EinELOmitFragen
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Guten Abend liebe ELOs,
Folgender Sachverhalt: Meine bisherige Kaltmiete belief sich auf 350€, die Nebenkosten für den 1-Personen-Haushalt auf 140€ (eine Aufschlüsselung in kalte Nebenkosten und Heizkosten findet pauschal nicht statt, sondern immer nur auf der Jahresabrechnung). Bisher (Seit Februar 2017) hat das JobCenter also eine Miete von monatlich insgesamt 490€ direkt an den Vermieter überwiesen.
Nun wurde die Miete erhöht, und zwar auf 420€ Nettokalt + 150€ Nebenkosten. Die Erhöhung ist m.E. rechtens, da ja alle drei Jahre um maximal 20% erhöht werden darf. Das Schreiben des Vermieters habe ich natürlich beim JC eingereicht.
Heute lag dann eine Kostensenkungsaufforderung im Briefkasten, laut der die neue Nettokaltmiete 510€ beträgt (haben die wohl so abgeschätzt), hiervon jedoch ab August nur noch die angemessenen Kosten i.H.v. 398,36€ übernommen werden, mitsamt dem wohl üblichen "Ziehen Sie um, oder vermieten Sie unter"-Gerede.
Jetzt sieht es für mich erstmal so aus, als ob bereits die bisherige Miete - die sowohl bei erster Beantragung von Hartz IV und auch bei den folgenden Weiterbewilligungsanträgen schnurstracks bewilligt wurde - über dem lag, was für das JC als angemessen gilt, und nun sogar weniger übernommen werden wird, als vor der Mieterhöhung.
Gibt es in solchen Fällen so eine Art "Gewohnheitsrecht", d.h. kann ich darauf pochen, dass zumindest die alte Warmiete von 490€ übernommen werden muss? Hat hier schon jemand Erfahrung damit gesammelt, dass das JC nach einer Mieterhöhung anfängt, zu zicken und die Leistungen sogar reduzieren möchte? Ich habe bereits die Suche bemüht, aber auf den konkreten Fall einer Reduzierung nichts gefunden.
Ich freue mich auf eure Antworten.
Folgender Sachverhalt: Meine bisherige Kaltmiete belief sich auf 350€, die Nebenkosten für den 1-Personen-Haushalt auf 140€ (eine Aufschlüsselung in kalte Nebenkosten und Heizkosten findet pauschal nicht statt, sondern immer nur auf der Jahresabrechnung). Bisher (Seit Februar 2017) hat das JobCenter also eine Miete von monatlich insgesamt 490€ direkt an den Vermieter überwiesen.
Nun wurde die Miete erhöht, und zwar auf 420€ Nettokalt + 150€ Nebenkosten. Die Erhöhung ist m.E. rechtens, da ja alle drei Jahre um maximal 20% erhöht werden darf. Das Schreiben des Vermieters habe ich natürlich beim JC eingereicht.
Heute lag dann eine Kostensenkungsaufforderung im Briefkasten, laut der die neue Nettokaltmiete 510€ beträgt (haben die wohl so abgeschätzt), hiervon jedoch ab August nur noch die angemessenen Kosten i.H.v. 398,36€ übernommen werden, mitsamt dem wohl üblichen "Ziehen Sie um, oder vermieten Sie unter"-Gerede.
Jetzt sieht es für mich erstmal so aus, als ob bereits die bisherige Miete - die sowohl bei erster Beantragung von Hartz IV und auch bei den folgenden Weiterbewilligungsanträgen schnurstracks bewilligt wurde - über dem lag, was für das JC als angemessen gilt, und nun sogar weniger übernommen werden wird, als vor der Mieterhöhung.
Gibt es in solchen Fällen so eine Art "Gewohnheitsrecht", d.h. kann ich darauf pochen, dass zumindest die alte Warmiete von 490€ übernommen werden muss? Hat hier schon jemand Erfahrung damit gesammelt, dass das JC nach einer Mieterhöhung anfängt, zu zicken und die Leistungen sogar reduzieren möchte? Ich habe bereits die Suche bemüht, aber auf den konkreten Fall einer Reduzierung nichts gefunden.
Ich freue mich auf eure Antworten.