Nach stationärem Aufenthalt von "Gesundheitsberaterin" am Telefon bedroht - "Gesundschreibung"

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Pewa

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Hallo ihr Lieben,

wir haben bei uns in der Familie ein großes Problem und ich hoffe mal wieder auf euren Sachverstand hier.

Mein Schwager war bis Mittwoch letzter Woche in einer psychosomatischen Klinik in Süddeutschland. Seine Krankenkasse, die AOK Plus, hat die Kosten für diese Behandlung übernommen. Er selbst ist seit fast einem Jahr durchgehend AU ohne Arbeitsverhältnis und im Krankengeldbezug.

Im Abschlussbericht wird ein weiterer stationärer Aufenthalt (neue Diagnose) und eine medizinische Reha im Anschluss dringend empfohlen.

Nun hat gestern die AOK Plus Zentrale bei ihm zuhause angerufen, eine Dame, die sich ihm als "Gesundheitsberaterin" vorgestellt hat (er hat eigentlich eine SB dafür hier in der Stadt)

Kurzfassung des Gesprächs:
- Frau H. fordert die sofortige Herausgabe des Abschlussberichts. Er habe ihr ja jetzt am Telefon seine mündliche Zustimmung erteilt (Unfassbar!)
- Ein Schreiben an seine Hausärztin geht noch heute raus, er soll sich bei ihr melden und eine schnelle Übergabe in die Wege leiten
- Sollte er nicht kooperieren, wird der Bericht eben über den MDK angefordert, was aber "Konsequenzen" für ihn haben würde.
- Der Aufenthalt war sicher so gut, dass er jetzt wieder an seine Zukunft denken könne
- Er soll an seine verbleibenden Monate Krankengeld denken, diese solle er beim "nächsten Schub" verbrauchen. Er könne danach ja 3 Jahre kein Krankengeld mehr beziehen, wenn die 78 Wochen aufgebraucht sind (Unfug hoch zehn!)

Anscheinend will die AOK Plus ihn jetzt so schnell wie möglich "gesund schreiben" lassen, was für mich nicht nachvollziehbar ist.

Das Schreiben an seine Hausärztin wird wahrscheinlich schnell kommen.

Wie soll er jetzt vorgehen?
Hat das wirklich Konsequenzen, wenn die Kasse den Bericht über den MDK anfordern lässt?
Kann die Kasse ihn wirklich so einfach trotz der Empfehlung eines weiteren Aufenthalts und/oder medizinischer Reha "gesund schreiben"?

Ich finde es einfach schockierend, wie diese Dame am Telefon vorgegangen ist. Gibt es da Beschwerdemöglichkeiten?

Wie immer Danke im Voraus für eure Hilfe .

MfG
Pewa
 
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ExUser 2606

Gast
Also als erstes wuerde ich die Löschung der Telefonnummer bei der KK verlangen. Man muss nicht mit denen telefonieren.

Da die AOK Kostentraeger des Klinikaufenthaltes war, haben sie wohl auch Anspruch auf den Bericht. Aber dann sollten sie ih eigentlich automatisch bekommen. Allerdings gehört der dann auch nicht in die Hände von irgendwelchen SB ohne medizinische Ausbildung, sondern nur zum MDK . Wenn die KK den Bericht nicht automatisch bekommt, benötigt auch der MDK eine Schweigepflichtentbindung und die ist immer freiwillig.

Krangengeldeinstellung darf nur nach persönlicher Begutachtung durch den MDK erfolgen. Manche KKs versuchen es nach Aktenlage, aber das ist meist im widerspruchs erfahren leicht zu kippen.

Wichtig ist ein Arzt, der hinter dem Patienten steht und der sich nicht von der KK einschüchtern lässt.
 

