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Gast
Letztes Jahr hatte ich einen Schwerbehindertenausweis beantragt.
Das Landesamt hat dafür 6 Monate Zeit.
Genau eine Woche vor Ablauf der 6 Monatsfrist bekam ich einen Bescheid über einen GDB von 30.
Ich habe natürlich Widersprich eingelegt. Das Amt hat für den Widerspruch 3 Monate Zeit.
Genau eine Woche vor Ablauf der 3 Monatsfrist wurde mir ein GDB von 60 Beschieden und ein grüner Schwerbehindertenausweis erteilt.
Da ich durch eine Herzleistungsminderung nicht mehr weit gehen kann habe ich widersprochen da ich das Merkzeichen G haben wollte.
Dieses wurde nach relaiv kurzer Frist abgelehnt.
In der Rechtsfolgebelehrung stand dass ich dagegen Klagen kann.
Also habe ich eine Klage beim Sozialgericht eingereicht und dann nach der Empfangsbestätigung durch das Gericht lange nichts mehr gehört.
Dann kam im Januar eine Abschrift eines Schreibens an die Landesbehörde in der die Richterin die Behörde auffordert nun endlich mal tätig zu werden und Stellung zu beziehen sowie die Akte an das Gericht zu schicken.
Diese Abschrift hänge ich mal als Anlage unten dran, weil die Formulierung durch die Richterin alles viel besser beschreibt als ich es jemals könnt.
Dieses Schreiben sagt schon wohin die Reise gehen wird.
Gestern hatte dann ein Anerkenntnis im Briefkasten in dem das Landesamt mir das Merkzeichen G eintragen will.
Nun soll ich dem SG schreiben das sich damit das Verfahren erledigt hat.
Die Klage habe ich ohne Anwalt eingereicht und alles nur mit meinen Laienhaften Worten ausgedrückt.
IchKannNIchtTanzen
Das Landesamt hat dafür 6 Monate Zeit.
Genau eine Woche vor Ablauf der 6 Monatsfrist bekam ich einen Bescheid über einen GDB von 30.
Ich habe natürlich Widersprich eingelegt. Das Amt hat für den Widerspruch 3 Monate Zeit.
Genau eine Woche vor Ablauf der 3 Monatsfrist wurde mir ein GDB von 60 Beschieden und ein grüner Schwerbehindertenausweis erteilt.
Da ich durch eine Herzleistungsminderung nicht mehr weit gehen kann habe ich widersprochen da ich das Merkzeichen G haben wollte.
Dieses wurde nach relaiv kurzer Frist abgelehnt.
In der Rechtsfolgebelehrung stand dass ich dagegen Klagen kann.
Also habe ich eine Klage beim Sozialgericht eingereicht und dann nach der Empfangsbestätigung durch das Gericht lange nichts mehr gehört.
Dann kam im Januar eine Abschrift eines Schreibens an die Landesbehörde in der die Richterin die Behörde auffordert nun endlich mal tätig zu werden und Stellung zu beziehen sowie die Akte an das Gericht zu schicken.
Diese Abschrift hänge ich mal als Anlage unten dran, weil die Formulierung durch die Richterin alles viel besser beschreibt als ich es jemals könnt.
Dieses Schreiben sagt schon wohin die Reise gehen wird.
Gestern hatte dann ein Anerkenntnis im Briefkasten in dem das Landesamt mir das Merkzeichen G eintragen will.
Nun soll ich dem SG schreiben das sich damit das Verfahren erledigt hat.
Die Klage habe ich ohne Anwalt eingereicht und alles nur mit meinen Laienhaften Worten ausgedrückt.
IchKannNIchtTanzen