Guten Tag,
ich habe ein paar Fragen zum Thema ALG1 , REHA, KG, Sozialhilfe, Erwerbsminderungrente da ich meine Situation nicht mehr durchblicke, hoffe ich hier Hilfe zu bekommen.
Folgende Ausgangslage: Ein paar Monate ALG1 liegen inzwischen hinter mir, bin aber leider aktuell im Krankengeldbezug und mein Mediziner meint nach insgesamt 7Wochen AU müsste ich mich mal um eine REHA kümmern, da ansonsten die Genesung nicht voranschreiten wird.
Wenn ich mich nun um eine REHA kümmer und beantrage (beim wem eigentlich KK oder RV?) oder von der AfA dazu aufgefordert werden sollte eine REHA zu beantragen (Mediziner meint das könnte wohl auch passieren und vorher selbst zu handeln wäre besser), die REHA aber nicht genehmigt wird ( zB. nach so „kurzer“ Zeit der AU oder was sonst auch immer denen evt. einfällt) habe ich gehört der REHA-Antrag würde bei Nichtgenehmigung automatisch in einen Erwerbsminderungsrentenantrag umgewandelt. Stimmt das?
Und sollte dieser in Erwerbsminderungsrente umgewandelte Antrag dann auch abgelehnt werden müßte ich Sozialhilfe beantragen, da ALG1 dann nicht mehr gezahlt wird, auch nicht wenn man noch Restanspruch von ALG1 hätte. Stimmt das etwa und verfällt mein Restanspruch in dem Fall tatsächlich? Das wäre finanziell eine Katastrophe für mich dann Sozialhilfe beantragen zu müßen! Gibt es Möglichkeiten des Widerspruchs gegen eine solche Vorgehensweise der Beteiligten oder hat man mir da Blödsinn erzählt oder läuft das tatsächlich so rechtens ab?
Außerdem frage ich mich, ob mir bei einer evt. genehmigten Erwerbsminderungsrente Rentenabschläge drohen, da ich noch von der Regelaltersrentengrenze entfernt bin. Ich könnte zwar in Kürze normale vorgezogene Rente beantragen aber da habe ich enorme Abschläge und die Rente wird so nicht reichen. Und weiß hier jemand ob die AfA oder RV mich „zwingen“ kann diese normale Rente mit Abschlägen im beschrieben Fall oder grundsätzlich zu beantragen, wo ich doch aber noch arbeiten muss um die Abschläge nicht zu haben.
Ab wann würde denn im Falle eines Falles die o.g. eine Erwerbsminderungrente (wenn sie denn genehmigt wird) tatsächlich mit welchem Wirkungsdatum gezahlt? Habe was von frühestens ab dem 7. Monat nach Genehmigung gehört und wie soll man sich dann in der Zeit finanzieren, KG (sind ja noch div. Wochen über), ALG1 oder Sozialhilfe?
Tut mir leid sind eine Menge Fragen, aber meine Zukunft hängt davon ab. Allein blicke ich durch den Regelungswald echt nicht mehr durch, so viel wenns und abers und Abhängigkeiten, weiß noch nicht mal ob ich jetzt alles gefragt habe um später nich finanziell bei Sozialhilfe zu landen….. :-(
Jetzt schon mal vielen Dank für eure Mühe und Zeit.
ich habe ein paar Fragen zum Thema ALG1 , REHA, KG, Sozialhilfe, Erwerbsminderungrente da ich meine Situation nicht mehr durchblicke, hoffe ich hier Hilfe zu bekommen.
Folgende Ausgangslage: Ein paar Monate ALG1 liegen inzwischen hinter mir, bin aber leider aktuell im Krankengeldbezug und mein Mediziner meint nach insgesamt 7Wochen AU müsste ich mich mal um eine REHA kümmern, da ansonsten die Genesung nicht voranschreiten wird.
Wenn ich mich nun um eine REHA kümmer und beantrage (beim wem eigentlich KK oder RV?) oder von der AfA dazu aufgefordert werden sollte eine REHA zu beantragen (Mediziner meint das könnte wohl auch passieren und vorher selbst zu handeln wäre besser), die REHA aber nicht genehmigt wird ( zB. nach so „kurzer“ Zeit der AU oder was sonst auch immer denen evt. einfällt) habe ich gehört der REHA-Antrag würde bei Nichtgenehmigung automatisch in einen Erwerbsminderungsrentenantrag umgewandelt. Stimmt das?
Und sollte dieser in Erwerbsminderungsrente umgewandelte Antrag dann auch abgelehnt werden müßte ich Sozialhilfe beantragen, da ALG1 dann nicht mehr gezahlt wird, auch nicht wenn man noch Restanspruch von ALG1 hätte. Stimmt das etwa und verfällt mein Restanspruch in dem Fall tatsächlich? Das wäre finanziell eine Katastrophe für mich dann Sozialhilfe beantragen zu müßen! Gibt es Möglichkeiten des Widerspruchs gegen eine solche Vorgehensweise der Beteiligten oder hat man mir da Blödsinn erzählt oder läuft das tatsächlich so rechtens ab?
Außerdem frage ich mich, ob mir bei einer evt. genehmigten Erwerbsminderungsrente Rentenabschläge drohen, da ich noch von der Regelaltersrentengrenze entfernt bin. Ich könnte zwar in Kürze normale vorgezogene Rente beantragen aber da habe ich enorme Abschläge und die Rente wird so nicht reichen. Und weiß hier jemand ob die AfA oder RV mich „zwingen“ kann diese normale Rente mit Abschlägen im beschrieben Fall oder grundsätzlich zu beantragen, wo ich doch aber noch arbeiten muss um die Abschläge nicht zu haben.
Ab wann würde denn im Falle eines Falles die o.g. eine Erwerbsminderungrente (wenn sie denn genehmigt wird) tatsächlich mit welchem Wirkungsdatum gezahlt? Habe was von frühestens ab dem 7. Monat nach Genehmigung gehört und wie soll man sich dann in der Zeit finanzieren, KG (sind ja noch div. Wochen über), ALG1 oder Sozialhilfe?
Tut mir leid sind eine Menge Fragen, aber meine Zukunft hängt davon ab. Allein blicke ich durch den Regelungswald echt nicht mehr durch, so viel wenns und abers und Abhängigkeiten, weiß noch nicht mal ob ich jetzt alles gefragt habe um später nich finanziell bei Sozialhilfe zu landen….. :-(
Jetzt schon mal vielen Dank für eure Mühe und Zeit.