Nach meiner Ansicht will das Inkassounternehmen mich übervorteilen. Was kann ich dagegen unternehmen?

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CHDBB28

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Hallo an Alle,

folgendes Problem:

Um die Schuld zu begleichen habe ich angefangen einen Dauerauftrag einzurichten um die Pfändung Stück für Stück zu tilgen, jedoch erhielt ich gestern einen Brief mit einer Teilzahlungsvereinbarung, die angeblich mein Wunsch entspricht, was ich jedoch niemals gesagt habe.

Dadurch sind in der Forderungsaufstellung ein Mehrwert von 81,00 EUR entstanden was ich eine absolute Frechheit finde, da dadurch meine bisherigen 3 Zahlungen nutzlos waren weil die Summe sich dadurch erhöht hat.

Auch die Positionen vom 19.09.2017 sowie 24.10.2017 wirft Fragen auf.

Meine Frage an Euch, welche Möglichkeiten sind mir gegeben um mich gegen die utopischen Inkassogebühren zu wehren?

Können sie die Teilzahlungsgebühren ohne meine Unterschrift geltend machen?

Welche Gebühren muss ich tatsächlich tragen und welche nicht?

Soll ich das Schreiben ignorieren oder beantworten? Wenn ja, mit welchen Argumenten?

Bin über jede Hilfe sehr dankbar.

LG
 

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AW: Hilfe! Inkassounternehmen will abzocken, was tun?

Hallo,

Auch die Positionen vom 19.09.2017 sowie 24.10.2017 wirft Fragen auf.

Die Frage kannst nur Du beantworten, gab es ein vorläufiges Zahlungsverbot, Vorpfändung § 845 ZPO ?? (Lohn, Konto)
wenn ja, dann sind diese geltend gemachten gerichtlichen Kosten, angemessen und von Dir zu tragen.

Welche Gebühren muss ich tatsächlich tragen und welche nicht?

Sowas sollte man immer versuchen vorher zuklären, bevor man einfach anfängt Raten zu zahlen auf eine Forderung und dies auch gerade, wenn ein Inkasso dahinter steht. Sicher hast Du die einfach angefangene Ratenzahlung auch nicht zweckgebunden ausgeführt (z.B. nur Hauptforderung) so das Du damit erstmal nur Zinsen u. Kosten tilgen wirst, bis dann mal irgendwann die eigentliche Hauptforderung dran kommt.

Hier will Dir jetzt das Inkasso eine Einigungsgebühr auf die titulierte Forderung unterjubeln, welche ihnen aber nicht zusteht.

Nach § 4 Abs. 5 RDGEG dürfen Inkassounternehmen für außergerichtliche Inkassodienstleistungen, die eine nicht titulierte Forderung betreffen, Gebühren bis zur Höhe der einem Rechtsanwalt nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) zustehenden Gebühren verlangen.

AG Koblenz
Entscheidungsdatum: 02.03.2012
Aktenzeichen: 40 UR II 1677/11


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Soll ich das Schreiben ignorieren oder beantworten? Wenn ja, mit welchen Argumenten?

Erstmal würde ich empfehlen, das ganze hier anders anzugehen und den Dauerauftrag auch erstmal stoppen.
Ein Ratschlag über ein mögliches weiteres Vorgehen hier, kann man aufgrund fehlender Infos von Dir schwerlich geben, das einzige was derzeit ersichtlich ist, die titulierte Forderung leidet noch nicht unbedingt an Altersschwäche und hier gab es mehere Vollstreckungsversuche die ins leere gelaufen sind.

Nun gut, so denn das deine einzige Baustelle ist und Du das ganze los werden willst und dafür eine ca. 25 € Ratenzahlung anbieten willst/kannst, die aber dann auch fast 2 Jahre von Dir einzuhalten wäre, dann kannst denen z.B. zurück schreiben,

Sehr geehrtes Inkasso,
ich beziehe mich auf Ihr Schreiben 05.01.2018 und der dem Schreiben beigefügten Forderungsaufstellung. Die in der Forderungsaufstellung geltend gemachten 81 € Teilzahlungsvergleich, widerspreche ich vollumfänglich, diese stehen Ihnen auf eine titulierte Forderung nicht zu.