Bitas

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Ich stimme Kerstin voll zu.
Nur beim MDK bin ich mir nicht sicher, ich habe in Erinnerung, das der keine Schweigepflichtentbindung braucht, der kann einfach alles anfordern, wäre ja auch kein Problem.
Ich glaube nicht das der MDK sich gegen die Meinung einer Klinik entscheidet.
 

Fairina

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Ich würde jeden Kontakt mit der "Gesundheitsberaterin" ablehnen. Zudem würde ich an den Aufsichtsrat der AOK schreiben was seine Angestellte sich da erlaubt hat. Selbst wenn man es nicht beweisen kann, außer das es einen Anruf gab, so mögen es die "Oberen" nicht mit so etwas belästigt zu werden. Diese "Beraterin" ist zudem keine geschulte Mitarbeiterin sondern eine 20 - 25jährige die man gerade von der Straße oder der Uni geholt hat und in ein Call-Center gesetzt hat wo sie fertige Texte ablesen darf.
 

Pewa

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Vielen Dank für die ersten Meldungen zum Thema.
In der Tat, eine Beschwerde wird er auf jeden Fall einreichen. Ich fahre ihn jetzt zu seiner Hausärztin, um eine Herausgabe des Berichts an die "Gesundheitsberaterin" zu unterbinden!
 
E

ExUser 2606

Gast
Keine Panik. Auch die HAusärztin unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und dar solche Berichte nicht einfach so herausgeben, sonst macht sie sich starfbar.
 

Sprotte

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- Frau H. fordert die sofortige Herausgabe des Abschlussberichts. Er habe ihr ja jetzt am Telefon seine mündliche Zustimmung erteilt (Unfassbar!)

Ob Frau H. die Herausgabe fordert oder in China fällt der sprichwörtliche Sack um........ist in etwa dasselbe,ohne schriftliche Zustimmung,nach schriftlicher Aufforderung durch die KK geht da datenschutzrechtlich was : ganz genau gar nichts.

Fordern darf nur der MDK :
Speziell gegenüber den Krankenkassen schränkt aber § 275 SGB V die Auskunftspflicht der Versicherten stark ein: Nur der MDK darf gesundheitliche Daten erfragen – und das auch nur, so weit es im konkreten Einzelfall erforderlich ist.
.....steht in meiner Krankenkassenlieblingsseite.
Den nicht unerheblichen Rest solltest du auch lesen : Klick HIER.

.....das ist auch schön :

Zweifelhaft und umstritten ist insbesondere, ob mit
§ 276 Abs. 2 SGB V eine Verpflichtung des Arztes verbunden ist, bei stationärem Aufenthalt des Patienten den gesamten
Entlassungsbericht herauszugeben. Nach der Begründung des Regierungsentwurfs zu § 276 (BT-Drucksache 12/5187, S. 32) stellt § 276 Abs. 2 SGB V eine Rechtsgrundlage für die Übermittlung des Krankenhausentlassungsberichtes an den Medizinischen Dienst dar, soweit dies für seine Aufgaben erforderlich ist.
In der Rechtsprechung wird dies teilweise, vgl. zuletzt LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.09.1995, Der Arzt
und sein Recht 1/96, S. 19 ff., in Frage gestellt.
Dieser Meinung schließen wir uns an, soweit es um die Herausgabe von Krankenhausentlassungsberichten durch den
niedergelassenen Vertragsarzt an den Medizinischen Dienst geht

Wo stehts ? Z.B. dort : Klickmal

....und ? Siehst du im Zitierten irgendwo das Wörtchen "Gesundheitsberater" ? Auch die AOK plus wird den MDK zwischenzeitlich nicht umgetauft haben.....:popcorn:

Beschwerden nehmen sehr gerne ( Mündige Patienten sind sowas von :censored: = :icon_hihi: ) die nachfolgenden Adressen entgegen :

AOK Plus,kostenfreie Servicehotline Klick (obs was bringt.....)

