Nach Bewerbung auf Vermittlungsvorschlag zum Anrufen aufgefordert

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Passant

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Hallo,

habe vor kurzem vom Jobcenter einen der berühmt-berüchtigten unpassenden Vermittlungs"vorschläge" erhalten.

In diesem Vermittlungsvorschlag stand, dass der potenzielle Arbeitgeber eine Bewerbung ausschließlich per E-Mail wünscht.

Ich habe mich bei ihm also per E-Mail beworben.

Im Normalfall erhält man dann entweder keine Antwort, eine Absage oder eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch.

In diesem Falle habe ich vom potenziellen Arbeitgeber jedoch eine E-Mail (inklusive angeforderter Lesebestätigung) erhalten, mit der Aufforderung, ich möge bei ihm anrufen.

Muß ich dieser Aufforderung eigentlich nachkommen? Was meint Ihr?

Ich vermute mal, das Ganze läuft darauf hinaus, dass man mir telefonisch einfach irgendeinen anderen unpassenden Job dieses Arbeitgebers unterjubeln möchte.

Gruß, Passant
 

erwerbsuchend

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@ Passant,

mit welcher Begründung wünscht der AG einen Rückruf von dir und innerhalb welcher Frist? Das sollte eigentlich in dessen Antwort enthalten sein. So ohne weitere Angaben, kann ich dir leider keinen wirklich passenden Rat geben.

Die 2 häufigsten Möglichkeiten wären folgende.

Wenn es um die Vereinbarung eines VG gehen sollte, dann könntest du ihn per E-Mail bitten, dir eine konkrete Einladung zu schicken.

Es könnte sich aber auch um ein sogenanntes Telefoninterview handeln, also eine Art telefonisches VG.
 

ZynHH (R.i.P.)

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Ich würde mich ausschliesslich postalisch mit solchen gestalten abgeben.
Schon die Bewerbung hätte ich per Post geschickt und nicht per Email.

Lesebestätigungen ignoriere ich grundsätzlich.
 

Passant

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@ Passant,

mit welcher Begründung wünscht der AG einen Rückruf von dir und innerhalb welcher Frist? Das sollte eigentlich in dessen Antwort enthalten sein. So ohne weitere Angaben, kann ich dir leider keinen wirklich passenden Rat geben.

Eine Begründung für einen Rückruf von mir ist nicht angegeben worden. Auch hat der potenzielle Arbeitgeber keine Frist für eine Rückmeldung angegeben.

Ich würde mich ausschliesslich postalisch mit solchen gestalten abgeben.
Schon die Bewerbung hätte ich per Post geschickt und nicht per Email.

Auch wenn der potenzielle Arbeitgeber - wie im vorliegenden Fall - ausschließlich per E-Mail kontaktiert werden möchte?
 

FrauStahl

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Ich würde mich ausschliesslich postalisch mit solchen gestalten abgeben.
Schon die Bewerbung hätte ich per Post geschickt und nicht per Email.

Das wäre mir auch oft lieb gewesen, aber ist in der Praxis leider nicht immer machbar. Wenn in der Aufforderung explizit Unterlagen per Mail gewünscht sind, kann es einem schon mal als " Verhinderung der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses" ausgelegt und sanktioniert werden. Davon, dass das Arbeitsamt sich dann um die Kostenerstattung drücken kann mal ganz abgesehen.

Nun ist das Kind hier aber schon mal in den Brunnen gefallen, denn im Zweifelsfall arbeitet das Jobcenter mit dem potentiellen Arbeitgeber zusammen und der kann zumindest glaubhaft machen, dass er zum Anruf aufgefordert hat.

Passant kann nun theoretisch zurückschreiben und sagen er hat kein Telefon aktuell (kommt ja vor) und würde das Ganze gern persönlich besprechen bei einem Vorstellungsgespräch etc. Da kann dann auch keiner sagen er hätte was verhindern wollen, denn er hat ja quasi sogar auf die verbindlichere Stufe gedrängt.

Allerdings wäre auch ein Anruf garnicht schlimm, denn dann hat man nix mehr schriftlich und was da dann gesagt wurde oder wie das egtl gemeint war darüber ließe sich hinterher streiten. Also erst mal ganz allgemein bleiben und selbst nebenbei bisschen Protokoll schreiben um hinterher zumindest einen Anscheinsbeweis zu haben ;)
 

erwerbsuchend

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Eine Begründung für einen Rückruf von mir ist nicht angegeben worden. Auch hat der potenzielle Arbeitgeber keine Frist für eine Rückmeldung angegeben.