Ich möchte Ihnen nun folgenden Vergleichsvorschlag zum abtragen der Gesamtforderung unterbreiten.
Die Gesamtforderung wird festgeschrieben auf 455,21 € ohne das weitere Kosten und Zinsen auflaufen, solange der Vergleich von mir eingehalten wird. Die Gesamtforderung wird von mir in monatl. Raten in Höhe von 25 € (??) abgetragen. Mit Eingang der Schlussrate bei Ihnen, händigen Sie mir den Orginal Schuldtitel aus und veranlassen eine Erledigungsmeldung an sämtliche Auskunfteien. Sollten Sie mit den Vergleichsvorschlag einverstanden sein, senden Sie mir eine konkrete schriftliche Bestätigung hierzu zu. Vielen Dank!
 
AW: Hilfe! Inkassounternehmen will abzocken, was tun?

Hallo,



Die Frage kannst nur Du beantworten, gab es ein vorläufiges Zahlungsverbot, Vorpfändung § 845 ZPO ?? (Lohn, Konto)
wenn ja, dann sind diese geltend gemachten gerichtlichen Kosten, angemessen und von Dir zu tragen.

Ja eine Kontopfändung wurde bereits beantragt und durchgeführt, besitze jedoch eine P-Konto wodurch sie derzeit nichts bekommen



Gibt es denn die Möglichkeit, nur die Hauptforderung zu bezahlen oder ist dieser Zug dadurch abgefahren?



Welche Informationen fehlen noch? Ich kann sie natürlich nachträglich posten, wenn es weiterhilft.




Habe zwar noch andere Ratenzahlungen am laufen aber die sind weder tituliert noch gepfändet, normale Raten ohne weitere Kosten. Bei der Vattenfallforderung sehe ich nicht ein, den 3 bis 4-fachen Wert der Hauptforderung zu zahlen, finde es ist eine Frechheit so hohe Summen zu stellen.
 
AW: Hilfe! Inkassounternehmen will abzocken, was tun?

Guten Abend,

Gibt es denn die Möglichkeit, nur die Hauptforderung zu bezahlen oder ist dieser Zug dadurch abgefahren?

Ja der Zug ist abgefahren.
Laut Forderungsaufstellung hat die Gegenseite ein vollstreckbaren Titel in Höhe v. 348,18 € gegen dich in der Hand und dieser Betrag ist somit schonmal in Stein gemeisselt.
Du hättest den in 2016 erhaltenden MB, der eine HF in Höhe v. 147,47 € beinhaltet hatte, prüfen sollen oder von jemanden prüfen lassen sollen der sich damit auskennt, welche geltend gemachten Kosten neben der eigentlichen HF berechtigt sind und den unberechtigten geltend gemachten Kosten, hätte man fristgerecht widersprechen sollen, nun is es leider dafür zu spät.

Bei der Vattenfallforderung sehe ich nicht ein, den 3 bis 4-fachen Wert der Hauptforderung zu zahlen, finde es ist eine Frechheit so hohe Summen zu stellen.

Siehe meine Antwort vorher und die Forderungsaufstellung beinhaltet jetzt aus meiner Sicht auch erstmal nix weiter, was zu streichen wäre, aufjedenfall aufgrund deiner bisherigen Angaben.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Hilfe! Inkassounternehmen will abzocken, was tun?

Wie ist eigentlich Dein score ?
Andere Schulden und falls ja tituliert ?
 
Moinsen CHDBB28 und willkommen hier ...!

Ich war mal so frei und hab' den Titel Deines Fadens etwas abgerundet. Ein ganzer Satz oder eine vollständige Frage ist immer freundlich und soviel Zeit sollte sein - ergänzend verweise ich auch auf die Forenregel #11
Unser TechAdmin hat sich die Mühe gemacht und den Editor für die Überschrift auf 110! Zeichen erweitert. Da passt deutlich mehr als ein bis drei Worte rein ...