Ansprechpartner bei Beschwerden über die gesetzlichen Krankenkassen ---> Klick

(......ich gehe mal davon aus,das das Bundesministerium für Gesundheit weiß wo sich seine Aufsichtsbehörden befinden......ich mag Aufsichtsbehörden :icon_hihi:)


Lass dich nicht unterkriegen und sammel Infos (die unendliche Weite des Netzes).

....etwas OT
(Ich rede über solche Sachen auch mit meinem "Vertragshausarzt",der mag unverschämtes Verhalten ebenfalls nicht :icon_mrgreen:)
 

saurbier

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Hallo Pewa,

ich schließe mich da Gast an.

Nach meinen eigenen und gleich mehrfachen Erfahrungen dürfte die Hausärztin entsprechende Berichte nur gegen schriftlicher Einwilligung (so machte es mein alter Hausarzt immer) des Patienten weiter geben.

Im übrigen steht hier zuerst mal in den Sternen, an wenn den der Entlassungsbericht der Reha-Klinik überhaupt geschickt werden soll. Erfahrungsgemäß gibt man dazu ja bereits beim Reha-Antritt eine entsprechende Einwilligung ab. Wurde da nur der Hausarzt angegeben, dann bekommt ihn auch nur dieser.

Weiterhin stellt sich auch die Frage, ob die Reha seitens der KK bewilligt wurde oder ob dieser im Rahmen des Dispositionsrechtes der KK erfolgte, also ob die Reha wegen erheblicher Gefährdung der Erwerbsfähigkeit dann über die DRV erfolgte.

Wenn letzteres der Grund war, dann wird vorrangig nur die DRV als Auftraggeber und meist der behandelnde Arzt den Entlassungsbericht bekommen.

Da hier offensichtlich die KK so sehr auf den Entlassungsbericht pocht (mit unterschwelligen Drohungen), vermute ich mal das nicht die KK für die Reha gezahlt hat. Das erkennt man ja eindeutig daran, wenn die DRV auch für den Zeitraum der Reha Übergangsgeld gezahlt hat bzw. zahlt.

Sollte die KK für die Reha zahlen, dann wird sie auch automatisch den Entlassungsbericht erhalten.

Im übrigen sind die Aussagen zum Krankengeld eh nicht so ganz zutreffend. Dabei gibt es schon so einiges bei zu beachten, denn nicht immer stimmt es mit nur 78 Wochen KK innerhalb 3 Jahren. Da muß man eher auf die Krankenvorgeschichte achten und die damit im Zusammenhang stehenden Blockfristen.

Der MDK hat damit zuerst eher weniger zu tun. Erst wenn im Anschluss an der Reha eine erneute AU erfolgen sollte, könnte die KK diese durch den MDK prüfen lassen. Wenn ja bereits wären der Reha eine weitere angeregt wurde, dann dürfte sich das aber auch erledigen.

Anscheinend will die AOK Plus ihn jetzt so schnell wie möglich "gesund schreiben" lassen, was für mich nicht nachvollziehbar ist.

Nun ja, mit einer Prognose einer weiteren Maßnahme dürfte da deine Einschätzung eher zutreffen. Das ganze kostet der KK offensichtlich zuviel Geld, also versucht man ihn auf diese Weise einzuschüchtern, damit er schnellst möglich wieder arbeitet.

Ich kann nur raten, sich auf dieses Spiel nicht einzulassen.

Im Anschluss an die Reha sollte er erst mal in Ruhe mit seinem behandelnden Arzt das weitere Vorgehen besprechen, denn seine Gesundheit ist nun mal seine einzigste Möglichkeit irgendwann wieder für seinen Lebensunterhalt Geld zu verdienen.

Im Abschlussbericht wird ein weiterer stationärer Aufenthalt (neue Diagnose) und eine medizinische Reha im Anschluss dringend empfohlen.

Vielleicht ist dies ja der Grund, warum die KK jetzt solchen Druck ausübt. Eine nochmalige Reha würde der KK nochmals richtig Geld kosten und das wollen die wenn möglich immer vermeiden.


