Hallo Skorpion80,
Hallo Doppeloma
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich bin 39 Jahre. Die Reha habe ich selber, ohne Aufforderung der KK beantragt.
Das ist ja noch ziemlich jung und es bleibt wohl noch abzuwarten, ob die DRV den Reha-Bericht auch so anerkennen wird und dir tatsächlich eine EM-Teilrente bewilligen wird.
Zu einer vorgesehenen "Umdeutung" (Reha in EM-Rente) bekommt man in der Regel bald nach einer Reha Post von der DRV, wo das entsprechend mitgeteilt wird, nicht immer schließt sich die DRV aber solchen Feststellungen der Reha-Klinik wirklich an.
Während der Reha habe ich bei der AfA angerufen und gesagt das ich zum 22.12. ausgesteuert werde.
Antrag auf ALG 1 habe ich am 21.10.19 eingereicht.
Wer hat dir dazu geraten, das war doch völlig überflüssig, die Aussteuerung ist erst am 22.12. wirklich
FAKT gewesen, während einer Reha zahlt die DRV "Übergangsgeld", da hat man doch mit der AfA gar nichts zu tun ... und muss denen auch nicht (schon) mitteilen, wann man (wahrscheinlich) aus dem Krankengeld ausgesteuert wird.
Auch wenn du das anders sehen wirst könnte sogar noch (rein theoretisch) vorher eine "Wunderheilung" eintreten und dann erfolgt gar keine Aussteuerung ...
Vielleicht hätte dich ja die Reha wieder Arbeits-
FÄHIG gemacht und du wärst direkt anschließend wieder zur Arbeit zurück gekehrt ... mit dieser geheimen Hoffnung hast du doch (vermutlich) sogar den Reha-Antrag gestellt ...
Da muss man doch noch keine Dinge in Gang bringen wollen, die noch lange gar nicht dran sind ... nach der Reha hattest du doch zunächst noch weiter Krankengeld zu bekommen wenn du nicht als "gesund" entlassen wirst ... für den pünktlichen Leistungsbezug von der AfA war es jedenfalls nicht erforderlich, wie du aktuell feststellen musst.
Den Antrag habe ich in der Geschäftsstelle persönlich abgeben. Nachweis habe ich.
Einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid über die Ablehnung bekomme ich nicht. Dies wurde mir durch die SB bei der Eröffnung des Gutachten gesagt.
Daraufhin war ich beim VDK, sie hat am Telefon diesselbe Aussage bekommen. Auf Nachfrage wie den Widerspruch eingelegt werden kann wenn kein Bescheid vorliegt, wurde gesagt, soll sie doch gegen den mündlichen Bescheid einlegen.
Die haben aber nicht ihre eigenen Gesetze dafür und du solltest aufhören dir immer wieder telefonisch solchen Unsinn erzählen zu lassen, du hast einen Antrag gestellt (schriftlich und zum Glück auch nachweislich) und somit auch Anspruch auf einen schriftlichen Bescheid von der AfA ... immerhin geht es um einen Antrag auf Geldleistungen und die Ablehnung muss auch begründet werden ...
Das hat
SCHRIFTLICH zu erfolgen, das solltest du allerdings auch langsam mal schriftlich (nachweislich) einfordern bei der AfA und nicht bei deinen SB sondern bei der Geschäfts-Leitung und gleichzeitig (per Mail) eine Beschwerde an das zuständige KRM richten.
KRM = Kundenreaktions-Management (Beschwerdestelle der AfA), such dir das Zuständige für deine Region / AfA im Internet raus und dann mach denen mal klar, dass du dich nicht länger hinhalten lässt mit ungesetzlichen Aussagen und ebenso ungesetzlichen Forderungen.
Was bilden die sich denn ein bei deiner AfA, deine Telefon-Nummern solltest du auch gleich löschen lassen, dann wird man dir ja schriftlich mitteilen
MÜSSEN was man von dir will ... was am Telefon (oder unter 4 Augen) erzählt wird kannst du nicht beweisen und hat rechtlich überhaupt
KEINE Bedeutung ...
Auf mündliche / telefonische Aussagen kann man keinen Widerspruch einlegen, du hast doch gar nichts "in der Hand" dafür ...
