Hallo an alle,
ein Problem meiner Mutter was dieses mal aber auch mich betrifft, spätestens wenn es um die fehlende Miete geht (so weit soll es gar nicht kommen.). Also wenden wir uns mal wieder an euch.
Hallo liebe Leute vom Forum es wird wieder einmal Eure Hilfe benötigt:
Ich hatte geerbt und durfte eine Weile nicht von ALG II leben. Eigentlich eine schöne Zeit ohne Amt. Nach dem erneuten stellen eines Antrages (im Dezember) kommt ein Schreiben nach dem anderen, ohne Bewilligung/Ablehnung oder Leistung. Wir sind vier Erben und ich war nicht für die Verteilung des restlichen Vermögens zuständig. Erst sollte ich einen Erbschein vorlegen, doch aufgrund vieler Beiträge hier im Forum fragte ich nach der rechtlichen Grundlage, was bis heute nicht beantwortet wurde. Jetzt kommt zum wiederholten Male:
„Bitte teilen Sie uns den Namen, das Geburtsdatum und die letzte Adresse des Verstorbenen mit. Diese werden benötigt, um Ihre Angaben bezüglich der Höhe der Erbmasse beim zuständigen Nachlassgericht zu überprüfen.“
Es wurde alles was ich bekommen habe vorgelegt auch der Kontoauszug mit dem Geldbetrag, welchen ich aus dem Erbe erhalten habe.
Bei einem Anwalt hatte ich mich auch schon erkundigt wegen einer eventuellen Auskunft und hätte diese auch gerne selbst bezahlt, welches er aber ablehnte. Ohne einen Beratungshilfeschein oder Ablehnung macht er nix.
Nach meinem Wissen geht das Jobcenter weder der Name noch die Adresse dritter etwas an.
Wie sieht es im Falle des Verstorbenen aus? Und was nutzt dem Jobcenter die Höhe der Erbmasse, welche auf die Erben aufgeteilt wurde?
Vielen Dank für Eure Antworten.
ein Problem meiner Mutter was dieses mal aber auch mich betrifft, spätestens wenn es um die fehlende Miete geht (so weit soll es gar nicht kommen.). Also wenden wir uns mal wieder an euch.
Hallo liebe Leute vom Forum es wird wieder einmal Eure Hilfe benötigt:
Ich hatte geerbt und durfte eine Weile nicht von ALG II leben. Eigentlich eine schöne Zeit ohne Amt. Nach dem erneuten stellen eines Antrages (im Dezember) kommt ein Schreiben nach dem anderen, ohne Bewilligung/Ablehnung oder Leistung. Wir sind vier Erben und ich war nicht für die Verteilung des restlichen Vermögens zuständig. Erst sollte ich einen Erbschein vorlegen, doch aufgrund vieler Beiträge hier im Forum fragte ich nach der rechtlichen Grundlage, was bis heute nicht beantwortet wurde. Jetzt kommt zum wiederholten Male:
„Bitte teilen Sie uns den Namen, das Geburtsdatum und die letzte Adresse des Verstorbenen mit. Diese werden benötigt, um Ihre Angaben bezüglich der Höhe der Erbmasse beim zuständigen Nachlassgericht zu überprüfen.“
Es wurde alles was ich bekommen habe vorgelegt auch der Kontoauszug mit dem Geldbetrag, welchen ich aus dem Erbe erhalten habe.
Bei einem Anwalt hatte ich mich auch schon erkundigt wegen einer eventuellen Auskunft und hätte diese auch gerne selbst bezahlt, welches er aber ablehnte. Ohne einen Beratungshilfeschein oder Ablehnung macht er nix.
Nach meinem Wissen geht das Jobcenter weder der Name noch die Adresse dritter etwas an.
Wie sieht es im Falle des Verstorbenen aus? Und was nutzt dem Jobcenter die Höhe der Erbmasse, welche auf die Erben aufgeteilt wurde?
Vielen Dank für Eure Antworten.