Grüße saurbier
 

Fairina

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Ach was für ein niedliches Mäntelchen. Denn nichts anderes ist der Schitt. Entweder ich bin krank oder nicht.

Ich bin seit letztem Jahr ein Dutzend mal per allem Drum und Dran im Rettungswagen ins KH gekommen- teilweise direkt aus Arztpraxen heraus. Und die Ärzte im KH und in den Praxen sagen dort: JEDESMAL müssen sie wieder kommen sobald etwas nicht stimmt. Daran ist nichts zu ändern. Das ist die einzige Stabilität die erreicht werden kann.

Vielleicht schreibt der MDK aus Sicht der AOK zu oft was zu Lasten der AOK . Auch das eine Chefärztin einfach so die KK anrufen kann und meint die Zähne wären in dem geschilderten Fall schuld ist doch eine Farce. Und ganz schlimm der Fall des an Epilepsie erkrankten Kindes der Ratschlag wann das Kind ins KH muss oder nicht. Hier werden sich ärztliche Kompetensen und Autoritäten angemaßt, die ihnen nicht zustehen.
Wohin die Reise gehen soll, ist ja wohl jedem mit einem einigermaßen Verstand klar. In Amiland müssen Kranke - sofern sie eine KV besitzen - auch zuvor die Erlaubnis der KK einholen um behandelt werden zu dürfen. Nachtigall ick hör dir trappsen.
 
E

ExUser 2606

Gast
Herberts, das mag ja alles sein, aber wenn das Telefongespräch so gelaufen ist wie beschrieben, dann wuerde ich auf diese Beratung gerne verzichten.

Sowas geht nur freiwillig.
 

Pewa

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Hallo zusammen,

bin jetzt erst nach Hause gekommen und Danke erst mal allen für die Beiträge.

Eine Anmerkung vorweg:
@saurbier: Es handelte sich bei seinem Aufenthalt nicht um eine Reha, sondern einen regulären stationären Krankenhausaufenthalt.

Heute kam die Anforderung des Berichts bei seiner Hausärztin an, kurz danach sogar mit einem Anruf der "Gesundheitsberaterin", die dringend diese Unterlagen für den MDK benötigen würde.

Da das Schreiben nicht an die AOK Plus, sondern den MDK gehen soll, musste die Hausärztin den Bericht weitergeben.
Das sei so Gesetz!

Wir liessen uns das Schreiben zeigen: Es war in der Tat vom MDK abgeschickt worden (allerdings MDK Niedersachsen, er lebt in Thüringen o.0). Die MFA am Tresen kannte sich etwas aus und meinte, dass die AOK Plus an einigen Standorten Fachärzte, die dem MDK angehören, einmal in der Woche im Haus haben. Wahrscheinlich konnte deswegen so schnell alles Nötige angeordnet werden

Jetzt heisst es erst mal abwarten, oder?
 

HermineL

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Da das Schreiben nicht an die AOK Plus, sondern den MDK gehen soll, musste die Hausärztin den Bericht weitergeben.
Das sei so Gesetz!
Damit dürfte deine Hausärztin falsch liegen und sich ziemlich weit aus dem Fenster gelegt haben. Zumindest dann wenn du sie dafür nicht von der Schweigepflicht entbunden hast.

Zweifelhaft und umstritten ist insbesondere, ob mit § 276 Abs. 2 SGB V eine Verpflichtung des Arztes verbunden ist, bei stationärem Aufenthalt des Patienten den gesamten Entlassungsbericht herauszugeben. Nach der Begründung des Regierungsentwurfs zu § 276 (BT-Drucksache 12/5187, S. 32) stellt § 276 Abs. 2 SGB V eine Rechtsgrundlage für die Übermittlung des Krankenhausentlassungsberichtes an den Medizinischen Dienst dar, soweit dies für seine Aufgaben erforderlich ist.