Der SB der AfA sagte, das ich neue Unterlagen bei dem ärztlichen Dienst einreichen soll wenn sich etwas neues, relevantes an Diagnose ergeben hat.
Wenn der ÄD keinen Untersuchungs-Auftrag mehr hat von einem SB, dann will der auch keine medizinischen Unterlagen mehr von dir haben ...
Dazu habe ich dir oben schon geschrieben, dass deine neuen Diagnosen beim ÄD im Prinzip auch niemanden interessieren, du musst dich
IMMER mit deinem "Restleistungsvermögen" der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen, egal wie "winzig" das in der Realität auch ist ...
Es ist überflüssig dem ÄD noch mehr medizinische Unterlagen zukommen zu lassen, das wird
NICHTS daran ändern können und liegt später nur sinnlos in deren Archiv herum.
Schick solche Sachen lieber (nachweislich) an die DRV damit dein Antrag auf EM-Rente unterstützt wird, dort sollte man das beachten (müssen).
Ich wurde weiter AU aus der Reha entlassen. Der komplette Bericht liegt mir, der RV und dem ärztlichen Dienst der AfA vor.
Die zwei Stunden haben sich auf eine Wiedereingliederung bezogen.
Die Beurteilung meiner Leistungsfähigkeit bezieht sich auf meine zuletzt ausgeübte Tätigkeit sowie den allgemeinen Arbeitsmarkt. In dem Bericht steht das eine Teilerwerbsminderungsrente zu beantragen wäre.
Es ist normal, dass die dann den Reha-Bericht "übernehmen", trotzdem ist das ja alles sehr widersprüchlich und gibt gar keinen Grund her dir ALGI nach der Aussteuerung zu verweigern.
Der ärztliche Dienst der AfA hat in seine Prognose bei aufgehobener Leistungsfähigkeit angekreuzt, über 6 Monate, aber nicht auf Dauer.
Aus meiner Sicht hat sich der ärztliche Dienst nicht an den Reha Bericht gehalten.
Immerhin bekommen andere Antragsteller damit volles ALGI (mit anerkannter "Nahtlosigkeit") und werden nach der Antragstellung an die DRV in Ruhe gelassen, warum meint man denn bei dir das führe zur Ablehnung deines Anspruches ... es ist
DER klassische Fall von "Nahtlosigkeit" ...
Da ist gar keine vermittlerische Tätigkeit nötig, weil ja schon (lt. AfA-ÄD) klar ist, dass du gar nicht vermittelt werden kannst ...
Was bitte steht denn nun konkret davon im Teil A des "Gutachtens" und was im Teil B (das bekommt ja der Vermittler), da blicke ich gerade nicht ganz durch ...
Auf diese Widersprüche solltest du mal die Geschäftsführung deiner AfA und das KRM aufmerksam machen, den gewünschten Antrag auf EM-Rente hast du auch schon gestellt (ich nehme an schriftlich aufgefordert wurdest du dazu von der AfA auch nicht).
Ich habe gestern ein Schreiben der AfA bekommen welches mein AG ausfüllen soll.
Eine Rechtsgrundlage war nicht mit dabei.
Die sollen dir erst mal deinen Leistungsbescheid schicken ehe sie weitere ungesetzliche Forderungen an dich (und an deinen AG) stellen.
Eine Rechtsgrundlage kann schon deswegen nicht dabei sein weil es dafür
KEINE RECHTSGRUNDLAGEN gibt, dass dein AG sich zu Dingen (deine Gesundheit und wann du wieder arbeiten kannst) äußern soll, die er gar nicht wirklich beurteilen kann.

Diese Rechtsgrundlagen sollte dir die AfA aber erst mal (schriftlich bitte) benennen, ehe du deinen AG damit überhaupt "belästigen" wirst.
Habe gerade einen sehr ähnlichen Fall in einem anderen Forum gelesen, da wurde das auch versucht, angeblich habe "die Vertretung einen Fehler gemacht" wurde der Betroffenen jetzt (von ihrem zuständigen SB) mitgeteilt, nachdem sie sich beschwert und die Rechtsgrundlagen dafür verlangt hatte.
Auch hier im Forenbereich kannst du weitere Beispiele dazu finden, nach einer Beschwerde an die richtigen (höheren) AfA-Stellen ist das plötzlich alles nur ein "Missverständnis" gewesen oder wird auch gerne einfach "totgeschwiegen" ...
