Hallo Christa2000,
Mein Krankengeld läuft im April 2019 aus, ich habe nach Aufforderung durch meine Krankenkasse an einer Reha teilgenommen und wurde aus dieser mit Leistungsfähigkeit 3 - unter 6 Stdn. enlassen.
Wann war denn diese Reha zu Ende, liegt dir der abschließende Reha-Bericht schon vor ?
Ich gehe mal davon aus, dass du als "Arbeits-
UNFÄHIG" aus dieser Reha entlassen wurdest, es wäre nett wenn du die Frage danach beantwortest, ob du aktuell noch in einem festen Arbeitsverhältnis bist (das "ruht" dann wenn du ALGI wegen der Aussteuerung bekommst).
Der Anspruch auf ALGI ergibt sich nach Ende des Krankengeldes einfach daraus, dass du auch für ALGI mal viele Beiträge gezahlt hast, dafür gibt es die Sonderregelung nach § 145 SGB III, zu der du hier im Bereich schon viel nachlesen kannst.
Schade, dass du das nicht längst gemacht hast, du bist ja schon sehr lange hier im Forum angemeldet.
Dann wäre dir schon Einiges dazu bekannt, was du dann bei der AfA zu erwarten hast, du bist eben
NICHT regulär "arbeitslos" (schon gar nicht wenn du noch einen Arbeitsvertrag haben solltest), es ist auch egal, was man dir bei der AfA dazu so erzählen könnte.
Ob die DRV das auch interessiert, dass man dich in der Reha für Teil-Erwerbsgemindert gehalten hat wird abzuwarten sein, daher auch meine Frage wann die Reha zu Ende war und ob du den ausführlichen Bericht schon selber vorliegen hast.
Es ist oft erstaunlich, wie wenig man darin oft das wiederfindet, wovon in der Reha zur Leistungsfähigkeit so gesprochen wurde.
Ein Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung wurde mit 40 GdB eingestuft.
Das hilft dir aber im Moment wirklich nicht weiter, damit kannst du (für eine vorgezogenen Rente wegen Schwerbehinderung) nichts anfangen und ansonsten interessiert ein GdB nicht sonderlich bei der Entscheidung zu einer EM-Rente.
Ob das noch erstrebenswert wäre bei Abschlägen bis zu 10,8 % (lebenslang) auf eine EM-Rente, das kannst du nur selber wissen, es kann aber auch passieren, dass die DRV dir bald mitteilt, dass man dir eine EM-Teilrente bewilligen würde (wegen dem Reha-Ergebnis) und dann darfst du das nicht ablehnen, weil die KK das "Dispositionsrecht" (Bestimmungsrecht) hatte für diesen Reha-Antrag.
Ob diese Überlegungen (bei der DRV) schon abgeschlossen sein könnten, hängt eben auch davon ab wann deine Reha beendet gewesen ist ... in der Regel bekommt man dann einige Wochen danach Post dazu von der Rentenkasse (die sogenannte "Umdeutung" dieser Reha in EM-Rente wird angekündigt) und wird ganz offiziell aufgefordert einen Antrag auf EM-Rente zu stellen.
Nachdem mich die Krankenkasse aufgefordert hat, mich beim Arbeitsamt zu melden, habe ich dies bereits getan. Fragen über Fragen, soll ich mich weiter krankschreiben
Dazu wurde dir ja schon geantwortet, die Aussteuerungs-Mitteilung hat dich ja (vermutlich) nicht spontan gesund werden lassen, bei der AfA hättest du dich noch gar nicht direkt melden müssen, darüber muss die KK dich informieren (weil du dort Ansprüche haben kannst) aber wann du diesem Hinweis folgen wirst ist alleine deine Angelegenheit.
AU-schreiben kann dich allerdings nur dein Arzt, das entscheidest du ja auch nicht selber ...
lassen oder im Rahmen der Leistungsfähigkeit arbeitssuchend melden. Bekomme ich nur ein Teilarbeitslosengeld und eine Erwerbsminderungsrente?
Du meldest dich auch nicht "Arbeitsuchend" sondern wegen der Aussteuerung aus dem Krankengeld und stellst dich mit genau diesem "Restleistungsvermögen" (was theoretisch neben der AU-Krankheit noch da sein soll) der Vermittlung in Arbeit zur Verfügung.
Das gilt übrigens auch dann wenn du noch einen Arbeitsvertrag haben solltest, denn dort kannst du ja offenbar immer noch nicht wieder arbeiten wegen der noch weiter bestehenden (AU begründenden) Krankheit.
Ob man dich dann noch irgendwie meint "vermitteln" zu können wird (
NACH erfolgter Aussteuerung) der ÄD der AfA zu prüfen haben, bitte lies dir dazu wirklich einige andere Themen und Beiträge durch, die Prozeduren sind
IMMER die Gleichen und es ist sehr "ermüdend", das immer wieder erneut aufschreiben zu müssen.
Bin 62 Jahre alt und habe die 35 Versicherungsjahre erreicht, für die 45 Jahre fehlen mir noch 24 Monate, wobei ich dann nicht arbeitslos sein darf.
Das ist
NICHT korrekt, zumal du ja wegen Anspruch aus der "Nahtlosigkeit" ALGI beziehen wirst und gar nicht wegen "echter Arbeitslosigkeit" ...
Allerdings werden Pflichtbeiträge aufgrund des Bezugs von Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld II auch hier nicht mitgezählt.
Quelle
Wichtige Infos vor und in der Rente
www.deutsche-rentenversicherung.de
Lt. dieser Informationen auf der DRV-Seite sind dafür
NUR Zeiten mit Alo-Hilfe und ALG II (Hartz 4) schädlich ... aus ALGI werden ja auch Pflichtbeiträge an die Rentenkasse gezahlt.
Nach den bisherigen Informationen ist anzunehmen, dass du ab April Anspruch auf 24 Monate ALGI haben wirst, also steht einer abschlagfreien Altersrente (mit 64 Jahren) kaum noch was "im Wege" ...
Freiwillig würde ich da keine EM-Rente (mit Abschlägen) mehr beantragen wollen, wobei ein Antrag ja noch lange keine Bewilligung bedeutet aber wer weiß, ob die DRV dabei nicht sparen könnte an deiner Rente (lebenslang).

Die Zeit bei der AfA dürfte auch zu überstehen sein denn deine Vermittlung hat
IMMER auch zumutbar nach § 140 SGB III zu erfolgen, das ist für die Arbeitsvermittler nach einer Aussteuerung eher "die Quadratur des Kreises", denn deine Leistungsgrenzen müssen natürlich auch beachtet werden und die AG reißen sich nicht um Bewerber Ü 60 ...
Ob du eine Teil-EM-Rente überhaupt bekommen wirst ist ja noch gar nicht entschieden, dazu muss sich die DRV erst selber äußern, der Reha-Bericht hat dafür nur begrenzte Bedeutung ... den solltest du auch
NICHT beim ÄD einreichen (oder den SB geben), da kürzen die womöglich gleich mal dein ALGI auf knapp unter 6 Stunden ein.
Das ist aber
NICHT zulässig, du hast ALGI (nach § 145 SGB III) entsprechend deiner letzten Arbeitszeit zu bekommen und für diese Wochenstunden stehst du (mit deinem "Restleistungsvermögen" lt. ÄD der AfA) auch der Vermittlung zur Verfügung.
MfG Doppeloma