In der Rechtsprechung wird dies teilweise, vgl. zuletzt LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.09.1995, Der Arzt und sein Recht 1/96, S. 19 ff., in Frage gestellt. Dieser Meinung schließen wir uns an, soweit es um die Herausgabe von Krankenhausentlassungsberichten durch den niedergelassenen Vertragsarzt an den Medizinischen Dienst geht. Denn 1. ist ein Arzt im Krankenhaus Urheber des Berichts, 2. kann der Medizinische Dienst das Krankenhaus um Herausgabe bitten und 3. hat der Medizinische Dienst sogar ein gesetzlich eingeräumtes Betretungsrecht für Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen, um Krankenunterlagen einzusehen (§ 278 Abs. 4 SGB V). Niedergelassene Vertragsärzte brauchen also die ihnen übersandten Krankenhausentlassungsberichte an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung nur dann herauszugeben, wenn ihnen im Einzelfall eine aktuelle Entbindungserklärung des Versicherten von der Schweigepflicht = Einwilligung vorliegt.
https://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/40merkblaetter/10merkblaetter/auskunftspflicht.pdf

Ähnlichlautend hier:
Schon in der Vergangenheit gab das Auskunftsverlangen der Krankenkassen im Zusammenhang mit Aufgaben des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen Anlaß, diese darauf hinzuweisen, daß in den Fällen, in denen die Krankenkassen nach § 275 Abs. 1 bis 3 SGB V eine gutachterliche Stellungnahme oder Prüfung durch den MDK veranlassen, Vertragsärzte lediglich verpflichtet sind, Sozialdaten auf Anforderung des MDK unmittelbar an diesen zu übermitteln, soweit dies für eine gutachterliche Stellungnahme und Prüfung erforderlich ist.
Diese Sichtweise wird vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz geteilt, der in einem an die Spitzenverbände der Krankenkassen mit Datum vom 21. Dezember 2000 gerichteten Schreiben seine Rechtsauffassung wie folgt dargelegt hat. " Zu der Anforderung von Krankenhausberichten durch Krankenkassen liegt mir eine Vielzahl von Eingaben vor, die mich veranlassen, meine Auffassung nochmals mitzuteilen:

- Die Krankenkassen dürfen Daten nur erheben, wenn sie hierfür eine Befugnis haben. Diese Erhebungsbefugnis hat allerdings ihre Grenzen in gesetzlich für die gesetzliche Krankenversicherung abschließend geregelten Übermittlungsbefugnissen der Leistungserbringer.

- Eine Verpflichtung der Krankenhäuser zur Übermittlung von Krankenhausentlassungsberichten, Arztbriefen, Befundberichten, ärztlichen Gutachten, Röntgenaufnahmen usw. besteht nicht. Der Datenkatalog der Vorschrift des § 301 SGB V ist nicht nur eine Regelung für die Fälle der maschinenlesbaren Übermittlung von Leistungsdaten, sondern grundsätzlich eine abschließende Regelung zulässiger Datenübermittlungen zu Abrechnungszwecken zwischen Krankenhaus und Krankenkasse.

- § 301 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V sieht lediglich vor, daß auf Verlangen der Krankenkassen die medizinische Begründung für die Überschreitung der Dauer der Krankenhausbehandlung zu übermitteln ist. Diese Vorschrift eröffnet nicht die Befugnis zur Erhebung von Krankenhausentlassungsberichten, Arztbriefen, Befundberichten, ärztlichen Gutachten, Röntgenaufnahmen usw., sondern vielmehr zur Übermittlung von Antworten auf bestimmte Fragen im erforderlichen Umfang.

- Auch aus § 73 Abs. 2 Nr. 9 SGB V läßt sich keine Verpflichtung von Ärzten zur Übermittlung der vorgenannten Unterlagen an die Krankenkassen herleiten.

