Nach Erbe – Daten des verstorbenen für Prüfung beim Nachlassgericht?

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BOP_

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Hallo an alle,
ein Problem meiner Mutter was dieses mal aber auch mich betrifft, spätestens wenn es um die fehlende Miete geht (so weit soll es gar nicht kommen.). Also wenden wir uns mal wieder an euch.


Hallo liebe Leute vom Forum es wird wieder einmal Eure Hilfe benötigt:

Ich hatte geerbt und durfte eine Weile nicht von ALG II leben. Eigentlich eine schöne Zeit ohne Amt. Nach dem erneuten stellen eines Antrages (im Dezember) kommt ein Schreiben nach dem anderen, ohne Bewilligung/Ablehnung oder Leistung. Wir sind vier Erben und ich war nicht für die Verteilung des restlichen Vermögens zuständig. Erst sollte ich einen Erbschein vorlegen, doch aufgrund vieler Beiträge hier im Forum fragte ich nach der rechtlichen Grundlage, was bis heute nicht beantwortet wurde. Jetzt kommt zum wiederholten Male:

„Bitte teilen Sie uns den Namen, das Geburtsdatum und die letzte Adresse des Verstorbenen mit. Diese werden benötigt, um Ihre Angaben bezüglich der Höhe der Erbmasse beim zuständigen Nachlassgericht zu überprüfen.“

Es wurde alles was ich bekommen habe vorgelegt auch der Kontoauszug mit dem Geldbetrag, welchen ich aus dem Erbe erhalten habe.

Bei einem Anwalt hatte ich mich auch schon erkundigt wegen einer eventuellen Auskunft und hätte diese auch gerne selbst bezahlt, welches er aber ablehnte. Ohne einen Beratungshilfeschein oder Ablehnung macht er nix.

Nach meinem Wissen geht das Jobcenter weder der Name noch die Adresse dritter etwas an.
Wie sieht es im Falle des Verstorbenen aus? Und was nutzt dem Jobcenter die Höhe der Erbmasse, welche auf die Erben aufgeteilt wurde?

Vielen Dank für Eure Antworten.
 

TazD

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„Bitte teilen Sie uns den Namen, das Geburtsdatum und die letzte Adresse des Verstorbenen mit. Diese werden benötigt, um Ihre Angaben bezüglich der Höhe der Erbmasse beim zuständigen Nachlassgericht zu überprüfen.“
Diese Frage ist völliger Blödsinn, da das Nachlassgericht keine Ermittlung hinsichtlich der vorhandenen Nachlassmasse durchführt. Ein Nachlasswert liegt in der Regel beim Finanzamt vor, aber die Finanzämter hocken (zu Recht) auf ihren Daten wie die Glucke auf den Eiern.
Du hast dem JC plichtgemäß den Zufluss des Erbteils gemeldet, der auf dich entfallen ist und diesen auch mittels Kontoauszug nachgewiesen.

Wenn das JC der Meinung ist, das sei Geld irgendwie anders zu deinen Gunsten geflossen, dann möge man die Beweise auf den Tisch legen oder eben Anzeige bei der StA wegen Betrugs stellen. Oder sich eben mit dem zufrieden geben, was man als Nachweis hat und endlich den Antrag bewilligen.
 

Bettelstudent

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Hallo,

entschuldige, aber das ist nicht richtig.Wer einen Erbschein beantragt,muß gegenüber dem Amtsgericht (Nachlaßgericht) auch ein Nachlaßverzeichnis einreichen, das detailliert alle Sach-und Vermögenswerte des Verstorbenen enthält.
Dieses muß der Antragsteller durch eine eidesstattliche Versicherung gegen über dem Rechtspfleger des AG (oder bei einem Notar) beeiden.
 

TazD

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Dein Hinweis wäre richtig, wenn ein Erbschein beantragt worden wäre. Dem ist aber nicht so.

Es geht hier um eine Nachfrage des JC und wie aus dem Eingangsbeitrag des TE ersichtlich ist, ist bisher auch kein Erbschein beantragt worden. Somit hat das Nachlassgericht keine Kenntnis über die Höhe des Nachlasswertes.

Des Weiteren ist das Auskunftsersuchen des JC nach wie vor rechtlich nicht haltbar, da kein Anspruch auf die Daten Dritter besteht.
 
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ExUser 2606

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Man braucht ja nicht immer einen Erbschein und wenn es dann auch kein Testament gibt, ist das Nachlassgericht komplett aussen vor.
 

BOP_

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Vielen lieben Dank für eure Antworten.
Am Wochenende haben wir geantwortet und, nun das dritte mal, darauf verwiesen das sie einem bis dato keine rechtliche Grundlage dafür mitgeteilt haben.

Wenn das JC der Meinung ist, das sei Geld irgendwie anders zu deinen Gunsten geflossen, dann möge man die Beweise auf den Tisch legen oder eben Anzeige bei der StA wegen Betrugs stellen.