@ Passant,

ich persönlich würde in diesem Fall per E-Mail bei dem AG nachfragen, welche Themen er mit mir telefonisch besprechen möchte und einen konkreten Termin für dieses Telefonat vereinbaren, damit sich beide Seiten darauf vorbereiten können und vorallem während des Telefonates nicht durch andere Dinge gestört werden.

Ausformuliert sieht das Ganze bei mir in etwas so aus:

"Sehr geehrter AG ,

vielen Dank für Ihre Antwort vom Datum.

Damit ich mich thematisch auf das von Ihnen gewünschte Telefonat vorbereiten kann, bitte ich Sie mir die Themen zu nennen, die Sie mit mir besprechen möchten.

Für eine möglichst störungsfreie Gesprächsatmosphäre schlage ich vor, dass wir einen konkreten Termin für dieses Telefonat vereinbaren. Ich schlage Ihnen daher Datum Uhrzeit vor. Sollte dieser Termin für Sie passen, dann bestätigen Sie mir diesen, alternativ nennen Sie mir bitte einen für Sie passenderen Termin. Ich werde Sie dann zu dem vereinbarten Termin telefonisch kontaktieren.

MfG"

Zu dem vereinbartem Termin rufst du dann ohne angezeigte Rufnummer an. Falls Rückfragen dazu kommen, sagst du, dass du aus einem Internetcafe anrufst. Damit würdest du auch indirekt darauf hinweisen, dass du nur unregelmäßig deine E-Mails abrufen oder ausdrucken kannst :idea:

Es werden voraussichtlich gleich noch weitere Meinungen kommen, dass man so etwas nicht macht. Ich persönlich habe mit dieser Methode gute Erfahrungen gemacht. Es liegt aber in deiner Entscheidung, ob du diesen Weg gehen willst.

Im allerschlimmsten Fall könntest du natürlich auch bestreiten jene E-Mail von AG erhalten zu haben. Aber dies wird nicht immer funktionieren.
 

AnonNemo

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erwerbsuchend meinte:
Zu dem vereinbartem Termin rufst du dann ohne angezeigte Rufnummer an. Falls Rückfragen dazu kommen, sagst du, dass du aus einem Internetcafe anrufst.
Dass es bei Handys und teilweise bei Festnetzanschlüssen geht weiß ich, aber ...
Man kann im Internetcafe die Rufnummer unterdrücken?

Nicht dass du dir mit dieser Lüge selbst ein Bein stellst :wink:
:icon_kinn: Selbst wenn er diese Lüge erkennt ... er wird sie nicht beweisen können ~> :icon_pause:
 

Hannes63

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Das wäre mir auch oft lieb gewesen, aber ist in der Praxis leider nicht immer machbar. Wenn in der Aufforderung explizit Unterlagen per Mail gewünscht sind, kann es einem schon mal als " Verhinderung der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses" ausgelegt und sanktioniert werden. Davon, dass das Arbeitsamt sich dann um die Kostenerstattung drücken kann mal ganz abgesehen.

Ein Arbeitgeber kann sich selbstverständlich alles wünschen.
Jedoch gibt es kein Gesetz was dich zwingt eine E-Mail Adresse zu besitzen.
Und man kann nur mit den Mitteln arbeiten die einen zur Verfügung stehen.
Von daher kommt hier wohl für die Mehrheit der Postversand zum tragen.
 

erwerbsuchend

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Dass es bei Handys und teilweise bei Festnetzanschlüssen geht weiß ich, aber ...
Man kann im Internetcafe die Rufnummer unterdrücken?

Nicht dass du dir mit dieser Lüge selbst ein Bein stellst :wink:

@ AnonNemo,

der Trick dabei ist, dass ich von zu Hause aus mit unterdrückter Rufnummer anrufe und nur vorgebe aus einem Internetcafe zu telefonieren. So umgeht man die Fragen, warum man keine Telefonnummer angegeben hat und so nicht direkt anrufbar ist.

