Pittiplatsch82
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- 12 Februar 2013
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Hallo,
ich ihr könnt mir hier etwas weiterhelfen rund um meinen ALG2-Antrag.
Dazu fange ich erstmalmit ein paar Infos an:
- Studium bis Ende 2009
- seitdem arbeitslos,aber nicht gemeldet,also quasi Hausmann
- am 27.12.2012 Antrag auf ALG2 gestellt per Post (Einschreiben), eine Rückantwort enthält das Datum 28.12.2012, alsosomit alles k*****gangen
- fehlende Unterlagen wurden bis zum heutigen Tag nachgefordert
Nun bin ich heute zum JC und habe weitesgehend die Unterlagen nachgereicht und dabei natürlich auch paar kleine Fehler gemacht, die ich mir eigentlich im Vorfeld schon rausgesucht hatte nicht zu machen!
Hauptantrag und formloser Antrag auf ALG2 wurde bereits am 27.12.2012 gestellt, mit allen erforderlichen Anlagen.
Heute nachgereicht:
(1) Perso (wurde kopiert, habs nicht verhindert
)
(2) Sozialversicherungsausweis hatte ich nicht mit, da ich gelesen habe, dafür besteht keine Notwendigkeit. Stimmt das? Wie kann ich das begründen?
(3) Krankenkasse: Nach Studium war ich nicht versichert (ich weiß es gilt eigentlich Versicherungspflicht). Über ein anderes Forum habe ich verschiedenen Unfos gesammelt. Hätte mich das JC nicht 14 Tage nach dem Antrag vom 27.12.2012 versichern müssen, wenn kein Mitgliedsbescheid vorliegt (§175 SGB)? Kann da ebenfalls SB darauf hinweisen?
(4) weitere Bescheide zu Vermögen und Einkommen ohne Fragen meinerseits abgegeben
(5) Belehrung über die Mitwirkungspflichten der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (die es ja nichtmal ist!).
Dies ist ein komischer Wisch und ich habe darüber nichts gefunden und deshalb mal noch nicht unterschrieben. Da war die SB natürlich nicht begeistert und meinte, sowürde es noch länger dauern bis zur Bewilligung (sinngemäß)
Ich werde die noch mal als Word abtippen, leider kein Scanner und Foto ist schlecht lesbar.
Eine letzte Frage noch. Bei noch 15€ auf dem Konto, kann ich einen Vorschuss beantragen, trotz fehlender Bewilligung? Bedingungen des entsprechenden § im SGB sind ja erfüllt.
ich ihr könnt mir hier etwas weiterhelfen rund um meinen ALG2-Antrag.
Dazu fange ich erstmalmit ein paar Infos an:
- Studium bis Ende 2009
- seitdem arbeitslos,aber nicht gemeldet,also quasi Hausmann
- am 27.12.2012 Antrag auf ALG2 gestellt per Post (Einschreiben), eine Rückantwort enthält das Datum 28.12.2012, alsosomit alles k*****gangen
- fehlende Unterlagen wurden bis zum heutigen Tag nachgefordert
Nun bin ich heute zum JC und habe weitesgehend die Unterlagen nachgereicht und dabei natürlich auch paar kleine Fehler gemacht, die ich mir eigentlich im Vorfeld schon rausgesucht hatte nicht zu machen!
Hauptantrag und formloser Antrag auf ALG2 wurde bereits am 27.12.2012 gestellt, mit allen erforderlichen Anlagen.
Heute nachgereicht:
(1) Perso (wurde kopiert, habs nicht verhindert
(2) Sozialversicherungsausweis hatte ich nicht mit, da ich gelesen habe, dafür besteht keine Notwendigkeit. Stimmt das? Wie kann ich das begründen?
(3) Krankenkasse: Nach Studium war ich nicht versichert (ich weiß es gilt eigentlich Versicherungspflicht). Über ein anderes Forum habe ich verschiedenen Unfos gesammelt. Hätte mich das JC nicht 14 Tage nach dem Antrag vom 27.12.2012 versichern müssen, wenn kein Mitgliedsbescheid vorliegt (§175 SGB)? Kann da ebenfalls SB darauf hinweisen?
(4) weitere Bescheide zu Vermögen und Einkommen ohne Fragen meinerseits abgegeben
(5) Belehrung über die Mitwirkungspflichten der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (die es ja nichtmal ist!).
Dies ist ein komischer Wisch und ich habe darüber nichts gefunden und deshalb mal noch nicht unterschrieben. Da war die SB natürlich nicht begeistert und meinte, sowürde es noch länger dauern bis zur Bewilligung (sinngemäß)
Ich werde die noch mal als Word abtippen, leider kein Scanner und Foto ist schlecht lesbar.
Eine letzte Frage noch. Bei noch 15€ auf dem Konto, kann ich einen Vorschuss beantragen, trotz fehlender Bewilligung? Bedingungen des entsprechenden § im SGB sind ja erfüllt.