folgende frage: wenn man eine 30%-sanktion für 3 monate hatte und sich dann in diesen 3 monaten trotz vorliegender egv (5 bewerbungen monatlich) nicht beworben hat, weil einfach das geld dafür nicht da war, kann man dann wieder sanktioniert werden oder gibt es da ein gegenmittel (gerichtsurteil dagegen oder ähnliches)?
im leitfaden algII steht nur unter tipp: fehlen ihnen die mittel für bewerbungen ist das ein wichtiger grund, warum sie die vereinbarten pflichten nicht erfüllen konnten.
ein sb wird das möglicherweise anders sehen...
im leitfaden algII steht nur unter tipp: fehlen ihnen die mittel für bewerbungen ist das ein wichtiger grund, warum sie die vereinbarten pflichten nicht erfüllen konnten.
ein sb wird das möglicherweise anders sehen...