Falls dann Fragen kommen, wieso man dann bei mir keine typischen Internetcafe-Geräusche hört, sage ich dann immer, dass es hier entsprechende Telefonkabinen gibt. Je nach Aufbau des Internetcafes gibt es diese Telefonkabinen tatsächlich. Alternativ sage ich auch schonmal, dass ich gerade in einem Callshop bin.
 

tungi

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Besagte E-Mail kam mit der Anforderung einer Lesebestätigung und ich war leider so doof, den Erhalt dieser E-Mail bestätigt zu haben.

War das Zeitarbeit wo du dich beworben hast, geht es um Call Center oder hast du einen ausländisch klingenden Namen?

Standardmäßig antworten solche Firmen in ungefähr so:


Sehr geehrte/r


vielen Dank für die Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen.

Leider haben Sie in Ihren Unterlagen keine Telefonnummer angegebenen.

Gern würde ich ein paar erste Fragen telefonisch mit Ihnen besprechen.

Daher bitte ich um einen Rückruf unter der unten angegebenen Rufnummer.

Sie erreichen mich am Montag ab 9.00 Uhr.


Neu und anders bei dir ist allerdings die Lesebestätigung -das finde ich unmöglich!
 

faalk

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Auch wenn der potenzielle Arbeitgeber - wie im vorliegenden Fall - ausschließlich per E-Mail kontaktiert werden möchte?

Ja warum nicht? Oder gibt es eine Pflicht ein Emailkonto zu haben bzw einzurichten?

Nein! Genausowenig wie ich gezwungen werden kann, Festnetz oder Handy zu haben. :wink:
 

Texter50

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Ich würd nen netten Zettel schreiben und darauf hinweisen, dass das JC immer schriftliche Unterlagen sehen möchte - es könnte sich ja um ein Vorstellungsgespräch handeln. :cheer2:
JC wollen immer von allem ne Kopie, mit nem Anruf kommt man da nicht weiter. Deshalb dreht man den Spiess um un reicht den schwarzen Peter weiter...
 

Imaginaer

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Grundsätzlich ist postalische Erreichbarkeit ausreichend. Nur sollte man eine Taktik konsequent verfolgen. Entweder man bewirbt sich mit elektronischen Kommunikationsmittel oder eben nicht. Gerade im Bezug auf VV /RFB ist die Salamitaktik fatal. Dem einen Unternehmen (keine ZAF ) teile ich meine elektronischen Kommunikationsmittel mit und der anderen (ZAF ) nicht. Das wirft Fragen beim SB auf. Zudem wird seine Sanktionslust geweckt. Und erkläre das mal einem Richter!?

Ich persönlich bewerbe mich ausschließlich per Post bzw. wenn das Unternehmen zu Fuß erreichbar ist, sogar persönlich. JC ist das natürlich nicht genehm und verweigert mir 4 Bewerbungen, wo die AG E-Mail Bewerbungen "wünschten". Klage ist beim Sozialgericht anhängig.

Meine E-Mail Adresse hat oft einen POP3 Kolbenfresser, überdreht beim verteilen und säuft manchmal ganz ab. :biggrin:
 

FrauStahl

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Ein Arbeitgeber kann sich selbstverständlich alles wünschen.
Jedoch gibt es kein Gesetz was dich zwingt eine E-Mail Adresse zu besitzen.
Und man kann nur mit den Mitteln arbeiten die einen zur Verfügung stehen.
Von daher kommt hier wohl für die Mehrheit der Postversand zum tragen.

Das Arbeitsamt ist aber (zumindest wenn es um Sanktionen oder das drücke vor Kosten geht) leider auch nicht ganz dumm. Wenn du etwa auf deinen Kontoauszügen regelmäßige Abbuchungen einer Telefongesellschaft hast und dann aber behauptest du hast kein Internet wirds schwierig für dich.

Abgesehen davon stehen in vielen Jobcentern PCs zur Verfügung, an denen sich ELOs für Recherche und Bewerbung ins Internet verbinden können. Wohl gemerkt natürlich nicht überall und nicht immer in der Nähe.

Nicht, dass die IFK das irgendwann noch als Vermittlungshemmnis auffasst und den ELO in eine Maßnahme steckt wo er dann monatelang Bewerbungen schreiben soll, weil er das von zu Hause ja nicht kann - zugespitzt.