Montag habe ich einen Termin mit meinem AG. Zuvor in einem Gespräch, habe ihm gesagt das ich Teilerwerbsminderungsrente beantragt habe, hat er gesagt das er dieses abwarten möchte, zumal ich eh noch krank geschrieben bin.
Deinen AG solltest du davon besser gar nichts sagen und noch weniger diesen "Wisch" vorlegen, die AfA ist nicht mal berechtigt bei deinem AG nachzufragen wenn du (bei der AfA
NUR auf Nachfrage) dann auch mal mündlich erklärst, der will das
NICHT ausfüllen, ehe er keine schriftliche Rechtsgrundlage von der AfA darüber bekommt, dass er dazu verpflichtet sei.
Für meinen alten Arbeitsplatz bin ich ja noch weiter krank geschrieben. Wie soll ich denn vorerst, laut AfA, dort hin zurück? Geht ja gar nicht!
Genau deswegen hast du ja jetzt auch Anspruch ALGI zu bekommen weil dein Krankengeld bereits abgelaufen ist ... dein AG kann medizinisch auch nicht entscheiden wann und ob du dort wieder arbeiten kannst und ab wann ... der braucht auch für die AfA nicht in die "Glaskugel" zu sehen, um denen irgendwas zu "bescheinigen", was er gar nicht zu beurteilen hat ...
Weiterhin kann mir auch kein SB der AfA Auskunft geben, welche Tätigkeiten ich ausüben kann. In dem Gutachten des ärztlichen Dienstes der AfA steht nichts weiter drinnen.
Keine Einschränkungen. Diese stehen aber im Rehagutachten.
Da steht ja auch (eigentlich sehr deutlich) drin, dass du aktuell (komplett) Leistungs-Unfähig bist und eine EM-Rente beantragen sollst, scheinbar kann deine SB nicht lesen ... wenn der ÄD das so feststellt, dann gibt es keine "Vermittlung" (dann sind konkrete Einschränkungen auch überflüssig) ... aber bisher gibt es ja noch nicht mal einen Bescheid und Geld ...
Also verlange schriftlich mindestens einen "vorläufigen" Bescheid (nach § 328 SGB III), schon damit deine Krankenversicherung aufrecht erhalten bleibt.
(1) Über die Erbringung von Geldleistungen kann vorläufig entschieden werden, wenn 1. die Vereinbarkeit einer Vorschrift dieses Buches, von der die Entscheidung über den Antrag abhängt, mit höherrangigem Recht Gegenstand eines
www.buzer.de
Darauf hast
DU auch einen Rechts-Anspruch, wenn dein Antrag nach 4 Wochen noch nicht abschließend bearbeitet wurde ...
Ein Schreiben an die AfA ergeht heute. Mit bitte um Bewilligung meines Antrages. Sowie bei Entscheidung mit rechtsbehelfsfähigen Bescheid und Begründung. Und ich betone abermals das ich mich mit meinem vorhandenen Restleistungsvermögen der Vermittlung zur Verfügung stelle.
Das hast du hoffendlich nicht als "Bettelbrief" formuliert und per Übergabe - Einschreiben verschickt, damit du den Zugang bei der AfA auch kontrollieren kannst ... zu einem gestellten Antrag gehört
IMMER ein rechtsmittelfähiger Bescheid ... darum braucht man gar nicht zu "bitten" ...
Wenn die DRV dich jetzt anrufen würde, um dir mitzuteilen, dass dein Antrag auf EM-Rente abgelehnt wurde würdest du das sicher in der Form auch nicht akzeptieren ... auch deine AfA befindet sich nicht im "rechtsfreien Raum", zu Meldeterminen solltest du in der Zukunft immer einen Beistand (§ 13 SGB X) mitnehmen, dann erzählt man dir auch nicht mehr soviel Unsinn oder du hast später wenigstens einen Zeugen dafür ...
Du brauchst
NICHT um deine Rechte zu "bitten", die fordert man ein und eine Beschwerde an das zuständige KRM solltest du auch noch abschicken (mit Schilderung der bisherigen Vorgänge in deiner Angelegenheit), das geht per Mail am Schnellsten und meist passiert dann auch ziemlich schnell mal was Positives.
MfG Doppeloma