Meine Mutter hat erneut darauf hingewiesen, dass sie dem JC keine Daten dritter mitteilt, solange diese einem keine rechtliche Grundlage dafür nennen. Gleichzeitig (vielen Dank für die Idee TazD, hat sie dem JC mitgeteilt das diese sie ja gerne StA wegen Betruges stellen können, der nicht vorliegt.

Jetzt liegt die Sache wieder beim JC und eine Antwort wird wohl erst in ca. 3 Wochen hier eintreffen. Fast genau 2 Wochen bis das JC diese schreibt und eine Woche bis diese dann hier im Briefkasten liegt (kein Scherz, war die letzten male immer so).

Wer einen Erbschein beantragt,muß gegenüber dem Amtsgericht (Nachlaßgericht) auch ein Nachlaßverzeichnis einreichen

Wie oben geschrieben, hatte meine Mutter damit ja nichts zu tun. Und selbst wenn gehen die Namen und sonstigen Daten der Geschwister, meiner Meinung nach, das JC überhaupt nichts an.
Da die Geschwister eh nicht gut untereinander stehen würde es gerade noch fehlen, wenn diese vom JC angeschrieben würden.

Man braucht ja nicht immer einen Erbschein und wenn es dann auch kein Testament gibt, ist das Nachlassgericht komplett aussen vor.

Ein sogenanntes „Berliner Testament“ hatten ihre Eltern. Als ihr Vater starb ging alles auf ihre Mutter über und dann, was nach Pflege etc. übrig blieb, erst auf die Kinder, so wollten es ihre Eltern respektive ihr Vater.


Meine Meinung:
Davon abgesehen ändert es ja nichts, selbst wenn das JC die komplette Summe der Erbmasse wüsste. Selbst wenn im Testament gestünden hätte das einer 70% bekommt und der Rest aufgeteilt würde (was nicht so ist), so ginge das die Damen und Herren des JC nichts an. Die komplette Erbmasse zu wissen oder gar die ganzen Daten aller Erben ist irrelevant und ändert die Summe, welche meine Mutter erhalten und dem JC belegt hat, nicht.
 

BOP_

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Kleines Update:
Die Tage kam erst die Krankenkasse mit einer Mahnung. Der hatte meine Mutter geantwortete, das sie seit Dezember beim JC gemeldet ist. Keine Woche später kam die Antwort das dort der Antrag ja noch nicht bearbeitet wurde und sie solange zu zahlen hat. Das Netteste war das sie den Beitrag ja „ggf. anteilig“ wiederbekommt.
Da ist die Rechnung doch einfach: Krankenversicherung zahlen, und „ggf.“ nicht wiederbekommen, oder noch einen Monat Miete, Strom & Lebensmittel.


Und nun, sogar mal relativ schnell, heute ein neues Schreiben/Antwort vom JC - siehe Anhang.
Dann soll ‘SGB I § 60, Abs. 1 Nr. 3’ also die Begründung für unsere Frage nach der rechtlichen Grundlage (sprich für den Erbschein etc.) sein?

Und wieder die Forderung nach:
1 - Bescheinigung über die Höhe des Nachlasses
Welche Informationen soll den das Nachlassgericht diesbezüglich haben, wenn es über einen Nachlassverwalter ging?
Und selbst wenn ändert die Gesamtsumme doch nichts an dem Anteil, welchen meine Muter erhalten (und dem JC doch nachgewiesen) hat.

2 - Erbschein
Hierzu gibt es hier im ELO schon einige Beiträge, wenn ich nichts übersehen habe, die alle zu dem Schluss kommen das dieser das JC nichts angeht und für das JC irrelevant ist.

Auch hatten wir geschrieben das sie keine Daten dritter rausgibt, nicht „Daten der Miterben“.

Davon abgesehen hatte sie dem JC , mehrmals, mitgeteilt das sie nicht für die Aufteilung des Erbes zuständig war und das der Erbverwalter (einer der Erben, welcher zu Lebzeiten der Eltern dafür benannt wurde) dieses übernommen hat. Genauso wenig ist sie ja im besitz des Erbscheines.

Ich bin immer noch der Meinung, dieses bringt dem JC nichts. Alles was sie bekommen hat liegt dem JC ja vor. Natürlich wurde auch nicht darauf eingegangen, dass sie geschrieben hatte, sie sollen Beweise vorlegen das sie betrügt oder sie doch bitte anzeigen. ;)


Bringt es was, wenn wir das BMAS einschalten, oder hat jemand eine bessere Idee was wir machen können?

Danke vorab für eure Antworten.
 

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TazD

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Ich würde nochmals darauf hinweisen, dass der zustehende und zugeflossene Anteil am Nachlass bereits mit dem Kontoauszug nachgewiesen wurde.
Sofern weiter auf der Vorlage eines Erbscheins bestanden wird, wird die Übernahme der Kosten für die Erbscheinserteilung beantragt, da solche Kosten nicht im Regelsatz enthalten seien.
Andernfalls kann der Aufforderung nicht nachgekommen werden. :wink:
 
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