Probleme dürfte es aber denke ich bei der Kostenerstattung geben. Auf meinen Vermittlugnsvorschlägen stand immer, ich solle mich auf dem oben genannten Weg bewerben. Wenn der aber nun mal E-Mail ist und du einen Brief schickst, würde ich sagen das Jobcenter erkennt das so schnell nicht an. Und wenn du solche Anforderungen wie von Texter50 genannt nicht schriftlich hast wirst du auch Schwierigkeiten haben das Geld dann plausibel einzufordern. Korrigiert mich, wenn da jemand bereits andere Erfahrungen gemacht hat.
 

noillusions

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Das Arbeitsamt ist aber (zumindest wenn es um Sanktionen oder das drücke vor Kosten geht) leider auch nicht ganz dumm. Wenn du etwa auf deinen Kontoauszügen regelmäßige Abbuchungen einer Telefongesellschaft hast und dann aber behauptest du hast kein Internet wirds schwierig für dich.
Richtig, darum sagt man ja auch nicht "Telefon hab ich nicht", sondern "Telefonnummer fällt unter Datenschutz".
Abgesehen davon stehen in vielen Jobcentern PCs zur Verfügung, an denen sich ELOs für Recherche und Bewerbung ins Internet verbinden können. Wohl gemerkt natürlich nicht überall und nicht immer in der Nähe.

Nicht, dass die IFK das irgendwann noch als Vermittlungshemmnis auffasst und den ELO in eine Maßnahme steckt wo er dann monatelang Bewerbungen schreiben soll, weil er das von zu Hause ja nicht kann - zugespitzt.
LOL, sollte mich auch schonmal aus einer Maßnahme raus von deren Rechner per email bewerben, aber ich hatte sooooooooo eine Angst dass da mein email-Postfach-Passwort getrackt wird, dass da nix draus wurde.
Probleme dürfte es aber denke ich bei der Kostenerstattung geben. Auf meinen Vermittlugnsvorschlägen stand immer, ich solle mich auf dem oben genannten Weg bewerben. Wenn der aber nun mal E-Mail ist und du einen Brief schickst, würde ich sagen das Jobcenter erkennt das so schnell nicht an. Und wenn du solche Anforderungen wie von Texter50 genannt nicht schriftlich hast wirst du auch Schwierigkeiten haben das Geld dann plausibel einzufordern. Korrigiert mich, wenn da jemand bereits andere Erfahrungen gemacht hat.

Wo gibt es mal keine Probleme mit Kostenerstattungen durch JC ? Das ist doch Standard.
 

Hannes63

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Das Arbeitsamt ist aber (zumindest wenn es um Sanktionen oder das drücke vor Kosten geht) leider auch nicht ganz dumm. Wenn du etwa auf deinen Kontoauszügen regelmäßige Abbuchungen einer Telefongesellschaft hast und dann aber behauptest du hast kein Internet wirds schwierig für dich.

1. Wird nicht behauptet kein Internet zu haben, sondern das es keine Pflicht gibt eine E-Mail Adresse zu besitzen. Nur weil man einen Internetanschluss hat muss man ja nicht automatisch eine E-Mail Adresse haben.

2. Wenn du deinem SB deine Kontoauszüge ungeschwärzt vorlegst dann ist das deine Entscheidung.

Abgesehen davon stehen in vielen Jobcentern PCs zur Verfügung, an denen sich ELOs für Recherche und Bewerbung ins Internet verbinden können. Wohl gemerkt natürlich nicht überall und nicht immer in der Nähe.

Also mein SB würde mir was husten wenn ich ihm die Fahrtkosten für die tägliche An- und Abreise zum Jobcenter in Rechnung stellen würde. :biggrin:

Nicht, dass die IFK das irgendwann noch als Vermittlungshemmnis auffasst und den ELO in eine Maßnahme steckt wo er dann monatelang Bewerbungen schreiben soll, weil er das von zu Hause ja nicht kann - zugespitzt.

Das verstehe ich nicht, man schreibt doch die Bewerbungen zu Hause und steckt sie dann in den Postkasten. Also weshalb soll es da eine Maßnahme geben?

