AW: Hilfe! Inkassounternehmen will abzocken, was tun?
Hallo,
Auch die Positionen vom 19.09.2017 sowie 24.10.2017 wirft Fragen auf.
Die Frage kannst nur Du beantworten, gab es ein vorläufiges Zahlungsverbot, Vorpfändung § 845 ZPO ?? (Lohn, Konto)
wenn ja, dann sind diese geltend gemachten gerichtlichen Kosten, angemessen und von Dir zu tragen.
Welche Gebühren muss ich tatsächlich tragen und welche nicht?
Sowas sollte man immer versuchen vorher zuklären, bevor man einfach anfängt Raten zu zahlen auf eine Forderung und dies auch gerade, wenn ein Inkasso dahinter steht. Sicher hast Du die einfach angefangene Ratenzahlung auch nicht zweckgebunden ausgeführt (z.B. nur Hauptforderung) so das Du damit erstmal nur Zinsen u. Kosten tilgen wirst, bis dann mal irgendwann die eigentliche Hauptforderung dran kommt.
Hier will Dir jetzt das Inkasso eine Einigungsgebühr auf die titulierte Forderung unterjubeln, welche ihnen aber nicht zusteht.
Nach § 4 Abs. 5 RDGEG dürfen Inkassounternehmen für außergerichtliche Inkassodienstleistungen,
die eine nicht titulierte Forderung betreffen, Gebühren bis zur Höhe der einem Rechtsanwalt nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) zustehenden Gebühren verlangen.
AG Koblenz
Entscheidungsdatum: 02.03.2012
Aktenzeichen: 40 UR II 1677/11
Leitsatz
Mit dem den Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis nicht beseitigenden Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung wird regelmäßig nur ein die Zahlungsmodalitäten regelndes Anerkenntnis abgegeben, das die Einigungsgebühr nicht entstehen lässt.(Rn.8)
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Soll ich das Schreiben ignorieren oder beantworten? Wenn ja, mit welchen Argumenten?
Erstmal würde ich empfehlen, das ganze hier anders anzugehen und den Dauerauftrag auch erstmal stoppen.
Ein Ratschlag über ein mögliches weiteres Vorgehen hier, kann man aufgrund fehlender Infos von Dir schwerlich geben, das einzige was derzeit ersichtlich ist, die titulierte Forderung leidet noch nicht unbedingt an Altersschwäche und hier gab es mehere Vollstreckungsversuche die ins leere gelaufen sind.
Nun gut, so denn das deine einzige Baustelle ist und Du das ganze los werden willst und dafür eine ca. 25 € Ratenzahlung anbieten willst/kannst, die aber dann auch fast 2 Jahre von Dir einzuhalten wäre, dann kannst denen z.B. zurück schreiben,
Sehr geehrtes Inkasso,
ich beziehe mich auf Ihr Schreiben 05.01.2018 und der dem Schreiben beigefügten Forderungsaufstellung. Die in der Forderungsaufstellung geltend gemachten 81 € Teilzahlungsvergleich, widerspreche ich vollumfänglich, diese stehen Ihnen auf eine titulierte Forderung nicht zu.
Ich möchte Ihnen nun folgenden Vergleichsvorschlag zum abtragen der Gesamtforderung unterbreiten.
Die Gesamtforderung wird festgeschrieben auf 455,21 € ohne das weitere Kosten und Zinsen auflaufen, solange der Vergleich von mir eingehalten wird. Die Gesamtforderung wird von mir in monatl. Raten in Höhe von 25 € (??) abgetragen. Mit Eingang der Schlussrate bei Ihnen, händigen Sie mir den Orginal Schuldtitel aus und veranlassen eine Erledigungsmeldung an sämtliche Auskunfteien. Sollten Sie mit den Vergleichsvorschlag einverstanden sein, senden Sie mir eine konkrete schriftliche Bestätigung hierzu zu. Vielen Dank!