformen_von_Unternehmen_in_Deutschland

Es wäre wünschenswert wenn solche Fehlinformationen wie deine soeben nicht ständig vorhanden wären.
 

erwerbsuchend

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Das ändert nichts daran, dass das Unternehmen eine juristische Person ist, die durch natürliche Personen handelt.

Die Firma eines Einzelunternehmers ist die juristische Person und der Unternehmer an sich ist die natürliche Person, durch die die juristische Person erst handeln kann.

Nehmen wir an, Max Müller möchte eine Einzelgesellschaft als e.K. mit seinem Namen gründen.

Dann wäre die juristische Person: Max Müller e.K.
Die natürliche Person dabei ist: Max Müller.

Dabei kann Max Müller auch Personal einstellen, welches im Namen der juristischen Person handeln darf. Die Haftung bleibt dabei immer zu 100% bei der natürlichen Person Max Müller.
 
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