Probleme dürfte es aber denke ich bei der Kostenerstattung geben. Auf meinen Vermittlugnsvorschlägen stand immer, ich solle mich auf dem oben genannten Weg bewerben. Wenn der aber nun mal E-Mail ist und du einen Brief schickst, würde ich sagen das Jobcenter erkennt das so schnell nicht an. .

Ich bewerbe mich immer Konsequent per Post, egal was auf Vermittlungsvorschlägen steht. Denn wie bereits weiter oben geschrieben gibt es kein Gesetz welches dich verpflichtet dich per E-Mail zu bewerben. Bisher habe ich auch immer meine 5 Euro pro Bewerbung erhalten.

Entweder hast du ein sehr "korintenkackerisches" Jobcenter erwischt oder du lässt dir alles gefallen und wehrst dich nicht, dann macht natürlich das Jobcenter gerne solche Spielchen mit einem.
 

Imaginaer

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@FrauStahl

Nur weil auf den Kontoauszügen eine Telefongesellschaft aufgeführt ist, muss dies nicht zwangsläufig Internet sein. Bei meinem Anbieter Unitymedia gibt es auch TV Pakete. Was ist wenn ich Sky oder derartiges bestellt habe?! Auf den Kontoauszügen steht nicht welches Produkt man hat.

Du klingst sehr verunsichert und eingeschüchtert. Ist kein Problem. Aber andere damit zu verunsichern ist keine Hilfe . Fehlende E-Mail Adresse begründet kein Bewerbungstraining. Wenn die einen dort hinschicken, konstruieren die einen Grund der nicht so schwammig daherkommt. Der Verweis auf die Terminals im BA /JC erinnert mich an die Aussagen von JC Mitarbeitern wenn ich als Beistand mit gehe. Bei uns sind nur Stellensuche möglich. Also keine E-Mails abrufen/versenden. Zudem sind diese 8 KM Hinfahrt und 8 KM Rückfahrt entfernt. Wer bezahlt das?
 

FrauStahl

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@FrauStahl
Du klingst sehr verunsichert und eingeschüchtert. Ist kein Problem. Aber andere damit zu verunsichern ist keine Hilfe . Fehlende E-Mail Adresse begründet kein Bewerbungstraining. Wenn die einen dort hinschicken, konstruieren die einen Grund der nicht so schwammig daherkommt. Der Verweis auf die Terminals im BA /JC erinnert mich an die Aussagen von JC Mitarbeitern wenn ich als Beistand mit gehe. Bei uns sind nur Stellensuche möglich. Also keine E-Mails abrufen/versenden. Zudem sind diese 8 KM Hinfahrt und 8 KM Rückfahrt entfernt. Wer bezahlt das?

Darum sagte ich ja auch "gibts nicht immer und auch nicht immer in der Nähe". Es war nur der Vollständigkeit Halber genannt.

Und mein Argument ist ja auch nicht "Hey du musst dich per E-Mail bewerben. Aber ich kenne viele ELOs und viele davon haben Internet und wenn jemand hier im Internet um Rat fragt halte ich es für wahrscheinlich, dass er auch welches hat. Darum finde ich "Ich hab kein Internet" halt immer ne wackelige Ausrede. Eben weil das Jobcenter deine Auszüge kennt und mit einer Minute Recherche auch rausfindet, auf welchen Tarif die Abbuchungen passen könnten.

Ich persönlich bin mal reingefallen als ich gesagt habe ich hab kein Telefon weil Mobilfunkvertrag ist mir zu teuer. Und meine Beraterin hat mich etwas später darauf hingewiesen, dass doch da ein e-Plus immer was abbucht...
Seit dem denke ich mir:
1. Ok die sind auch nicht ganz dumm und
2. War eigentlich auch ne unnötige Mogelei.

Und das wollte ich hier auch so weitergeben.

Und ja ich hab mal zwei Briefbewerbungen nicht erstattet bekommen, weil per E-Mail gewünscht war und in der Aufforderung stand ich solle mich auf "oben genannten Wege " bei dem AG bewerben. Und ich bin weder eingeschüchtert noch unschlagfertig, aber meine ITG meinte damals "Das war aber garnicht gefordert(per Post), daher können wir Ihnen da auch nichts erstatten". Und ich weiß nicht wie das rechtlich ist, aber ich fand sie hat nicht ganz unrecht.
 

