Hallo,
ich werde auf ärztlichen Rat hin von mir aus kündigen.
Meine Kündigungszeit sind 6 Monate zum Quartalsende.
Muss ich mich dann bei der Agentur für Arbeit direkt nach der Kündigung oder erst spätestens 3 Monate vor dem Ausscheiden arbeitssuchend melden?
Danke
LG
ascolina
ich werde auf ärztlichen Rat hin von mir aus kündigen.
Meine Kündigungszeit sind 6 Monate zum Quartalsende.
Muss ich mich dann bei der Agentur für Arbeit direkt nach der Kündigung oder erst spätestens 3 Monate vor dem Ausscheiden arbeitssuchend melden?
Danke
LG
ascolina