- Auf Grund der spezialgesetzlichen Regelungen im SGB V sehe ich für die Anwendung des § 100 SGB X - soweit es die Übermittlung von Krankenhausentlassungsberichten angeht - keinen Raum; dies gilt auch für die zweite Alternative in § 100 Abs. 1 Satz 1 SGB X, nach der eine Übermittlung durch den Arzt dann zulässig ist, wenn der Betroffene im Einzelfall eingewilligt hat.

- Die Einholung einer Einwilligungserklärung des Versicherten zur Übermittlung der vorgenannten Unterlagen an die Krankenkasse wäre eine Umgehung der gesetzlichen Regelung zur Prüfung der medizinischen Sachverhalte durch den MDK . Aus diesem Grunde halte ich die Forderungen der Krankenkassen an Krankenhäuser und Ärzte, bei Vorliegen einer Einwilligungserklärung des Versicherten die vorgenannten Unterlagen an die Krankenkassen zu übermitteln, für rechtswidrig und damit unzulässig.
Weiterlesen: https://www.kvmv.info/aerzte/15/40/...eller_Auskunftanspruch_der_Krankenkassen.html

Für mich heist das im Klartext das deine Hausärztin diesen Entlassungsbericht nicht ohne deine ausdrückliche Einwilligung weitergeben darf. Alles andere wäre ein Verstoß gegen die Schweigepflicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Pewa

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Hallo und vielen Dank für die zahlreichen Hilfestellungen bisher. Jetzt ist genau das Gegenteil von dem eingetreten: Der MDK hat alles bestätigt und die Krankenkasse fordert nun die Beantragung einer Reha innerhalb von 10 Wochen.

Ich kenne mich mit dieser Rehaaufforderung leider gar nicht aus, ich weiss nur, dass der Antrag direkt an die DRV gehen sollte (die AOK Plus arbeitet mit freigemachten Rückumschlägen)

Ich nehme an, dass ihm keine andere Wahl bleiben wird, als diesen Antrag zu stellen, oder? Wir haben die Befürchtung, dass aufgrund seiner Erkrankungen der Rehaantrag sofort in einen Rentenantrag umgewandelt werden könnte. Dabei hat er noch so lange Anspruch auf Krankengeld und danach ALG.
 

HermineL

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Der Antrag muss gestellt werden. Wenn nicht kann die KK die Zahlung einstellen.

Aber keine Angst, es geht erst einmal nur um eine Reha. Hier entscheidet die DRV zuerst ob dafür ein
Anspruch besteht und die Voraussetzungen vorhanden sind. Das ein solcher Antrag direkt in einen
Rentenantrag von der DRV umgemünzt wird ist äußerst selten und halte ich für unwahrscheinlich.
Leistungen von der KK gibt es weiterhin. Wird die Reha genehmigt bekommt man während dieser
Übergangsgeld. Danach wieder Krankengeld wenn man weiter krank ist.
Alles andere kann man erst beurteilen wenn die Reha, so sie den bewilligt wird, vorbei ist und der
Entlassungsbericht vorliegt.
 

Pewa

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Der Antrag muss gestellt werden. Wenn nicht kann die KK die Zahlung einstellen.

Aber keine Angst, es geht erst einmal nur um eine Reha. Hier entscheidet die DRV zuerst ob dafür ein
Anspruch besteht und die Voraussetzungen vorhanden sind. Das ein solcher Antrag direkt in einen
Rentenantrag von der DRV umgemünzt wird ist äußerst selten und halte ich für unwahrscheinlich.
Leistungen von der KK gibt es weiterhin. Wird die Reha genehmigt bekommt man während dieser
Übergangsgeld. Danach wieder Krankengeld wenn man weiter krank ist.
Alles andere kann man erst beurteilen wenn die Reha, so sie den bewilligt wird, vorbei ist und der
Entlassungsbericht vorliegt.

Danke Hermine, das beruhigt erst mal. Sollte er den Antrag zeitnah stellen oder das Ende der Frist abwarten?
 
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