Hannes63

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Nochmal, man sagt nicht das man kein Internet hat, sondern man hat keine E-Mail Adresse und es besteht auch keine Pflicht eine zu besitzen.

Und auch nochmal, mir kommt das so vor als ob du zu jedem Termin bei deinem SB deine Kontoauszüge mitnimmst. (Kleiner Tipp, dass muss man nicht.)
 

FrauStahl

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Und auch nochmal, mir kommt das so vor als ob du zu jedem Termin bei deinem SB deine Kontoauszüge mitnimmst. (Kleiner Tipp, dass muss man nicht.)

Natürlich nicht, aber zum Bewilligungs- und Weiterbewilligungsantrag muss man die ja für mehrere Monate einreichen. Und meine ITG schien Einblick in diese Unterlagen zu haben. In meinem Fall schien es sogar so, als würden sich ITG und Leistungssachbearbeiter ganz gut kennen (obwohl das hier kein "Dorf-Jobcenter" ist).

Mag nicht Gang und Gäbe sein und ich sage ja auch nur, dass man sich der Informationen und Unterlagen bewusst sein sollte, die das Jobcenter von einem hat. Mehr nicht :bigsmile: Und ich habe gerade mal geschaut auf meinen Auszügen steht "Anbieter + Internet und Telefon 50" :p

Übrigens einfach aus Wissbegierigkeit:
Wie würdet ihr den verargumentieren, dass du wenn du Internet hast, dir keine E-Mail Adresse zulegen willst? Immerhin ist sie Kostenlos? Reicht da der bloße Hinweis darauf, dass das man dabei auch einen Vertrag eingeht und hier Vertragsfreiheit gilt?
 

Hannes63

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Wieso willst du da gegenüber dem SB was argumentieren, weshalb denn?

Mit meinem SB rede ich nur über (nicht vorhandene) Arbeitsplätze.
Alle anderen Themen bespreche ich mit meinen Freunden oder meinem Friseur.

Die SB wurden dazu geschult wie sie die ELO's am besten aushorchen können und dann gibt es tatsächlich welche die dem SB ihr halbes Leben erzählen.
Sollte man tunlichst unterlassen.
 

faalk

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mich etwas später darauf hingewiesen, dass doch da ein e-Plus immer was abbucht.

Wenn man halt nicht schwärzen will, muss man damit leben.

dass du wenn du Internet hast, dir keine E-Mail Adresse zulegen willst?

Hat erstens die SB nicht zu interessieren. Wenn man sich natürlich einschüchtern lässt, halt Thema Datenschutz etc.
 

erwerbsuchend

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Wie würdet ihr den verargumentieren, dass du wenn du Internet hast, dir keine E-Mail Adresse zulegen willst? Immerhin ist sie Kostenlos? Reicht da der bloße Hinweis darauf, dass das man dabei auch einen Vertrag eingeht und hier Vertragsfreiheit gilt?

@ FrauStahl,

ein Vertrag sind 2 übereinstimmende Willenserklärungen. Daher ist die Eröffnung und Nutzung eines E-Mail-Kontos ganz klassisch ein Vertrag zwischen 2 Seiten, dem Anbieter und dem Nutzer. Wie du richtig sagst, besteht in Deutschland Vertragsfreiheit. Daher kann das JC niemanden zwingen ein E-Mail-Konto zu besitzen und auch zu nutzen.

Übrigens, nur weil etwas keinen Preis in Geld hat, heißt das noch lange nicht, dass jenes Gut oder Dienstleistung wirklich kostenfrei ist. Gerade bei sogenannten kostenlosen Dienstleistungen im Internet zahlt man als Kunde mit seinen Daten.
Ich empfehle dir daher, dir einmal die AGB deines E-Mail-Anbieters durchzulesen, welche Rechte er sich dabei dir gegenüber herausnimmt. Am bekanntesten sind die Regeln für das Scannen von E-Mails, um dir dann darauf passende Werbeanzeigen einzublenden.

Weiterhin solltest du dir die AGB deines Internet-Service-Providers durchlesen.

In beiden Bereichen, also E-Mail-Anbieter und ISP, wirst du in den meisten AGBs kaum Regelungen finden, die dir garantieren, dass dir zu jeder Zeit zu 100% diese Dienste technisch zur Verfügung stehen.
 
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