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Hi,
kurz zu dem Sachverhalt. Umzug wurde bewilligt, in der alten Wohnung waren die digitalen TV-Inhalte in den Nebenkosten enthalten, sodass beim Einzug vor ca. 1 Jahr hier nichts angemeldet werden musste.
Jetzt bin ich umgezogen, und in der neuen Wohnung sind lediglich analoge TV-Gebühren in den Betriebskosten enthalten. Also wurde bei Kabel Deutschland der günstig mögliche digitale Vertrag abgeschlossen. Das die monatlichen Gebühren selbst gezahlt werden müssen, ist klar. Aber kann die Aktivierungsgebühr dem Jobcenter in Rechnung gestellt werden?
Bin da sehr unschlüssig, hatte es versucht, und wurde abgelehnt da eben analoger Anschluss über die Betriebskosten läuft und auch laut BGH ein TV nicht zur Erstaustattung gehört.
Wie seht ihr das? Und wäre der Fall anders, wenn das Jobcenter einen zwingt umzuziehen wegen zu teurer Miete?
kurz zu dem Sachverhalt. Umzug wurde bewilligt, in der alten Wohnung waren die digitalen TV-Inhalte in den Nebenkosten enthalten, sodass beim Einzug vor ca. 1 Jahr hier nichts angemeldet werden musste.
Jetzt bin ich umgezogen, und in der neuen Wohnung sind lediglich analoge TV-Gebühren in den Betriebskosten enthalten. Also wurde bei Kabel Deutschland der günstig mögliche digitale Vertrag abgeschlossen. Das die monatlichen Gebühren selbst gezahlt werden müssen, ist klar. Aber kann die Aktivierungsgebühr dem Jobcenter in Rechnung gestellt werden?
Bin da sehr unschlüssig, hatte es versucht, und wurde abgelehnt da eben analoger Anschluss über die Betriebskosten läuft und auch laut BGH ein TV nicht zur Erstaustattung gehört.
Wie seht ihr das? Und wäre der Fall anders, wenn das Jobcenter einen zwingt umzuziehen wegen zu teurer Miete?