Erhellendes zum Thema findet man auch hier ... ->klick

Ich wünsche Dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt hier im Forum.


 
Guten Abend,



Ja der Zug ist abgefahren.
(.............................)

Das kuriose ist ich hab weder ein Mahnbescheid noch sonst irgendwas erhalten, was ich hätte widersprechen können, es kam nur eines Tages ein Brief mit der Kontopfändung ins Haus geflattert.

Habe denen jetzt aber das Vergleichsangebot geschickt, was du mir gepostet hast und mal schauen wie sie reagieren, was mache ich im Falle einer Ablehnung?

Wie ist eigentlich Dein score ?
Andere Schulden und falls ja tituliert ?

Schulden ja aber keine davon sind tituliert und laufen ganz normal über eine Ratezahlung, mein Score ist durch jugendlichen Leichtsinn damals, leider nicht sehr hoch glaube 8/100 sollte sich aber in den nächsten Jahre bzw nach Löschung verbessern oder?
 
Das kuriose ist ich hab weder ein Mahnbescheid noch sonst irgendwas erhalten, was ich hätte widersprechen können, es kam nur eines Tages ein Brief mit der Kontopfändung ins Haus geflattert.

Diese Aussage kann ich nicht nachvollziehen.
So denn es hier kein vollstreckbaren Titel gegen dich gibt, kann es natürlich auch zu keinerlei Vollstreckungsmassnahmen (Kontopfändung) gegen dich kommen. Desweiteren ist aus der Forderungsaufstellung ersichtlich, das es vor der Kontopfändung noch eine Zwangsvollstreckung gab und der GV beauftragt wurde (03/2017) oder ist Dir das auch unbekannt ???

Kann es nicht doch sein, das der damalige MB+VB zwischen deinen Papiermüll gelandet ist
 
Zuletzt bearbeitet:

Den Gerichtsvollziehertermin hatte ich erhalten und da habe ich eine EV abgegeben gehabt sowie eine Vermögensauskunft und er meinte zu mir, da wird nix weiter kommen und ich solle nach ein Vergleichsangebot fragen, hatte ich auch gemacht jedoch wollten sie von der damaligen Forderung nur 10% runtergehen sodass ich diese abgelehnt hatte.

Und eines Tages kam dann das Kontopfändungsschreiben eingetrudelt, was schon bewirkt worden war ohne meine Kenntnis, ich hatte also keine Möglichkeit zu widersprechen.

Und alle Schreiben die ich erhalte, sortiere ich ordentlich und chronologisch in Ordner ein sodass es niemals im Müll landen könnte
 
Und alle Schreiben die ich erhalte, sortiere ich ordentlich und chronologisch in Ordner ein sodass es niemals im Müll landen könnte

Du willst mir hier im ganzen doch nicht weis machen, das Dir damals die Vermögensauskunft abgenommen werden konnte und zu einen späteren Zeitpunkt eine Kontopfändung von der Gegenseite bei Gericht erwirkt werden konnte, ohne das ein rechtskräftiges Urteil/Titel (VB) gegen dich vorliegt, denn nur mit diesen wären Vollstreckungsmassnahmen gegen dich möglich.

Desweiteren, auf welcher Rechtsgrundlage hättest Du hier einer Kontopfändung widersprechen können
Die Gegenseite hat ein vollstreckbaren Titel gegen dich und kann damit auch ein Pfändungsbeschluss übers Gericht erwirken, um zu versuchen an ihre berechtigte Kohle zu kommen und eine Kontopfändung wird auch vorab nicht angekündigt, sie würde ja auch damit evtl. sein Ziel verfehlen.

Wie auch immer, versuche hier eine für dich tragbare Einigung zu erzielen, wünsche Dir dabei natürlich, Viel Glück !!!
 
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